sondern nur bloß auf die schwachen, und unter der Gewalt eines Mächtigern, aus
Mangel genungsamer Beschützung und Assistence, allermeist bey solchen Läufften,
wie ietzige, stets erliegende Hansee-Städte gemeynet ist. Bald nach sothaner
ersten dieser Stadt, und ieden, wie an sich, wegen auf solcher Fischerey
gehabten und gemeiniglich mit mehr als 40. Schiffen getriebener ansehnlicher
Fahrt, als allermeist bey sonst ietzo grossen Theils cessirenden anderwärtigem
Commercio, höchst beschwerlich- und schädlicher Neuerung und Thätlichkeit hat
man 2.) erfahren müssen, wie hiesiges aus Moscovien zurück kommendes, mit der
Ladung von Zobeln, Mardern und dergleichen kostbaren Peltz-Werck auf viel 1000.
Thlr. werth geschätztes Schiff, nachdem es schon verwichenen Herbst durch
Ungewitter gezwungen worden, in den Hafen von Bergen, einer Stadt in Norwegen,
einzulauffen und zu überwintern, wie es im Frühling seine Reise anhero
fortsetzen wollen, auf Königlichen Befehl daselbst arrestiret worden, ohne daß
die dabey Interessirten auch die Bewegnisse und Ursachen sothanes Verfahrens
nicht eins erkundigen können, bis daß nach verlauffenen gantzen Monat sich
geäusert, daß es Jure Repressaliorum geschehen seyn solte, wegen an Dänische
Unterthanen von uns verweigerter und verzögerter Justice, welcher Imputation ob
wir wohl uns im allergeringsten nicht schuldig wissen, auch deren
Unerfindlichkeit in einer dißfalls nahmkündig gemachten, per Appellationem an
Euer Käyserliche Majestät höchst-preißlichen Reichs-Hoff-Rath gediehen
gewesenen, und von dannen, denegatis Processibus, anhero remittirten
Reichs-Sache, sowohl
sondern nur bloß auf die schwachen, und unter der Gewalt eines Mächtigern, aus
Mangel genungsamer Beschützung und Assistence, allermeist bey solchen Läufften,
wie ietzige, stets erliegende Hansee-Städte gemeynet ist. Bald nach sothaner
ersten dieser Stadt, und ieden, wie an sich, wegen auf solcher Fischerey
gehabten und gemeiniglich mit mehr als 40. Schiffen getriebener ansehnlicher
Fahrt, als allermeist bey sonst ietzo grossen Theils cessirenden anderwärtigem
Commercio, höchst beschwerlich- und schädlicher Neuerung und Thätlichkeit hat
man 2.) erfahren müssen, wie hiesiges aus Moscovien zurück kommendes, mit der
Ladung von Zobeln, Mardern und dergleichen kostbaren Peltz-Werck auf viel 1000.
Thlr. werth geschätztes Schiff, nachdem es schon verwichenen Herbst durch
Ungewitter gezwungen worden, in den Hafen von Bergen, einer Stadt in Norwegen,
einzulauffen und zu überwintern, wie es im Frühling seine Reise anhero
fortsetzen wollen, auf Königlichen Befehl daselbst arrestiret worden, ohne daß
die dabey Interessirten auch die Bewegnisse und Ursachen sothanes Verfahrens
nicht eins erkundigen können, bis daß nach verlauffenen gantzen Monat sich
geäusert, daß es Jure Repressaliorum geschehen seyn solte, wegen an Dänische
Unterthanen von uns verweigerter und verzögerter Justice, welcher Imputation ob
wir wohl uns im allergeringsten nicht schuldig wissen, auch deren
Unerfindlichkeit in einer dißfalls nahmkündig gemachten, per Appellationem an
Euer Käyserliche Majestät höchst-preißlichen Reichs-Hoff-Rath gediehen
gewesenen, und von dannen, denegatis Processibus, anhero remittirten
Reichs-Sache, sowohl
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sondern nur bloß auf die schwachen, und unter der Gewalt eines Mächtigern, aus
Mangel genungsamer Beschützung und Assistence, allermeist bey solchen Läufften,
wie ietzige, stets erliegende Hansee-Städte gemeynet ist. Bald nach sothaner
ersten dieser Stadt, und ieden, wie an sich, wegen auf solcher Fischerey
gehabten und gemeiniglich mit mehr als 40. Schiffen getriebener ansehnlicher
Fahrt, als allermeist bey sonst ietzo grossen Theils cessirenden anderwärtigem
Commercio, höchst beschwerlich- und schädlicher Neuerung und Thätlichkeit hat
man 2.) erfahren müssen, wie hiesiges aus Moscovien zurück kommendes, mit der
Ladung von Zobeln, Mardern und dergleichen kostbaren Peltz-Werck auf viel 1000.
