Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

importirenden Sache ihre Convenienz reifflich überlegen und berathen zu lassen resolviret, da denn Eurer Käyserlichen Majestät wir in allerunterthänigster Devotion mit Wahrheit bezeigen, daß dero Käyserlichen allerhöchsten Autorität im geringsten zu nahe zu treten, mit grösester Vorsichtigkeit praecaviret, und nicht zu Gedancken genommen worden, von Seiten unserer gnädigsten Herren Principalen ichtwas zu unterwinden, so Eurer Käyserlichen Majestät und dem gemeinen Ruhe-Stande zuwider lauffen, oder den Schein einiger erwegenden Motuum nach sich führen, im wenigsten aber dem mit GOtt verhoffenden Frieden das mindeste Nachtheil bringen könte, sondern, nachdem Eure Käyserliche Majestät, dero allergerechtestem Käyserlichen Gemüthe nach, ihro sowohl durch Schickung, als in Schrifften vorgetragene Gravamina nicht ohne Erheblichkeit gefunden, so haben sie, zu deren Abwendung, neben der natürlichen Billichkeit, des heiligen Reichs Constitutiones zum allgemeinen Fundament geleget, und ihre Rathschläge davon nicht abweichen lassen, mit der unterthänigsten Zuversicht sich getröstend, Eure Käyserliche Majestät werden ihnen die in aller Innocenz unter dero Käyserliche Schutz-Flügel nehmende Zuflucht nicht versagen, noch ihren Teutschen Fürstlichen Stand und Ehre, zu gefährlicher Zerrüttung, in den Wellen anderer Ambition versincken lassen, allermassen in deroselben höchst venerirenden Käyserlichen Gnaden stehet, die erschütterte Fürstliche Jura nicht nur fest zu setzen, sondern auch die von uhralten Zeiten von ein und anderm Fürsten acquirirte, und in vielen Käyserlichen Belehnungen erhaltene Insignia

importirenden Sache ihre Convenienz reifflich überlegen und berathen zu lassen resolviret, da denn Eurer Käyserlichen Majestät wir in allerunterthänigster Devotion mit Wahrheit bezeigen, daß dero Käyserlichen allerhöchsten Autorität im geringsten zu nahe zu treten, mit grösester Vorsichtigkeit praecaviret, und nicht zu Gedancken genommen worden, von Seiten unserer gnädigsten Herren Principalen ichtwas zu unterwinden, so Eurer Käyserlichen Majestät und dem gemeinen Ruhe-Stande zuwider lauffen, oder den Schein einiger erwegenden Motuum nach sich führen, im wenigsten aber dem mit GOtt verhoffenden Frieden das mindeste Nachtheil bringen könte, sondern, nachdem Eure Käyserliche Majestät, dero allergerechtestem Käyserlichen Gemüthe nach, ihro sowohl durch Schickung, als in Schrifften vorgetragene Gravamina nicht ohne Erheblichkeit gefunden, so haben sie, zu deren Abwendung, neben der natürlichen Billichkeit, des heiligen Reichs Constitutiones zum allgemeinen Fundament geleget, und ihre Rathschläge davon nicht abweichen lassen, mit der unterthänigsten Zuversicht sich getröstend, Eure Käyserliche Majestät werden ihnen die in aller Innocenz unter dero Käyserliche Schutz-Flügel nehmende Zuflucht nicht versagen, noch ihren Teutschen Fürstlichen Stand und Ehre, zu gefährlicher Zerrüttung, in den Wellen anderer Ambition versincken lassen, allermassen in deroselben höchst venerirenden Käyserlichen Gnaden stehet, die erschütterte Fürstliche Jura nicht nur fest zu setzen, sondern auch die von uhralten Zeiten von ein und anderm Fürsten acquirirte, und in vielen Käyserlichen Belehnungen erhaltene Insignia

