möge gehandelt werden. Wenn denn
nun Ihrer Gnaden der Churfürst zu Brandenburg uns versichern lassen, dero
Ministro, Herrn geheimen Rath von Caniz, Ordre ertheilt zu haben, alle mögliche
Officia anzuwenden, und daß Seine Gnaden uns unsere Restitution von Hertzen
gönneten, und hiezu nicht geringe Hoffnung hätte, wenn noch mehrere von denen
hohen Mediateurs sich zugleich interponirten, so lässet mich die allemahl von
Euer Liebden gefassete Zuversicht und erwiesene Affection nicht zweifeln, Euer
Liebden werden auf unser freund- und dienstvetterliches Ersuchen und Bitten,
welches hiedurch geschiehet, uns die hohe Gunst bezeigen, und auch dero bey der
zwischen der Cron Dänemarck, und dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff
bevorstehenden Commission abgeordnetem Ministro solche nachdrückliche Verordnung
zu geben, daß derselbe unsere Restitution und Aenderung unsers Trübsals fleißig
urgire, und, der Sachen Nothdurfft nach, hierüber mit uns communiciren solle.
Solches wird Euer Liebden zum unsterblichen Ruhm gereichen, und wir sind, neben
unserm gantzen Hause, wiederum gegen Euer Lbd. es zu verdienen verbunden. Euer
Lbd. im übrigen der Göttlichen Beschirmung, zu langem Leben und Fürstl. hohen
Ergehen getreulichst empfehlende. Geben Frantzhagen, den 28. Augusti, 1696.
Von GOttes Gnaden Christian Adolph, Erbe zu Norwegen, Hertzog zu
Schleßwig-Hollstein, Stormarn und der Ditmarschen, Graf zu Oldenburg und
Delmenhorst etc.
Euer Liebden
Dienst-willigster Vetter, Gevatter und Diener, Christian Adolph, H. z. H.
möge gehandelt werden. Wenn denn
nun Ihrer Gnaden der Churfürst zu Brandenburg uns versichern lassen, dero
Ministro, Herrn geheimen Rath von Caniz, Ordre ertheilt zu haben, alle mögliche
Officia anzuwenden, und daß Seine Gnaden uns unsere Restitution von Hertzen
gönneten, und hiezu nicht geringe Hoffnung hätte, wenn noch mehrere von denen
hohen Mediateurs sich zugleich interponirten, so lässet mich die allemahl von
Euer Liebden gefassete Zuversicht und erwiesene Affection nicht zweifeln, Euer
Liebden werden auf unser freund- und dienstvetterliches Ersuchen und Bitten,
welches hiedurch geschiehet, uns die hohe Gunst bezeigen, und auch dero bey der
zwischen der Cron Dänemarck, und dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff
bevorstehenden Commission abgeordnetem Ministro solche nachdrückliche Verordnung
zu geben, daß derselbe unsere Restitution und Aenderung unsers Trübsals fleißig
urgire, und, der Sachen Nothdurfft nach, hierüber mit uns communiciren solle.
Solches wird Euer Liebden zum unsterblichen Ruhm gereichen, und wir sind, neben
unserm gantzen Hause, wiederum gegen Euer Lbd. es zu verdienen verbunden. Euer
Lbd. im übrigen der Göttlichen Beschirmung, zu langem Leben und Fürstl. hohen
Ergehen getreulichst empfehlende. Geben Frantzhagen, den 28. Augusti, 1696.
Von GOttes Gnaden Christian Adolph, Erbe zu Norwegen, Hertzog zu
Schleßwig-Hollstein, Stormarn und der Ditmarschen, Graf zu Oldenburg und
Delmenhorst etc.
Euer Liebden
Dienst-willigster Vetter, Gevatter und Diener, Christian Adolph, H. z. H.
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möge gehandelt werden. Wenn denn
nun Ihrer Gnaden der Churfürst zu Brandenburg uns versichern lassen, dero
Ministro, Herrn geheimen Rath von Caniz, Ordre ertheilt zu haben, alle mögliche
Officia anzuwenden, und daß Seine Gnaden uns unsere Restitution von Hertzen
gönneten, und hiezu nicht geringe Hoffnung hätte, wenn noch mehrere von denen
hohen Mediateurs sich zugleich interponirten, so lässet mich die allemahl von
Euer Liebden gefassete Zuversicht und erwiesene Affection nicht zweifeln, Euer
Liebden werden auf unser freund- und dienstvetterliches Ersuchen und Bitten,
welches hiedurch geschiehet, uns die hohe Gunst bezeigen, und auch dero bey der
zwischen der Cron Dänemarck, und dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff
bevorstehenden Commission abgeordnetem Ministro solche nachdrückliche Verordnung
zu geben, daß derselbe unsere Restitution und Aenderung unsers Trübsals fleißig
urgire, und, der Sachen Nothdurfft nach, hierüber mit uns communiciren solle.
Solches wird Euer Liebden zum unsterblichen Ruhm gereichen, und wir sind, neben
unserm gantzen Hause, wiederum gegen Euer Lbd. es zu verdienen verbunden. Euer
Lbd. im übrigen der Göttlichen Beschirmung, zu langem Leben und Fürstl. hohen
Ergehen getreulichst empfehlende. Geben Frantzhagen, den 28. Augusti, 1696.</p><l>Von GOttes Gnaden Christian Adolph, Erbe zu Norwegen, Hertzog zu
Schleßwig-Hollstein, Stormarn und der Ditmarschen, Graf zu Oldenburg und
Delmenhorst etc.</l><p>Euer Liebden</p><p>Dienst-willigster Vetter, Gevatter und Diener, Christian Adolph, H. z. H.</p></div></body></text></TEI>
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möge gehandelt werden. Wenn denn nun Ihrer Gnaden der Churfürst zu Brandenburg uns versichern lassen, dero Ministro, Herrn geheimen Rath von Caniz, Ordre ertheilt zu haben, alle mögliche Officia anzuwenden, und daß Seine Gnaden uns unsere Restitution von Hertzen gönneten, und hiezu nicht geringe Hoffnung hätte, wenn noch mehrere von denen hohen Mediateurs sich zugleich interponirten, so lässet mich die allemahl von Euer Liebden gefassete Zuversicht und erwiesene Affection nicht zweifeln, Euer Liebden werden auf unser freund- und dienstvetterliches Ersuchen und Bitten, welches hiedurch geschiehet, uns die hohe Gunst bezeigen, und auch dero bey der zwischen der Cron Dänemarck, und dem Fürstlichen Hause Hollstein-Gottorff bevorstehenden Commission abgeordnetem Ministro solche nachdrückliche Verordnung zu geben, daß derselbe unsere Restitution und Aenderung unsers Trübsals fleißig urgire, und, der Sachen Nothdurfft nach, hierüber mit uns communiciren solle. Solches wird Euer Liebden zum unsterblichen Ruhm gereichen, und wir sind, neben unserm gantzen Hause, wiederum gegen Euer Lbd. es zu verdienen verbunden. Euer Lbd. im übrigen der Göttlichen Beschirmung, zu langem Leben und Fürstl. hohen Ergehen getreulichst empfehlende. Geben Frantzhagen, den 28. Augusti, 1696.
Von GOttes Gnaden Christian Adolph, Erbe zu Norwegen, Hertzog zu Schleßwig-Hollstein, Stormarn und der Ditmarschen, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst etc. Euer Liebden
Dienst-willigster Vetter, Gevatter und Diener, Christian Adolph, H. z. H.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 514. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/550>, abgerufen am 24.11.2024.
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