EUrer Käyserlichen Majestät gnädigstes Schreiben, de dato Wien, den 25. Augusti
Anni praeteriti, ist mir im Monat Augusto darauf gebührend überreichet worden,
woraus ich mit mehrerm ersehen, was bey Ihrer Käyserlichen Majestät von der
Aebtißin zu Qvedlinburg und der Hertzogen Albrechts, Wilhelm Ernstens und Johann
Georgens zu Sachsen Lbd. Lbd. Liebden, wegen des zwischen des ietzigen Königs in
Polen Majestät, als Churfürsten zu Sachsen Liebden, und mir, der Erb-Voigtey
Qvedlinburg halben, erfolgten Kauff-Contracts, und einiger angegebenen
Gewaltthaten, welche darauf von mir vorgenommen seyn sollen, klagend angebracht,
und zu verfügen gebeten. Gleichwie nun Eure Käyserliche Majestät alsobald
billich die allergerechteste Vermuthung von mir geschöpffet, indem dieselbe
gnädigst darinn declarirt haben, wie Ihre Käyserliche Majestät der gäntzlichen
Zuversicht wären, es werde sich alles geklagter Massen nicht finden, und dahero
obiges alles mit dem freund-oheim- und gnädiglichen Ermahnen an mich
eingeschlossen, daß Euer Käyserl. Majestät ich die wahre Bewandtniß und
Beschaffenheit der Sachen berichten, und nichts fürnehmen wolle, was deroselben
und des Reichs Juribus, oder einem Dritten zu Praejudiz gereichen könte; Also
bedancke ich mich dafür unterthänigst, und berichte darauf, iedoch keines Weges,
mit klagender Aebtißin, oder der mitklagenden Hertzogen zu Sachsen Lbd. Lbd.
Lbd. Liebden mich in einen rechtlichen Process dißfalls allhier einzulassen,
sondern bloß Eurer Käyserlichen Majestät zu schuldigem Respect, daß sichs mit
dieser
P. P.
EUrer Käyserlichen Majestät gnädigstes Schreiben, de dato Wien, den 25. Augusti
Anni praeteriti, ist mir im Monat Augusto darauf gebührend überreichet worden,
woraus ich mit mehrerm ersehen, was bey Ihrer Käyserlichen Majestät von der
Aebtißin zu Qvedlinburg und der Hertzogen Albrechts, Wilhelm Ernstens und Johann
Georgens zu Sachsen Lbd. Lbd. Liebden, wegen des zwischen des ietzigen Königs in
Polen Majestät, als Churfürsten zu Sachsen Liebden, und mir, der Erb-Voigtey
Qvedlinburg halben, erfolgten Kauff-Contracts, und einiger angegebenen
Gewaltthaten, welche darauf von mir vorgenommen seyn sollen, klagend angebracht,
und zu verfügen gebeten. Gleichwie nun Eure Käyserliche Majestät alsobald
billich die allergerechteste Vermuthung von mir geschöpffet, indem dieselbe
gnädigst darinn declarirt haben, wie Ihre Käyserliche Majestät der gäntzlichen
Zuversicht wären, es werde sich alles geklagter Massen nicht finden, und dahero
obiges alles mit dem freund-oheim- und gnädiglichen Ermahnen an mich
eingeschlossen, daß Euer Käyserl. Majestät ich die wahre Bewandtniß und
Beschaffenheit der Sachen berichten, und nichts fürnehmen wolle, was deroselben
und des Reichs Juribus, oder einem Dritten zu Praejudiz gereichen könte; Also
bedancke ich mich dafür unterthänigst, und berichte darauf, iedoch keines Weges,
mit klagender Aebtißin, oder der mitklagenden Hertzogen zu Sachsen Lbd. Lbd.
