Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

an nicht zweifeln, und ich beharre mit allertieffestem Respect,

Euer Käyserlichen Majestät,

Datum den 30. Januarii, 9. Febr. Anno 1690.

allerunterthänigst-gehorsamster und getreuer Fürst, Christian Albrecht, Hertzog zu Hollstein-Gottorff.

CXII.
Schreiben Frauen Eleonorae Charlottae, Hertzogin zu Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen, an den Käyser Leopoldum, worinn sie ihr Recht auf das Land Hadeln kürtzlich deduciret, und sich bey ihrer gerechten Praetension allergnädigst zu manuteniren bittet, de Anno 1690.

P. P.

ES ist nicht alleine Reichs-sondern auch Weltkündig, daß der Durchläuchtige Fürst und Herr, Herr Julius Frantz, Hertzog zu Sachsen, Engern und Westphalen, mein freundlich geliebter Herr Vetter, so vor einigen Monaten selig in GOtt verstorben, und zwar ohne männliche Leibes-Erben, bloß zwey Fürstliche Princeßinnen hinterlassen, dadurch denn nicht allein das Fürstenthum Sachsen-Lauenburg, als ein offenes Feudum, Ihrer Käyserlichen Majestät und dem Reiche, sondern auch das Land Hadeln, als ein unwidersprechlich allbekanntes freyes Erb-Land, denen annoch übrigen Fürstlichen Fräulein und von dem Fürstlichen Hause abgestammten Erben, unstreitig heimgefallen, welche (die Fürstliche Bluts-anverwandte Fräulein) ausser einige Conradiction

an nicht zweifeln, und ich beharre mit allertieffestem Respect,

Euer Käyserlichen Majestät,

Datum den 30. Januarii, 9. Febr. Anno 1690.

allerunterthänigst-gehorsamster und getreuer Fürst, Christian Albrecht, Hertzog zu Hollstein-Gottorff.

CXII.
Schreiben Frauen Eleonorae Charlottae, Hertzogin zu Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen, an den Käyser Leopoldum, worinn sie ihr Recht auf das Land Hadeln kürtzlich deduciret, und sich bey ihrer gerechten Praetension allergnädigst zu manuteniren bittet, de Anno 1690.

P. P.

ES ist nicht alleine Reichs-sondern auch Weltkündig, daß der Durchläuchtige Fürst und Herr, Herr Julius Frantz, Hertzog zu Sachsen, Engern und Westphalen, mein freundlich geliebter Herr Vetter, so vor einigen Monaten selig in GOtt verstorben, und zwar ohne männliche Leibes-Erben, bloß zwey Fürstliche Princeßinnen hinterlassen, dadurch denn nicht allein das Fürstenthum Sachsen-Lauenburg, als ein offenes Feudum, Ihrer Käyserlichen Majestät und dem Reiche, sondern auch das Land Hadeln, als ein unwidersprechlich allbekanntes freyes Erb-Land, denen annoch übrigen Fürstlichen Fräulein und von dem Fürstlichen Hause abgestammten Erben, unstreitig heimgefallen, welche (die Fürstliche Bluts-anverwandte Fräulein) ausser einige Conradiction

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0355" n="319"/>
an nicht zweifeln, und ich
                     beharre mit allertieffestem Respect,</p>
        <p>Euer Käyserlichen Majestät,</p>
        <p>Datum den 30. Januarii, 9. Febr. Anno 1690.</p>
        <p>allerunterthänigst-gehorsamster und getreuer Fürst, Christian Albrecht, Hertzog
                     zu Hollstein-Gottorff.</p>
      </div>
      <div>
        <head>CXII.<lb/></head>
        <l>Schreiben Frauen Eleonorae Charlottae, Hertzogin zu
                     Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen, an den Käyser Leopoldum, worinn sie ihr Recht
                     auf das Land Hadeln kürtzlich deduciret, und sich bey ihrer gerechten
                     Praetension allergnädigst zu manuteniren bittet, de Anno 1690.</l>
        <p>P. P.</p>
        <p>ES ist nicht alleine Reichs-sondern auch Weltkündig, daß der Durchläuchtige Fürst
                     und Herr, Herr Julius Frantz, Hertzog zu Sachsen, Engern und Westphalen, mein
                     freundlich geliebter Herr Vetter, so vor einigen Monaten selig in GOtt
                     verstorben, und zwar ohne männliche Leibes-Erben, bloß zwey Fürstliche
                     Princeßinnen hinterlassen, dadurch denn nicht allein das Fürstenthum
                     Sachsen-Lauenburg, als ein offenes Feudum, Ihrer Käyserlichen Majestät und dem
                     Reiche, sondern auch das Land Hadeln, als ein unwidersprechlich allbekanntes
                     freyes Erb-Land, denen annoch übrigen Fürstlichen Fräulein und von dem
                     Fürstlichen Hause abgestammten Erben, unstreitig heimgefallen, welche (die
                     Fürstliche Bluts-anverwandte Fräulein) ausser einige Conradiction
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[319/0355] an nicht zweifeln, und ich beharre mit allertieffestem Respect, Euer Käyserlichen Majestät, Datum den 30. Januarii, 9. Febr. Anno 1690. allerunterthänigst-gehorsamster und getreuer Fürst, Christian Albrecht, Hertzog zu Hollstein-Gottorff. CXII. Schreiben Frauen Eleonorae Charlottae, Hertzogin zu Hollstein-Sunderburg-Frantzhagen, an den Käyser Leopoldum, worinn sie ihr Recht auf das Land Hadeln kürtzlich deduciret, und sich bey ihrer gerechten Praetension allergnädigst zu manuteniren bittet, de Anno 1690. P. P. ES ist nicht alleine Reichs-sondern auch Weltkündig, daß der Durchläuchtige Fürst und Herr, Herr Julius Frantz, Hertzog zu Sachsen, Engern und Westphalen, mein freundlich geliebter Herr Vetter, so vor einigen Monaten selig in GOtt verstorben, und zwar ohne männliche Leibes-Erben, bloß zwey Fürstliche Princeßinnen hinterlassen, dadurch denn nicht allein das Fürstenthum Sachsen-Lauenburg, als ein offenes Feudum, Ihrer Käyserlichen Majestät und dem Reiche, sondern auch das Land Hadeln, als ein unwidersprechlich allbekanntes freyes Erb-Land, denen annoch übrigen Fürstlichen Fräulein und von dem Fürstlichen Hause abgestammten Erben, unstreitig heimgefallen, welche (die Fürstliche Bluts-anverwandte Fräulein) ausser einige Conradiction

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/355
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/355>, abgerufen am 11.06.2024.