Thlr. werth geschätztes Schiff, nachdem es schon verwichenen Herbst durch
Ungewitter gezwungen worden, in den Hafen von Bergen, einer Stadt in Norwegen,
einzulauffen und zu überwintern, wie es im Frühling seine Reise anhero
fortsetzen wollen, auf Königlichen Befehl daselbst arrestiret worden, ohne daß
die dabey Interessirten auch die Bewegnisse und Ursachen sothanes Verfahrens
nicht eins erkundigen können, bis daß nach verlauffenen gantzen Monat sich
geäusert, daß es Jure Repressaliorum geschehen seyn solte, wegen an Dänische
Unterthanen von uns verweigerter und verzögerter Justice, welcher Imputation ob
wir wohl uns im allergeringsten nicht schuldig wissen, auch deren
Unerfindlichkeit in einer dißfalls nahmkündig gemachten, per Appellationem an
Euer Käyserliche Majestät höchst-preißlichen Reichs-Hoff-Rath gediehen
gewesenen, und von dannen, denegatis Processibus, anhero remittirten
Reichs-Sache, sowohl
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sondern nur bloß auf die schwachen, und unter der Gewalt eines Mächtigern, aus Mangel genungsamer Beschützung und Assistence, allermeist bey solchen Läufften, wie ietzige, stets erliegende Hansee-Städte gemeynet ist. Bald nach sothaner ersten dieser Stadt, und ieden, wie an sich, wegen auf solcher Fischerey gehabten und gemeiniglich mit mehr als 40. Schiffen getriebener ansehnlicher Fahrt, als allermeist bey sonst ietzo grossen Theils cessirenden anderwärtigem Commercio, höchst beschwerlich- und schädlicher Neuerung und Thätlichkeit hat man 2.) erfahren müssen, wie hiesiges aus Moscovien zurück kommendes, mit der Ladung von Zobeln, Mardern und dergleichen kostbaren Peltz-Werck auf viel 1000. Thlr. werth geschätztes Schiff, nachdem es schon verwichenen Herbst durch Ungewitter gezwungen worden, in den Hafen von Bergen, einer Stadt in Norwegen, einzulauffen und zu überwintern, wie es im Frühling seine Reise anhero fortsetzen wollen, auf Königlichen Befehl daselbst arrestiret worden, ohne daß die dabey Interessirten auch die Bewegnisse und Ursachen sothanes Verfahrens nicht eins erkundigen können, bis daß nach verlauffenen gantzen Monat sich geäusert, daß es Jure Repressaliorum geschehen seyn solte, wegen an Dänische Unterthanen von uns verweigerter und verzögerter Justice, welcher Imputation ob wir wohl uns im allergeringsten nicht schuldig wissen, auch deren Unerfindlichkeit in einer dißfalls nahmkündig gemachten, per Appellationem an Euer Käyserliche Majestät höchst-preißlichen Reichs-Hoff-Rath gediehen gewesenen, und von dannen, denegatis Processibus, anhero remittirten Reichs-Sache, sowohl
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 371. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/407>, abgerufen am 24.11.2024.
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