nicht von euch und ihme, weniger
durch solche unziemliche Extrema auszumachen stehet, sondern im Fürstlichen
Hause bey der bereits angesetzten Conferenz erörtert werden soll. Inzwischen
begehren wir vor uns und respective unsers freundlich geliebten Bruders, Herrn
Johann Ernsts, Hertzogs zu Sachsen Liebden, hiermit gnädigst, ihr wollet, wenn
der Fürstliche Hannoverische Gesandte wider Verhoffen, auf den Wechsel von der
Qver- zur weltlichen Fürsten-Banck bestehen wolte, ihme Remonstration dahin
thun, daß es beym Reichs-Convent ungewöhnlich, sich einer Neben-Vollmacht zum
Vorsitze, oder Veränderung des seines Principaln wegen innhabenden Platzes zu
praevaliren, gestaltsam auch eben der Hannoverische Gesandte, als er vor
etlichen Jahren, da, nach Abgang unsers mit dem Fürstlichen Hause Gotha gemein
gehabten Gesandtens D. Drehers seligen, ietztgedachtes Fürstliches Gothaisches
Haus ihme dero Vota aufftrug, sich der Ubertretung von einem Ort zum andern, und
Occupirung der Gothaischen Session unterfangen wollen, durch Renitenz der
sämmtlichen hierbey interessirten Fürstl. weltlichen Gesandten zurück gewiesen,
und seine Stelle auf der Qver-Banck zu behalten verursachet worden. Dafern er
sich nun hierauf noch nicht fassen will, habt ihr mit andern Fürstlichen
Gesandten Causam communem zu machen, und den Wechsel zu verhindern. Belangende
aber die Ordnung des Coburgischen Voti, habt ihr zwar geschehen zu lassen, daß,
wegen Hertzog Albrechts zu Sachsen-Coburg Liebden, solches vor Weimar und
Eisenach aufgeruffen und abgeleget werde; Solte aber der Gevollmächtigte
nicht von euch und ihme, weniger
durch solche unziemliche Extrema auszumachen stehet, sondern im Fürstlichen
Hause bey der bereits angesetzten Conferenz erörtert werden soll. Inzwischen
begehren wir vor uns und respective unsers freundlich geliebten Bruders, Herrn
Johann Ernsts, Hertzogs zu Sachsen Liebden, hiermit gnädigst, ihr wollet, wenn
der Fürstliche Hannoverische Gesandte wider Verhoffen, auf den Wechsel von der
Qver- zur weltlichen Fürsten-Banck bestehen wolte, ihme Remonstration dahin
thun, daß es beym Reichs-Convent ungewöhnlich, sich einer Neben-Vollmacht zum
Vorsitze, oder Veränderung des seines Principaln wegen innhabenden Platzes zu
praevaliren, gestaltsam auch eben der Hannoverische Gesandte, als er vor
etlichen Jahren, da, nach Abgang unsers mit dem Fürstlichen Hause Gotha gemein
gehabten Gesandtens D. Drehers seligen, ietztgedachtes Fürstliches Gothaisches
Haus ihme dero Vota aufftrug, sich der Ubertretung von einem Ort zum andern, und
Occupirung der Gothaischen Session unterfangen wollen, durch Renitenz der
sämmtlichen hierbey interessirten Fürstl. weltlichen Gesandten zurück gewiesen,
und seine Stelle auf der Qver-Banck zu behalten verursachet worden. Dafern er
sich nun hierauf noch nicht fassen will, habt ihr mit andern Fürstlichen
Gesandten Causam communem zu machen, und den Wechsel zu verhindern. Belangende
aber die Ordnung des Coburgischen Voti, habt ihr zwar geschehen zu lassen, daß,
wegen Hertzog Albrechts zu Sachsen-Coburg Liebden, solches vor Weimar und
Eisenach aufgeruffen und abgeleget werde; Solte aber der Gevollmächtigte
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nicht von euch und ihme, weniger
durch solche unziemliche Extrema auszumachen stehet, sondern im Fürstlichen
