Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

halten, durch gute Confidenten den von Schönberg disponiren, daß beym Gottesdienst also gewechselt werde, daß ihr in den Kirchen nicht zusammen kämet. Bey denen Fürstlichen Directoriis habt ihr es aber zu vermitteln, daß auf eine gantz kurtze Zeit die Reichs-Deliberationes in Circulo und ohne Verfang gehalten werden möchten, da es aber nicht zu erlangen, habt ihr und der Gothaische, euch beyderseits der Sessionen zu enthalten, und durch andere gute vertraute Gesandten mit Appendicirung der Votorum an die Ihrige die Nothdurfft den Reichs-Consultationen beyzutragen. Damit wir auch genauer wissen mögen, wie sich der Hannoverische Gesandte zum Coburgischen, und der Gothaische zu denen Gothaischen und Altenburgischen Votis vor etlichen unterschiedlichen Jahren, zu erst legitimiret; So habt ihr bey der Chur-Mäyntzischen Cantzley formale vidimirte Abschrifften von beyden, so bald nach Empfangung dieses, zu suchen, die Vidimus-Discretion auszulegen, deren förderliche Ersetzung zu gewarten, und die Vidimus nacher Weimar mit der nechsten Post einzusenden. Demnach auch aus euer Relation vom 10. dieses zu ersehen, daß sich Chur-Sachsen der Gothaischen Ober-Vormundschafft, ex Capitis Familiae jure anmassen, auch einige Fürstliche Gesandten der Primogenitur-Häuser sich gegen das Gothaische Vorhaben, der jüngern Herren Brüdere halber, setzen wollen, habt ihr euch genau alles dessen zu erkundigen, und unverzüglich zu berichten, dem Cancellisten aber zu bedeuten, nachdem er den Gothaischen Platz würcklich behauptet, daß er entweder sich mit dem Gothaischen die Dictatur Wechsels-Weise zu besuchen, und

halten, durch gute Confidenten den von Schönberg disponiren, daß beym Gottesdienst also gewechselt werde, daß ihr in den Kirchen nicht zusammen kämet. Bey denen Fürstlichen Directoriis habt ihr es aber zu vermitteln, daß auf eine gantz kurtze Zeit die Reichs-Deliberationes in Circulo und ohne Verfang gehalten werden möchten, da es aber nicht zu erlangen, habt ihr und der Gothaische, euch beyderseits der Sessionen zu enthalten, und durch andere gute vertraute Gesandten mit Appendicirung der Votorum an die Ihrige die Nothdurfft den Reichs-Consultationen beyzutragen. Damit wir auch genauer wissen mögen, wie sich der Hannoverische Gesandte zum Coburgischen, und der Gothaische zu denen Gothaischen und Altenburgischen Votis vor etlichen unterschiedlichen Jahren, zu erst legitimiret; So habt ihr bey der Chur-Mäyntzischen Cantzley formale vidimirte Abschrifften von beyden, so bald nach Empfangung dieses, zu suchen, die Vidimus-Discretion auszulegen, deren förderliche Ersetzung zu gewarten, und die Vidimus nacher Weimar mit der nechsten Post einzusenden. Demnach auch aus euer Relation vom 10. dieses zu ersehen, daß sich Chur-Sachsen der Gothaischen Ober-Vormundschafft, ex Capitis Familiae jure anmassen, auch einige Fürstliche Gesandten der Primogenitur-Häuser sich gegen das Gothaische Vorhaben, der jüngern Herren Brüdere halber, setzen wollen, habt ihr euch genau alles dessen zu erkundigen, und unverzüglich zu berichten, dem Cancellisten aber zu bedeuten, nachdem er den Gothaischen Platz würcklich behauptet, daß er entweder sich mit dem Gothaischen die Dictatur Wechsels-Weise zu besuchen, und

