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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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durch Raisons, noch alle ordentliche Mittel zu hemmen, und endlich, wie deren Exempel genug zu citiren wären, durch eines Herrn offt unverdiente Ungnade und Mißtrauen allen übel Intentionirten der Muth gestärcket, und ein ieder schlechter Mensch sich alsdenn an einen zu reiben, und den um Ehr und Reputation zu bringen unterstehet, dessen Schatten er bey favorablen Conjuncturen vielleicht nicht anschauen dürffte; Kan also der Herr, diesem und mehrern Unglück zu entfliehen, Seiner Käyserlichen Majestät durch Herrn Grafen von Caunitz, oder besser zu thun, Seiner Käyserl. Majestät selbst schrifft- und mündlich in allertieffester und gehorsamster Submission vorstellen, daß ich mich zwar keines Wegs durch die mir, durch besagten Herrn Grafen von Caunitz, intimirte Commission offendiret befände, sondern alles von Seiner Käyserlichen Majestät wie eine Gnad aufnehme, verlange auch nicht, wie man zu sagen pflegt, selbigen zu trutzen, oder den Sack vor die Thür zu werffen, zumahlen mein gantzes Verlangen dahin gerichtet, Seiner Käyserlichen Majestät meine Unterthänigkeit in allen Gelegenheiten zu bezeigen, und dero unschätzbare höchste Käyserliche Gnade zu menagiren; Indeme aber vor mich gar zu gefährlich scheinen will, bey diesen Conjuncturen meine aus dero Gnaden besitzende Kriegs-Chargen länger mit meinem Fürstlichen Stand confundirter zu lassen, Käyserlicher Seiten aber, wie ich sehe, diese Separation vor inpracticable gehalten wird, also daß, so offt meines Hauses eigenes Interesse mich zu etwas verbindet, ich allezeit die unfehlbare Straffe durch eine von diesen Dignitäten zu erwarten, worzu mich

durch Raisons, noch alle ordentliche Mittel zu hemmen, und endlich, wie deren Exempel genug zu citiren wären, durch eines Herrn offt unverdiente Ungnade und Mißtrauen allen übel Intentionirten der Muth gestärcket, und ein ieder schlechter Mensch sich alsdenn an einen zu reiben, und den um Ehr und Reputation zu bringen unterstehet, dessen Schatten er bey favorablen Conjuncturen vielleicht nicht anschauen dürffte; Kan also der Herr, diesem und mehrern Unglück zu entfliehen, Seiner Käyserlichen Majestät durch Herrn Grafen von Caunitz, oder besser zu thun, Seiner Käyserl. Majestät selbst schrifft- und mündlich in allertieffester und gehorsamster Submission vorstellen, daß ich mich zwar keines Wegs durch die mir, durch besagten Herrn Grafen von Caunitz, intimirte Commission offendiret befände, sondern alles von Seiner Käyserlichen Majestät wie eine Gnad aufnehme, verlange auch nicht, wie man zu sagen pflegt, selbigen zu trutzen, oder den Sack vor die Thür zu werffen, zumahlen mein gantzes Verlangen dahin gerichtet, Seiner Käyserlichen Majestät meine Unterthänigkeit in allen Gelegenheiten zu bezeigen, und dero unschätzbare höchste Käyserliche Gnade zu menagiren; Indeme aber vor mich gar zu gefährlich scheinen will, bey diesen Conjuncturen meine aus dero Gnaden besitzende Kriegs-Chargen länger mit meinem Fürstlichen Stand confundirter zu lassen, Käyserlicher Seiten aber, wie ich sehe, diese Separation vor inpracticable gehalten wird, also daß, so offt meines Hauses eigenes Interesse mich zu etwas verbindet, ich allezeit die unfehlbare Straffe durch eine von diesen Dignitäten zu erwarten, worzu mich

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                     Submission vorstellen, daß ich mich zwar keines Wegs durch die mir, durch
                     besagten Herrn Grafen von Caunitz, intimirte Commission offendiret befände,
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[576/0612] durch Raisons, noch alle ordentliche Mittel zu hemmen, und endlich, wie deren Exempel genug zu citiren wären, durch eines Herrn offt unverdiente Ungnade und Mißtrauen allen übel Intentionirten der Muth gestärcket, und ein ieder schlechter Mensch sich alsdenn an einen zu reiben, und den um Ehr und Reputation zu bringen unterstehet, dessen Schatten er bey favorablen Conjuncturen vielleicht nicht anschauen dürffte; Kan also der Herr, diesem und mehrern Unglück zu entfliehen, Seiner Käyserlichen Majestät durch Herrn Grafen von Caunitz, oder besser zu thun, Seiner Käyserl. Majestät selbst schrifft- und mündlich in allertieffester und gehorsamster Submission vorstellen, daß ich mich zwar keines Wegs durch die mir, durch besagten Herrn Grafen von Caunitz, intimirte Commission offendiret befände, sondern alles von Seiner Käyserlichen Majestät wie eine Gnad aufnehme, verlange auch nicht, wie man zu sagen pflegt, selbigen zu trutzen, oder den Sack vor die Thür zu werffen, zumahlen mein gantzes Verlangen dahin gerichtet, Seiner Käyserlichen Majestät meine Unterthänigkeit in allen Gelegenheiten zu bezeigen, und dero unschätzbare höchste Käyserliche Gnade zu menagiren; Indeme aber vor mich gar zu gefährlich scheinen will, bey diesen Conjuncturen meine aus dero Gnaden besitzende Kriegs-Chargen länger mit meinem Fürstlichen Stand confundirter zu lassen, Käyserlicher Seiten aber, wie ich sehe, diese Separation vor inpracticable gehalten wird, also daß, so offt meines Hauses eigenes Interesse mich zu etwas verbindet, ich allezeit die unfehlbare Straffe durch eine von diesen Dignitäten zu erwarten, worzu mich

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 576. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/612>, abgerufen am 24.11.2024.