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0520" n="484"/>
importirenden Sache ihre Convenienz reifflich
                     überlegen und berathen zu lassen resolviret, da denn Eurer Käyserlichen Majestät
                     wir in allerunterthänigster Devotion mit Wahrheit bezeigen, daß dero
                     Käyserlichen allerhöchsten Autorität im geringsten zu nahe zu treten, mit
                     grösester Vorsichtigkeit praecaviret, und nicht zu Gedancken genommen worden,
                     von Seiten unserer gnädigsten Herren Principalen ichtwas zu unterwinden, so
                     Eurer Käyserlichen Majestät und dem gemeinen Ruhe-Stande zuwider lauffen, oder
                     den Schein einiger erwegenden Motuum nach sich führen, im wenigsten aber dem mit
                     GOtt verhoffenden Frieden das mindeste Nachtheil bringen könte, sondern, nachdem
                     Eure Käyserliche Majestät, dero allergerechtestem Käyserlichen Gemüthe nach,
                     ihro sowohl durch Schickung, als in Schrifften vorgetragene Gravamina nicht ohne
                     Erheblichkeit gefunden, so haben sie, zu deren Abwendung, neben der natürlichen
                     Billichkeit, des heiligen Reichs Constitutiones zum allgemeinen Fundament
                     geleget, und ihre Rathschläge davon nicht abweichen lassen, mit der
                     unterthänigsten Zuversicht sich getröstend, Eure Käyserliche Majestät werden
                     ihnen die in aller Innocenz unter dero Käyserliche Schutz-Flügel nehmende
                     Zuflucht nicht versagen, noch ihren Teutschen Fürstlichen Stand und Ehre, zu
                     gefährlicher Zerrüttung, in den Wellen anderer Ambition versincken lassen,
                     allermassen in deroselben höchst venerirenden Käyserlichen Gnaden stehet, die
                     erschütterte Fürstliche Jura nicht nur fest zu setzen, sondern auch die von
                     uhralten Zeiten von ein und anderm Fürsten acquirirte, und in vielen
                     Käyserlichen Belehnungen erhaltene Insignia
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[484/0520] importirenden Sache ihre Convenienz reifflich überlegen und berathen zu lassen resolviret, da denn Eurer Käyserlichen Majestät wir in allerunterthänigster Devotion mit Wahrheit bezeigen, daß dero Käyserlichen allerhöchsten Autorität im geringsten zu nahe zu treten, mit grösester Vorsichtigkeit praecaviret, und nicht zu Gedancken genommen worden, von Seiten unserer gnädigsten Herren Principalen ichtwas zu unterwinden, so Eurer Käyserlichen Majestät und dem gemeinen Ruhe-Stande zuwider lauffen, oder den Schein einiger erwegenden Motuum nach sich führen, im wenigsten aber dem mit GOtt verhoffenden Frieden das mindeste Nachtheil bringen könte, sondern, nachdem Eure Käyserliche Majestät, dero allergerechtestem Käyserlichen Gemüthe nach, ihro sowohl durch Schickung, als in Schrifften vorgetragene Gravamina nicht ohne Erheblichkeit gefunden, so haben sie, zu deren Abwendung, neben der natürlichen Billichkeit, des heiligen Reichs Constitutiones zum allgemeinen Fundament geleget, und ihre Rathschläge davon nicht abweichen lassen, mit der unterthänigsten Zuversicht sich getröstend, Eure Käyserliche Majestät werden ihnen die in aller Innocenz unter dero Käyserliche Schutz-Flügel nehmende Zuflucht nicht versagen, noch ihren Teutschen Fürstlichen Stand und Ehre, zu gefährlicher Zerrüttung, in den Wellen anderer Ambition versincken lassen, allermassen in deroselben höchst venerirenden Käyserlichen Gnaden stehet, die erschütterte Fürstliche Jura nicht nur fest zu setzen, sondern auch die von uhralten Zeiten von ein und anderm Fürsten acquirirte, und in vielen Käyserlichen Belehnungen erhaltene Insignia

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/520
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 484. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/520>, abgerufen am 24.11.2024.