Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

stalten wegen fernerweit etwan erfolgender Translocation des hochpreißlichen Käyserlichen und des heiligen Reichs Cammer-Gerichts, unter andern abermahls auf arme dahiesige kleine Stadt einige Reflexion geschlagen, und solche mittelst verschiedener äuserlichen Beschreib- und Vorstellung zu besagter Reception dieses hochherrlichen Corporis als ein mit allen Requisitis wohl versehener Ort von etlichen hohen Fürsten und Ständen tüchtig erachtet werden will. Nun möchten wir aus sonderbarem gegen dieses höchste Judicium wohl mit Wahrheits-Grund getragenen und ohnveränderlich hegenden unterthänigstem Respect, mehrers nichts denn uns in dem Stand sehen und wünschen, etwa solches, was zu gehörigen dessen hohem Splendor, Dignität und Sicherheit, wie nicht weniger erfoderter Commodität, tam in sacris quam profanis, publice ac privatim, zumahln aber dessen convenabler Logirung der bey diesen höchstansehn- und vortrefflichen Collegio befindlichen Fürstlichen, Gräflichen und andern hohen Stands- und Qualitäts-Personen, auch übriger vornehmen Commembrorum vonnöthen, einiger Massen beytragen, und schuldigsten unsern Eyfer darunter für andern in der That bewürcken zu können. Es legt aber der ohnbetrügliche Augenschein, von selbsten, als nebst deme der von uns pflichtmäßig und mit offenhertziger Wahrheit entworffene Bericht, samt grundmäßiger kurtzen Ableinung hiesigen Orts vermeynter Tüchtigkeits-Repraesentation zum Uberfluß an den Tag, daß Schweinfurt mit einig-zu erwehnter beständigen Reception nach Anlaß der denen von dem höchst-preißlichen Cammer-Gericht selbsten na-

stalten wegen fernerweit etwan erfolgender Translocation des hochpreißlichen Käyserlichen und des heiligen Reichs Cammer-Gerichts, unter andern abermahls auf arme dahiesige kleine Stadt einige Reflexion geschlagen, und solche mittelst verschiedener äuserlichen Beschreib- und Vorstellung zu besagter Reception dieses hochherrlichen Corporis als ein mit allen Requisitis wohl versehener Ort von etlichen hohen Fürsten und Ständen tüchtig erachtet werden will. Nun möchten wir aus sonderbarem gegen dieses höchste Judicium wohl mit Wahrheits-Grund getragenen und ohnveränderlich hegenden unterthänigstem Respect, mehrers nichts denn uns in dem Stand sehen und wünschen, etwa solches, was zu gehörigen dessen hohem Splendor, Dignität und Sicherheit, wie nicht weniger erfoderter Commodität, tam in sacris quam profanis, publice ac privatim, zumahln aber dessen convenabler Logirung der bey diesen höchstansehn- und vortrefflichen Collegio befindlichen Fürstlichen, Gräflichen und andern hohen Stands- und Qualitäts-Personen, auch übriger vornehmen Commembrorum vonnöthen, einiger Massen beytragen, und schuldigsten unsern Eyfer darunter für andern in der That bewürcken zu können. Es legt aber der ohnbetrügliche Augenschein, von selbsten, als nebst deme der von uns pflichtmäßig und mit offenhertziger Wahrheit entworffene Bericht, samt grundmäßiger kurtzen Ableinung hiesigen Orts vermeynter Tüchtigkeits-Repraesentation zum Uberfluß an den Tag, daß Schweinfurt mit einig-zu erwehnter beständigen Reception nach Anlaß der denen von dem höchst-preißlichen Cammer-Gericht selbsten na-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0419" n="383"/>
stalten wegen fernerweit
                     etwan erfolgender Translocation des hochpreißlichen Käyserlichen und des
                     heiligen Reichs Cammer-Gerichts, unter andern abermahls auf arme dahiesige
                     kleine Stadt einige Reflexion geschlagen, und solche mittelst verschiedener
                     äuserlichen Beschreib- und Vorstellung zu besagter Reception dieses
                     hochherrlichen Corporis als ein mit allen Requisitis wohl versehener Ort von
                     etlichen hohen Fürsten und Ständen tüchtig erachtet werden will. Nun möchten wir
                     aus sonderbarem gegen dieses höchste Judicium wohl mit Wahrheits-Grund
                     getragenen und ohnveränderlich hegenden unterthänigstem Respect, mehrers nichts
                     denn uns in dem Stand sehen und wünschen, etwa solches, was zu gehörigen dessen
                     hohem Splendor, Dignität und Sicherheit, wie nicht weniger erfoderter
                     Commodität, tam in sacris quam profanis, publice ac privatim, zumahln aber
                     dessen convenabler Logirung der bey diesen höchstansehn- und vortrefflichen
                     Collegio befindlichen Fürstlichen, Gräflichen und andern hohen Stands- und
                     Qualitäts-Personen, auch übriger vornehmen Commembrorum vonnöthen, einiger
                     Massen beytragen, und schuldigsten unsern Eyfer darunter für andern in der That
                     bewürcken zu können. Es legt aber der ohnbetrügliche Augenschein, von selbsten,
                     als nebst deme der von uns pflichtmäßig und mit offenhertziger Wahrheit
                     entworffene Bericht, samt grundmäßiger kurtzen Ableinung hiesigen Orts
                     vermeynter Tüchtigkeits-Repraesentation zum Uberfluß an den Tag, daß Schweinfurt
                     mit einig-zu erwehnter beständigen Reception nach Anlaß der denen von dem
                     höchst-preißlichen Cammer-Gericht selbsten na-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[383/0419] stalten wegen fernerweit etwan erfolgender Translocation des hochpreißlichen Käyserlichen und des heiligen Reichs Cammer-Gerichts, unter andern abermahls auf arme dahiesige kleine Stadt einige Reflexion geschlagen, und solche mittelst verschiedener äuserlichen Beschreib- und Vorstellung zu besagter Reception dieses hochherrlichen Corporis als ein mit allen Requisitis wohl versehener Ort von etlichen hohen Fürsten und Ständen tüchtig erachtet werden will. Nun möchten wir aus sonderbarem gegen dieses höchste Judicium wohl mit Wahrheits-Grund getragenen und ohnveränderlich hegenden unterthänigstem Respect, mehrers nichts denn uns in dem Stand sehen und wünschen, etwa solches, was zu gehörigen dessen hohem Splendor, Dignität und Sicherheit, wie nicht weniger erfoderter Commodität, tam in sacris quam profanis, publice ac privatim, zumahln aber dessen convenabler Logirung der bey diesen höchstansehn- und vortrefflichen Collegio befindlichen Fürstlichen, Gräflichen und andern hohen Stands- und Qualitäts-Personen, auch übriger vornehmen Commembrorum vonnöthen, einiger Massen beytragen, und schuldigsten unsern Eyfer darunter für andern in der That bewürcken zu können. Es legt aber der ohnbetrügliche Augenschein, von selbsten, als nebst deme der von uns pflichtmäßig und mit offenhertziger Wahrheit entworffene Bericht, samt grundmäßiger kurtzen Ableinung hiesigen Orts vermeynter Tüchtigkeits-Repraesentation zum Uberfluß an den Tag, daß Schweinfurt mit einig-zu erwehnter beständigen Reception nach Anlaß der denen von dem höchst-preißlichen Cammer-Gericht selbsten na-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/419
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 383. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/419>, abgerufen am 24.11.2024.