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0398" n="362"/>
halten, durch gute Confidenten den von Schönberg disponiren, daß
                     beym Gottesdienst also gewechselt werde, daß ihr in den Kirchen nicht zusammen
                     kämet. Bey denen Fürstlichen Directoriis habt ihr es aber zu vermitteln, daß auf
                     eine gantz kurtze Zeit die Reichs-Deliberationes in Circulo und ohne Verfang
                     gehalten werden möchten, da es aber nicht zu erlangen, habt ihr und der
                     Gothaische, euch beyderseits der Sessionen zu enthalten, und durch andere gute
                     vertraute Gesandten mit Appendicirung der Votorum an die Ihrige die Nothdurfft
                     den Reichs-Consultationen beyzutragen. Damit wir auch genauer wissen mögen, wie
                     sich der Hannoverische Gesandte zum Coburgischen, und der Gothaische zu denen
                     Gothaischen und Altenburgischen Votis vor etlichen unterschiedlichen Jahren, zu
                     erst legitimiret; So habt ihr bey der Chur-Mäyntzischen Cantzley formale
                     vidimirte Abschrifften von beyden, so bald nach Empfangung dieses, zu suchen,
                     die Vidimus-Discretion auszulegen, deren förderliche Ersetzung zu gewarten, und
                     die Vidimus nacher Weimar mit der nechsten Post einzusenden. Demnach auch aus
                     euer Relation vom 10. dieses zu ersehen, daß sich Chur-Sachsen der Gothaischen
                     Ober-Vormundschafft, ex Capitis Familiae jure anmassen, auch einige Fürstliche
                     Gesandten der Primogenitur-Häuser sich gegen das Gothaische Vorhaben, der
                     jüngern Herren Brüdere halber, setzen wollen, habt ihr euch genau alles dessen
                     zu erkundigen, und unverzüglich zu berichten, dem Cancellisten aber zu bedeuten,
                     nachdem er den Gothaischen Platz würcklich behauptet, daß er entweder sich mit
                     dem Gothaischen die Dictatur Wechsels-Weise zu besuchen, und
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[362/0398] halten, durch gute Confidenten den von Schönberg disponiren, daß beym Gottesdienst also gewechselt werde, daß ihr in den Kirchen nicht zusammen kämet. Bey denen Fürstlichen Directoriis habt ihr es aber zu vermitteln, daß auf eine gantz kurtze Zeit die Reichs-Deliberationes in Circulo und ohne Verfang gehalten werden möchten, da es aber nicht zu erlangen, habt ihr und der Gothaische, euch beyderseits der Sessionen zu enthalten, und durch andere gute vertraute Gesandten mit Appendicirung der Votorum an die Ihrige die Nothdurfft den Reichs-Consultationen beyzutragen. Damit wir auch genauer wissen mögen, wie sich der Hannoverische Gesandte zum Coburgischen, und der Gothaische zu denen Gothaischen und Altenburgischen Votis vor etlichen unterschiedlichen Jahren, zu erst legitimiret; So habt ihr bey der Chur-Mäyntzischen Cantzley formale vidimirte Abschrifften von beyden, so bald nach Empfangung dieses, zu suchen, die Vidimus-Discretion auszulegen, deren förderliche Ersetzung zu gewarten, und die Vidimus nacher Weimar mit der nechsten Post einzusenden. Demnach auch aus euer Relation vom 10. dieses zu ersehen, daß sich Chur-Sachsen der Gothaischen Ober-Vormundschafft, ex Capitis Familiae jure anmassen, auch einige Fürstliche Gesandten der Primogenitur-Häuser sich gegen das Gothaische Vorhaben, der jüngern Herren Brüdere halber, setzen wollen, habt ihr euch genau alles dessen zu erkundigen, und unverzüglich zu berichten, dem Cancellisten aber zu bedeuten, nachdem er den Gothaischen Platz würcklich behauptet, daß er entweder sich mit dem Gothaischen die Dictatur Wechsels-Weise zu besuchen, und

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/398
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 362. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/398>, abgerufen am 24.11.2024.