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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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handeln oder thun lassen zu wollen, von dero Ober-Oesterreichischen Regierung der Effect noch nicht gegeben, sondern vielmehr so gar, daß durch dieselbe auch der von des Herrn Ertz-Bischoffs zu Saltzburg Fürstlichen Gnaden, vor die aus ihrem Ertz-Stifft, der Evangelischen Lehre halber, Emigrirte, vertröstete und erwartete Erfolg gehindert und intervertiret worden, unvermuthet zu vernehmen ist; Inmassen denn, und an statt, da unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch Obere und Committenten zuverläßig geglaubet, daß denen sowohl von des verstorbenen Herrn Cardinals Fürstlichen Eminenz, als des ietzo regirenden Herrn Ertz-Bischoffs Fürstlichen Gnaden, Innhalts derer vom 3. Martii, und 30. Octobris, Styl. nov. letzt abgewichenen Jahrs, zurückgelassenen Antwort-Schreiben, von sich gegebenen billichsten Erklärung und gethanem Anerbieten, zu Erhalt- und Fortpflantzung guten Vernehmens und Intelligenz mit andern löblichen Ständen, auch bestmöglichsten Beobachtung der heilsamen Reichs-Satzungen, denenjenigen Emigrirten, so ihres Glaubens halber, und daß sie der Evangelischen Religion gäntzlich zugethan, glaubwürdige obrigkeitliche Attestata beybringen würden, ihre sowohl unmündig- als erwachsene Kinder, so nicht Catholisch seyn wolten, ohnweigerlich abfolgen lassen, auch die freye Handlung mit ihren Haab und Gütern, der Gebühr und Billichkeit nach, verstatten zu wollen, würcklich nachgegangen werden würde; Zumahln da nicht allein die desiderirte Attestata vorhanden gewesen, und würcklich produciret worden, sondern noch darzu von des Herrn Administratoris und Hertzogs

handeln oder thun lassen zu wollen, von dero Ober-Oesterreichischen Regierung der Effect noch nicht gegeben, sondern vielmehr so gar, daß durch dieselbe auch der von des Herrn Ertz-Bischoffs zu Saltzburg Fürstlichen Gnaden, vor die aus ihrem Ertz-Stifft, der Evangelischen Lehre halber, Emigrirte, vertröstete und erwartete Erfolg gehindert und intervertiret worden, unvermuthet zu vernehmen ist; Inmassen denn, und an statt, da unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch Obere und Committenten zuverläßig geglaubet, daß denen sowohl von des verstorbenen Herrn Cardinals Fürstlichen Eminenz, als des ietzo regirenden Herrn Ertz-Bischoffs Fürstlichen Gnaden, Innhalts derer vom 3. Martii, und 30. Octobris, Styl. nov. letzt abgewichenen Jahrs, zurückgelassenen Antwort-Schreiben, von sich gegebenen billichsten Erklärung und gethanem Anerbieten, zu Erhalt- und Fortpflantzung guten Vernehmens und Intelligenz mit andern löblichen Ständen, auch bestmöglichsten Beobachtung der heilsamen Reichs-Satzungen, denenjenigen Emigrirten, so ihres Glaubens halber, und daß sie der Evangelischen Religion gäntzlich zugethan, glaubwürdige obrigkeitliche Attestata beybringen würden, ihre sowohl unmündig- als erwachsene Kinder, so nicht Catholisch seyn wolten, ohnweigerlich abfolgen lassen, auch die freye Handlung mit ihren Haab und Gütern, der Gebühr und Billichkeit nach, verstatten zu wollen, würcklich nachgegangen werden würde; Zumahln da nicht allein die desiderirte Attestata vorhanden gewesen, und würcklich produciret worden, sondern noch darzu von des Herrn Administratoris und Hertzogs

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[286/0322] handeln oder thun lassen zu wollen, von dero Ober-Oesterreichischen Regierung der Effect noch nicht gegeben, sondern vielmehr so gar, daß durch dieselbe auch der von des Herrn Ertz-Bischoffs zu Saltzburg Fürstlichen Gnaden, vor die aus ihrem Ertz-Stifft, der Evangelischen Lehre halber, Emigrirte, vertröstete und erwartete Erfolg gehindert und intervertiret worden, unvermuthet zu vernehmen ist; Inmassen denn, und an statt, da unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, auch Obere und Committenten zuverläßig geglaubet, daß denen sowohl von des verstorbenen Herrn Cardinals Fürstlichen Eminenz, als des ietzo regirenden Herrn Ertz-Bischoffs Fürstlichen Gnaden, Innhalts derer vom 3. Martii, und 30. Octobris, Styl. nov. letzt abgewichenen Jahrs, zurückgelassenen Antwort-Schreiben, von sich gegebenen billichsten Erklärung und gethanem Anerbieten, zu Erhalt- und Fortpflantzung guten Vernehmens und Intelligenz mit andern löblichen Ständen, auch bestmöglichsten Beobachtung der heilsamen Reichs-Satzungen, denenjenigen Emigrirten, so ihres Glaubens halber, und daß sie der Evangelischen Religion gäntzlich zugethan, glaubwürdige obrigkeitliche Attestata beybringen würden, ihre sowohl unmündig- als erwachsene Kinder, so nicht Catholisch seyn wolten, ohnweigerlich abfolgen lassen, auch die freye Handlung mit ihren Haab und Gütern, der Gebühr und Billichkeit nach, verstatten zu wollen, würcklich nachgegangen werden würde; Zumahln da nicht allein die desiderirte Attestata vorhanden gewesen, und würcklich produciret worden, sondern noch darzu von des Herrn Administratoris und Hertzogs

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 286. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/322>, abgerufen am 11.06.2024.