weltkündig, bey Anfang dieses
Wercks gehabten particular-Interesse, absque ulla necessitate, sich so leichter
Dingen in ein solches Werck eingelassen, wordurch die Fundamental-Gesetze des
Röm. Reichs hauptsächlich vulnerirt, die Friedens-Schlüsse vernichtet, und
sämmtliche Fürsten zu nichte gemacht werden, als daß von gemeldten Fürsten nach
neun Jahren gehabter Gedult, endlich nach aller benommener Hoffnung zu dem
eintzigen, doch befugtem Remedio, ihre Rechte zu erhalten, geschritten worden,
denn wenn man unpassionirt von dieser Sache reden, und die letzte Käyserliche
Resolution wohl betrachten will, welche in Substantia darinn bestanden, daß die
Quaestion An? in der Electorat-Sache mit denen Churfürsten schon resolvirt, wenn
aber was ferners darinn solte vorgenommen werden, so werde man solches denen
sämmtlichen Fürsten schon communiciren, übrigens könten sie ihre Gravamina bey
Chur-Mäyntz anbringen; So wird man wahrhafftig bekennen müssen, daß, auf der
sämmtlichen Fürsten allergehorsamstes Anbringen und Klage, dieses eine solche
Resolution, welche vor ein extremum Malum anzusehen, und consequenter nichts
anders, als extrema Remedia hat gebähren können, und muß ich gestehen, daß ich
meines Orts selbige so positiv und hart befunden, daß ich des Davorhaltens
gewesen, daß der Käyserliche Hof selbsten den geschehenen Passum bereue, und die
üble Consequenz dieses neundten Electorats erkennet habe, und also selbiges
Werck mit guter Manier wieder übern Hauffen zu stossen, den blamirenden Fürsten
selbst alle Hoffnung zur Besserung benehmen, und dadurch zu einer Resolution
animiren
weltkündig, bey Anfang dieses
Wercks gehabten particular-Interesse, absque ulla necessitate, sich so leichter
Dingen in ein solches Werck eingelassen, wordurch die Fundamental-Gesetze des
Röm. Reichs hauptsächlich vulnerirt, die Friedens-Schlüsse vernichtet, und
sämmtliche Fürsten zu nichte gemacht werden, als daß von gemeldten Fürsten nach
neun Jahren gehabter Gedult, endlich nach aller benommener Hoffnung zu dem
eintzigen, doch befugtem Remedio, ihre Rechte zu erhalten, geschritten worden,
denn wenn man unpassionirt von dieser Sache reden, und die letzte Käyserliche
Resolution wohl betrachten will, welche in Substantia darinn bestanden, daß die
Quaestion An? in der Electorat-Sache mit denen Churfürsten schon resolvirt, wenn
aber was ferners darinn solte vorgenommen werden, so werde man solches denen
sämmtlichen Fürsten schon communiciren, übrigens könten sie ihre Gravamina bey
Chur-Mäyntz anbringen; So wird man wahrhafftig bekennen müssen, daß, auf der
sämmtlichen Fürsten allergehorsamstes Anbringen und Klage, dieses eine solche
Resolution, welche vor ein extremum Malum anzusehen, und consequenter nichts
anders, als extrema Remedia hat gebähren können, und muß ich gestehen, daß ich
meines Orts selbige so positiv und hart befunden, daß ich des Davorhaltens
gewesen, daß der Käyserliche Hof selbsten den geschehenen Passum bereue, und die
üble Consequenz dieses neundten Electorats erkennet habe, und also selbiges
Werck mit guter Manier wieder übern Hauffen zu stossen, den blamirenden Fürsten
selbst alle Hoffnung zur Besserung benehmen, und dadurch zu einer Resolution
animiren
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weltkündig, bey Anfang dieses
Wercks gehabten particular-Interesse, absque ulla necessitate, sich so leichter
Dingen in ein solches Werck eingelassen, wordurch die Fundamental-Gesetze des
Röm. Reichs hauptsächlich vulnerirt, die Friedens-Schlüsse vernichtet, und
sämmtliche Fürsten zu nichte gemacht werden, als daß von gemeldten Fürsten nach
neun Jahren gehabter Gedult, endlich nach aller benommener Hoffnung zu dem
eintzigen, doch befugtem Remedio, ihre Rechte zu erhalten, geschritten worden,
denn wenn man unpassionirt von dieser Sache reden, und die letzte Käyserliche
Resolution wohl betrachten will, welche in Substantia darinn bestanden, daß die
Quaestion An? in der Electorat-Sache mit denen Churfürsten schon resolvirt, wenn
aber was ferners darinn solte vorgenommen werden, so werde man solches denen
sämmtlichen Fürsten schon communiciren, übrigens könten sie ihre Gravamina bey
Chur-Mäyntz anbringen; So wird man wahrhafftig bekennen müssen, daß, auf der
sämmtlichen Fürsten allergehorsamstes Anbringen und Klage, dieses eine solche
Resolution, welche vor ein extremum Malum anzusehen, und consequenter nichts
anders, als extrema Remedia hat gebähren können, und muß ich gestehen, daß ich
meines Orts selbige so positiv und hart befunden, daß ich des Davorhaltens
gewesen, daß der Käyserliche Hof selbsten den geschehenen Passum bereue, und die
üble Consequenz dieses neundten Electorats erkennet habe, und also selbiges
Werck mit guter Manier wieder übern Hauffen zu stossen, den blamirenden Fürsten
selbst alle Hoffnung zur Besserung benehmen, und dadurch zu einer Resolution
animiren
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weltkündig, bey Anfang dieses Wercks gehabten particular-Interesse, absque ulla necessitate, sich so leichter Dingen in ein solches Werck eingelassen, wordurch die Fundamental-Gesetze des Röm. Reichs hauptsächlich vulnerirt, die Friedens-Schlüsse vernichtet, und sämmtliche Fürsten zu nichte gemacht werden, als daß von gemeldten Fürsten nach neun Jahren gehabter Gedult, endlich nach aller benommener Hoffnung zu dem eintzigen, doch befugtem Remedio, ihre Rechte zu erhalten, geschritten worden, denn wenn man unpassionirt von dieser Sache reden, und die letzte Käyserliche Resolution wohl betrachten will, welche in Substantia darinn bestanden, daß die Quaestion An? in der Electorat-Sache mit denen Churfürsten schon resolvirt, wenn aber was ferners darinn solte vorgenommen werden, so werde man solches denen sämmtlichen Fürsten schon communiciren, übrigens könten sie ihre Gravamina bey Chur-Mäyntz anbringen; So wird man wahrhafftig bekennen müssen, daß, auf der sämmtlichen Fürsten allergehorsamstes Anbringen und Klage, dieses eine solche Resolution, welche vor ein extremum Malum anzusehen, und consequenter nichts anders, als extrema Remedia hat gebähren können, und muß ich gestehen, daß ich meines Orts selbige so positiv und hart befunden, daß ich des Davorhaltens gewesen, daß der Käyserliche Hof selbsten den geschehenen Passum bereue, und die üble Consequenz dieses neundten Electorats erkennet habe, und also selbiges Werck mit guter Manier wieder übern Hauffen zu stossen, den blamirenden Fürsten selbst alle Hoffnung zur Besserung benehmen, und dadurch zu einer Resolution animiren
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 569. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/605>, abgerufen am 24.11.2024.
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