Lbd. Liebden mich in einen rechtlichen Process dißfalls allhier einzulassen,
sondern bloß Eurer Käyserlichen Majestät zu schuldigem Respect, daß sichs mit
dieser
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Anni praeteriti, ist mir im Monat Augusto darauf gebührend überreichet worden,
woraus ich mit mehrerm ersehen, was bey Ihrer Käyserlichen Majestät von der
Aebtißin zu Qvedlinburg und der Hertzogen Albrechts, Wilhelm Ernstens und Johann
Georgens zu Sachsen Lbd. Lbd. Liebden, wegen des zwischen des ietzigen Königs in
Polen Majestät, als Churfürsten zu Sachsen Liebden, und mir, der Erb-Voigtey
Qvedlinburg halben, erfolgten Kauff-Contracts, und einiger angegebenen
Gewaltthaten, welche darauf von mir vorgenommen seyn sollen, klagend angebracht,
und zu verfügen gebeten. Gleichwie nun Eure Käyserliche Majestät alsobald
billich die allergerechteste Vermuthung von mir geschöpffet, indem dieselbe
gnädigst darinn declarirt haben, wie Ihre Käyserliche Majestät der gäntzlichen
Zuversicht wären, es werde sich alles geklagter Massen nicht finden, und dahero
obiges alles mit dem freund-oheim- und gnädiglichen Ermahnen an mich
eingeschlossen, daß Euer Käyserl. Majestät ich die wahre Bewandtniß und
Beschaffenheit der Sachen berichten, und nichts fürnehmen wolle, was deroselben
und des Reichs Juribus, oder einem Dritten zu Praejudiz gereichen könte; Also
bedancke ich mich dafür unterthänigst, und berichte darauf, iedoch keines Weges,
mit klagender Aebtißin, oder der mitklagenden Hertzogen zu Sachsen Lbd. Lbd.
Lbd. Liebden mich in einen rechtlichen Process dißfalls allhier einzulassen,
sondern bloß Eurer Käyserlichen Majestät zu schuldigem Respect, daß sichs mit
dieser
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P. P.
EUrer Käyserlichen Majestät gnädigstes Schreiben, de dato Wien, den 25. Augusti Anni praeteriti, ist mir im Monat Augusto darauf gebührend überreichet worden, woraus ich mit mehrerm ersehen, was bey Ihrer Käyserlichen Majestät von der Aebtißin zu Qvedlinburg und der Hertzogen Albrechts, Wilhelm Ernstens und Johann Georgens zu Sachsen Lbd. Lbd. Liebden, wegen des zwischen des ietzigen Königs in Polen Majestät, als Churfürsten zu Sachsen Liebden, und mir, der Erb-Voigtey Qvedlinburg halben, erfolgten Kauff-Contracts, und einiger angegebenen Gewaltthaten, welche darauf von mir vorgenommen seyn sollen, klagend angebracht, und zu verfügen gebeten. Gleichwie nun Eure Käyserliche Majestät alsobald billich die allergerechteste Vermuthung von mir geschöpffet, indem dieselbe gnädigst darinn declarirt haben, wie Ihre Käyserliche Majestät der gäntzlichen Zuversicht wären, es werde sich alles geklagter Massen nicht finden, und dahero obiges alles mit dem freund-oheim- und gnädiglichen Ermahnen an mich eingeschlossen, daß Euer Käyserl. Majestät ich die wahre Bewandtniß und Beschaffenheit der Sachen berichten, und nichts fürnehmen wolle, was deroselben und des Reichs Juribus, oder einem Dritten zu Praejudiz gereichen könte; Also bedancke ich mich dafür unterthänigst, und berichte darauf, iedoch keines Weges, mit klagender Aebtißin, oder der mitklagenden Hertzogen zu Sachsen Lbd. Lbd. Lbd. Liebden mich in einen rechtlichen Process dißfalls allhier einzulassen, sondern bloß Eurer Käyserlichen Majestät zu schuldigem Respect, daß sichs mit dieser
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 527. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/563>, abgerufen am 24.11.2024.
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