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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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CL.
Schreiben Käysers Leopoldi an Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, worinn er denselben ersuchet, es nicht geschehen zu lassen, daß von dem Hertzoge zu Braunschweig-Lüneburg-Zelle, auf dem bevorstehenden Nieder-Sächsischen Cräyß-Tage, wegen der Sachsen-Lauenburgischen Lande Sitz und Stimme erhalten werden, sondern sich dieser, nebst allen andern Praetendenten, bis zu Austrag der Sache, gedulten möchte, de Anno 1699.

P. P.

EUer Liebden bleibet hiemit freund-oheim- und gnädiglich ohnverhalten, wie daß uns ein so anderer Orten her die Nachricht beygebracht worden, was Massen von dem Hause Braunschweig, und sonderlich des Hertzogs zu Zelle Liebden, dahin getrachtet werde, bey dem nächsten erfolgenden Cräyß-Tag im Nieder-Sächsischen Cräyß, zu dem Exercitio der Sachsen-Lauenburgischen Sessionis & Voti zu gelangen. Nun wird Euer Liebden vorhin zum Genügen noch bekannt seyn, was bey uns für verschiedene Praetendenten gleich nach dem Tode des letzt verstorbenen Hertzogen zu Sachsen-Lauenburg, sich dieser Succession halber angegeben, deren Jura und Deduction eingebracht, und an uns communiciret, und bishero noch in unerörtertem Rechts-Streit begriffen seyn, deren endlichen Ausgang wir auf ein und andere Weise zu befördern uns iederzeit angelegen seyn lassen werden, und dahero von selbsten leichtlich erachten können, daß bey so gestalten Sachen und Lite pendente wir in Krafft obtragenden allerhöchsten richterlichen Amts, nicht geschehen lassen können, daß einigem, der dabey interesirten Theilen das geringste

CL.
Schreiben Käysers Leopoldi an Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, worinn er denselben ersuchet, es nicht geschehen zu lassen, daß von dem Hertzoge zu Braunschweig-Lüneburg-Zelle, auf dem bevorstehenden Nieder-Sächsischen Cräyß-Tage, wegen der Sachsen-Lauenburgischen Lande Sitz und Stimme erhalten werden, sondern sich dieser, nebst allen andern Praetendenten, bis zu Austrag der Sache, gedulten möchte, de Anno 1699.

P. P.

EUer Liebden bleibet hiemit freund-oheim- und gnädiglich ohnverhalten, wie daß uns ein so anderer Orten her die Nachricht beygebracht worden, was Massen von dem Hause Braunschweig, und sonderlich des Hertzogs zu Zelle Liebden, dahin getrachtet werde, bey dem nächsten erfolgenden Cräyß-Tag im Nieder-Sächsischen Cräyß, zu dem Exercitio der Sachsen-Lauenburgischen Sessionis & Voti zu gelangen. Nun wird Euer Liebden vorhin zum Genügen noch bekannt seyn, was bey uns für verschiedene Praetendenten gleich nach dem Tode des letzt verstorbenen Hertzogen zu Sachsen-Lauenburg, sich dieser Succession halber angegeben, deren Jura und Deduction eingebracht, und an uns communiciret, und bishero noch in unerörtertem Rechts-Streit begriffen seyn, deren endlichen Ausgang wir auf ein und andere Weise zu befördern uns iederzeit angelegen seyn lassen werden, und dahero von selbsten leichtlich erachten können, daß bey so gestalten Sachen und Lite pendente wir in Krafft obtragenden allerhöchsten richterlichen Amts, nicht geschehen lassen können, daß einigem, der dabey interesirten Theilen das geringste

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[564/0600] CL. Schreiben Käysers Leopoldi an Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, worinn er denselben ersuchet, es nicht geschehen zu lassen, daß von dem Hertzoge zu Braunschweig-Lüneburg-Zelle, auf dem bevorstehenden Nieder-Sächsischen Cräyß-Tage, wegen der Sachsen-Lauenburgischen Lande Sitz und Stimme erhalten werden, sondern sich dieser, nebst allen andern Praetendenten, bis zu Austrag der Sache, gedulten möchte, de Anno 1699. P. P. EUer Liebden bleibet hiemit freund-oheim- und gnädiglich ohnverhalten, wie daß uns ein so anderer Orten her die Nachricht beygebracht worden, was Massen von dem Hause Braunschweig, und sonderlich des Hertzogs zu Zelle Liebden, dahin getrachtet werde, bey dem nächsten erfolgenden Cräyß-Tag im Nieder-Sächsischen Cräyß, zu dem Exercitio der Sachsen-Lauenburgischen Sessionis & Voti zu gelangen. Nun wird Euer Liebden vorhin zum Genügen noch bekannt seyn, was bey uns für verschiedene Praetendenten gleich nach dem Tode des letzt verstorbenen Hertzogen zu Sachsen-Lauenburg, sich dieser Succession halber angegeben, deren Jura und Deduction eingebracht, und an uns communiciret, und bishero noch in unerörtertem Rechts-Streit begriffen seyn, deren endlichen Ausgang wir auf ein und andere Weise zu befördern uns iederzeit angelegen seyn lassen werden, und dahero von selbsten leichtlich erachten können, daß bey so gestalten Sachen und Lite pendente wir in Krafft obtragenden allerhöchsten richterlichen Amts, nicht geschehen lassen können, daß einigem, der dabey interesirten Theilen das geringste

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 564. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/600>, abgerufen am 24.11.2024.