Hause bey der bereits angesetzten Conferenz erörtert werden soll. Inzwischen
begehren wir vor uns und respective unsers freundlich geliebten Bruders, Herrn
Johann Ernsts, Hertzogs zu Sachsen Liebden, hiermit gnädigst, ihr wollet, wenn
der Fürstliche Hannoverische Gesandte wider Verhoffen, auf den Wechsel von der
Qver- zur weltlichen Fürsten-Banck bestehen wolte, ihme Remonstration dahin
thun, daß es beym Reichs-Convent ungewöhnlich, sich einer Neben-Vollmacht zum
Vorsitze, oder Veränderung des seines Principaln wegen innhabenden Platzes zu
praevaliren, gestaltsam auch eben der Hannoverische Gesandte, als er vor
etlichen Jahren, da, nach Abgang unsers mit dem Fürstlichen Hause Gotha gemein
gehabten Gesandtens D. Drehers seligen, ietztgedachtes Fürstliches Gothaisches
Haus ihme dero Vota aufftrug, sich der Ubertretung von einem Ort zum andern, und
Occupirung der Gothaischen Session unterfangen wollen, durch Renitenz der
sämmtlichen hierbey interessirten Fürstl. weltlichen Gesandten zurück gewiesen,
und seine Stelle auf der Qver-Banck zu behalten verursachet worden. Dafern er
sich nun hierauf noch nicht fassen will, habt ihr mit andern Fürstlichen
Gesandten Causam communem zu machen, und den Wechsel zu verhindern. Belangende
aber die Ordnung des Coburgischen Voti, habt ihr zwar geschehen zu lassen, daß,
wegen Hertzog Albrechts zu Sachsen-Coburg Liebden, solches vor Weimar und
Eisenach aufgeruffen und abgeleget werde; Solte aber der Gevollmächtigte
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nicht von euch und ihme, weniger durch solche unziemliche Extrema auszumachen stehet, sondern im Fürstlichen Hause bey der bereits angesetzten Conferenz erörtert werden soll. Inzwischen begehren wir vor uns und respective unsers freundlich geliebten Bruders, Herrn Johann Ernsts, Hertzogs zu Sachsen Liebden, hiermit gnädigst, ihr wollet, wenn der Fürstliche Hannoverische Gesandte wider Verhoffen, auf den Wechsel von der Qver- zur weltlichen Fürsten-Banck bestehen wolte, ihme Remonstration dahin thun, daß es beym Reichs-Convent ungewöhnlich, sich einer Neben-Vollmacht zum Vorsitze, oder Veränderung des seines Principaln wegen innhabenden Platzes zu praevaliren, gestaltsam auch eben der Hannoverische Gesandte, als er vor etlichen Jahren, da, nach Abgang unsers mit dem Fürstlichen Hause Gotha gemein gehabten Gesandtens D. Drehers seligen, ietztgedachtes Fürstliches Gothaisches Haus ihme dero Vota aufftrug, sich der Ubertretung von einem Ort zum andern, und Occupirung der Gothaischen Session unterfangen wollen, durch Renitenz der sämmtlichen hierbey interessirten Fürstl. weltlichen Gesandten zurück gewiesen, und seine Stelle auf der Qver-Banck zu behalten verursachet worden. Dafern er sich nun hierauf noch nicht fassen will, habt ihr mit andern Fürstlichen Gesandten Causam communem zu machen, und den Wechsel zu verhindern. Belangende aber die Ordnung des Coburgischen Voti, habt ihr zwar geschehen zu lassen, daß, wegen Hertzog Albrechts zu Sachsen-Coburg Liebden, solches vor Weimar und Eisenach aufgeruffen und abgeleget werde; Solte aber der Gevollmächtigte
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 359. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/395>, abgerufen am 24.11.2024.
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