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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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machten wahrzunehmen, und gnüglich Eure Käyserl. Majestät solches alles durch mehrere und gründlichere Ausführung allerunterthänigst zu gewehren, wir uns hiermit vorbehalten. Wannenhero wir uns destoweniger versehen hätten, daß, bey solcher offenbaren Hintersichzieh- und Verdrehung offt hochgedachter vier jüngerer Herren Brüdere, die Herrn-Ober-Vormundschafft, zu ihres Pfleg-befohlnen Erb-Printzens nicht geringem Nachtheil, eine gleich berechtigte, und auf die alten Recesse, zuwider den neuen von Eurer Käyserlichen Majestät bestätigten Verträge gerichtete Concurrenz bey denen Reichs-Votis ihnen eingestanden, und der Herren Brüdere und respect. Vettern Vorgang darauf gegründet haben würde. Wiewohl nun von Euer Käyserlichen Majest. allergerechtesten Führung dero allerhöchsten Käyserl. Richter-Amts wir das gesicherte allerunterthänigste Vertrauen tragen, dieselbe werden ohne vorgängige genugsame Cognition der Sache, in diesem wichtigen Werck zu Bekränck- oder Beschimpffung unsers Eurer Käyserlichen Majestät devotesten Fürstlichen Hauses, nichts verhengen oder vorgehen lassen: So haben wir iedennoch uns hoch bemüßiget befunden, Eure Käyserliche Majestät allerunterthänigsten Fleisses in gehorsamster Bitte anzulangen, sie wollen, dafern ie bey deroselben dißfalls etwas einbracht seyn solte, allergnädigst geruhen, uns anförderst davon allergnädigste Communication wiederfahren, und darauf uns, zu Einbringung unserer Nothdurfft, ein genugsames Spatium angedeyhen, die Sache selbst aber in einem unverfänglichen Suspenso allermildest zu lassen; Immittelst

machten wahrzunehmen, und gnüglich Eure Käyserl. Majestät solches alles durch mehrere und gründlichere Ausführung allerunterthänigst zu gewehren, wir uns hiermit vorbehalten. Wannenhero wir uns destoweniger versehen hätten, daß, bey solcher offenbaren Hintersichzieh- und Verdrehung offt hochgedachter vier jüngerer Herren Brüdere, die Herrn-Ober-Vormundschafft, zu ihres Pfleg-befohlnen Erb-Printzens nicht geringem Nachtheil, eine gleich berechtigte, und auf die alten Recesse, zuwider den neuen von Eurer Käyserlichen Majestät bestätigten Verträge gerichtete Concurrenz bey denen Reichs-Votis ihnen eingestanden, und der Herren Brüdere und respect. Vettern Vorgang darauf gegründet haben würde. Wiewohl nun von Euer Käyserlichen Majest. allergerechtesten Führung dero allerhöchsten Käyserl. Richter-Amts wir das gesicherte allerunterthänigste Vertrauen tragen, dieselbe werden ohne vorgängige genugsame Cognition der Sache, in diesem wichtigen Werck zu Bekränck- oder Beschimpffung unsers Eurer Käyserlichen Majestät devotesten Fürstlichen Hauses, nichts verhengen oder vorgehen lassen: So haben wir iedennoch uns hoch bemüßiget befunden, Eure Käyserliche Majestät allerunterthänigsten Fleisses in gehorsamster Bitte anzulangen, sie wollen, dafern ie bey deroselben dißfalls etwas einbracht seyn solte, allergnädigst geruhen, uns anförderst davon allergnädigste Communication wiederfahren, und darauf uns, zu Einbringung unserer Nothdurfft, ein genugsames Spatium angedeyhen, die Sache selbst aber in einem unverfänglichen Suspenso allermildest zu lassen; Immittelst

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[367/0403] machten wahrzunehmen, und gnüglich Eure Käyserl. Majestät solches alles durch mehrere und gründlichere Ausführung allerunterthänigst zu gewehren, wir uns hiermit vorbehalten. Wannenhero wir uns destoweniger versehen hätten, daß, bey solcher offenbaren Hintersichzieh- und Verdrehung offt hochgedachter vier jüngerer Herren Brüdere, die Herrn-Ober-Vormundschafft, zu ihres Pfleg-befohlnen Erb-Printzens nicht geringem Nachtheil, eine gleich berechtigte, und auf die alten Recesse, zuwider den neuen von Eurer Käyserlichen Majestät bestätigten Verträge gerichtete Concurrenz bey denen Reichs-Votis ihnen eingestanden, und der Herren Brüdere und respect. Vettern Vorgang darauf gegründet haben würde. Wiewohl nun von Euer Käyserlichen Majest. allergerechtesten Führung dero allerhöchsten Käyserl. Richter-Amts wir das gesicherte allerunterthänigste Vertrauen tragen, dieselbe werden ohne vorgängige genugsame Cognition der Sache, in diesem wichtigen Werck zu Bekränck- oder Beschimpffung unsers Eurer Käyserlichen Majestät devotesten Fürstlichen Hauses, nichts verhengen oder vorgehen lassen: So haben wir iedennoch uns hoch bemüßiget befunden, Eure Käyserliche Majestät allerunterthänigsten Fleisses in gehorsamster Bitte anzulangen, sie wollen, dafern ie bey deroselben dißfalls etwas einbracht seyn solte, allergnädigst geruhen, uns anförderst davon allergnädigste Communication wiederfahren, und darauf uns, zu Einbringung unserer Nothdurfft, ein genugsames Spatium angedeyhen, die Sache selbst aber in einem unverfänglichen Suspenso allermildest zu lassen; Immittelst

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
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  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
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  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 367. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/403>, abgerufen am 11.06.2024.