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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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ses Vota einem eigenen Gesandten auftragen wolten, wohlmeynentlich zu erinnern beliebet, das haben wir ob dero freundlichem Schreiben, vom 12. Januarii nechsthin, so aber etwas spät allhie eingekommen, seines weitläufftigen Innhalts wohl vernommen. Gleichwie nun Euer Liebden wir vor die vertraute Communication gebührenden hohen Danck sagen: Also würden wir mit Eröffnung unserer unmaßgeblichen Gedancken in verlangter Antwort uns ehender heraus gelassen haben, wenn nicht ein und ander Hinderniß solches bis hieher zurück gehalten, und wir uns dabey getröstet, Euer Liebden würden einen geringen Verzug, der Sachen und Umstände Bewandtniß nach, im Unguten nicht aufnehmen; Gestalt dieselbe wir auch zugleich darum freundlich bitten, und mit Euer Liebden hochverständigen Reflexion darinn gantz einig sind, daß man zwar denen, die durch ihre tapffere Meriten die Dignität des Fürsten-Standes, und andere Praerogativen erlangen, solche nicht zu mißgönnen, sondern vielmehr in seiner Maaß zu befördern, gleichwohl aber der alten Fürstlichen Häuser Praeeminenz, zu Verhütung der einschleichenden Parität, bey den Titulaturen und andern nicht nur zum Ceremoniel anlauffenden, sondern auch wichtigen Sachen, und dem Jure votandi & sedendi selbst sorgfältig zu conserviren habe; Welches destomehr vonnöthen, nachdem die schädlichen Effecten, so aus der Multitudine Votorum entspringen, immer stärcker und häuffiger werden, darüber nicht nur die Directoria im Fürsten-Rath hiebevor geklagt, daß offt, ob Diversitatem der vielen Stimmen, sich kein beständig Conclusum finden wollen, sondern alles, dieser un-

ses Vota einem eigenen Gesandten auftragen wolten, wohlmeynentlich zu erinnern beliebet, das haben wir ob dero freundlichem Schreiben, vom 12. Januarii nechsthin, so aber etwas spät allhie eingekommen, seines weitläufftigen Innhalts wohl vernommen. Gleichwie nun Euer Liebden wir vor die vertraute Communication gebührenden hohen Danck sagen: Also würden wir mit Eröffnung unserer unmaßgeblichen Gedancken in verlangter Antwort uns ehender heraus gelassen haben, wenn nicht ein und ander Hinderniß solches bis hieher zurück gehalten, und wir uns dabey getröstet, Euer Liebden würden einen geringen Verzug, der Sachen und Umstände Bewandtniß nach, im Unguten nicht aufnehmen; Gestalt dieselbe wir auch zugleich darum freundlich bitten, und mit Euer Liebden hochverständigen Reflexion darinn gantz einig sind, daß man zwar denen, die durch ihre tapffere Meriten die Dignität des Fürsten-Standes, und andere Praerogativen erlangen, solche nicht zu mißgönnen, sondern vielmehr in seiner Maaß zu befördern, gleichwohl aber der alten Fürstlichen Häuser Praeeminenz, zu Verhütung der einschleichenden Parität, bey den Titulaturen und andern nicht nur zum Ceremoniel anlauffenden, sondern auch wichtigen Sachen, und dem Jure votandi & sedendi selbst sorgfältig zu conserviren habe; Welches destomehr vonnöthen, nachdem die schädlichen Effecten, so aus der Multitudine Votorum entspringen, immer stärcker und häuffiger werden, darüber nicht nur die Directoria im Fürsten-Rath hiebevor geklagt, daß offt, ob Diversitatem der vielen Stimmen, sich kein beständig Conclusum finden wollen, sondern alles, dieser un-

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                     Euer Liebden wir vor die vertraute Communication gebührenden hohen Danck sagen:
                     Also würden wir mit Eröffnung unserer unmaßgeblichen Gedancken in verlangter
                     Antwort uns ehender heraus gelassen haben, wenn nicht ein und ander Hinderniß
                     solches bis hieher zurück gehalten, und wir uns dabey getröstet, Euer Liebden
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[273/0309] ses Vota einem eigenen Gesandten auftragen wolten, wohlmeynentlich zu erinnern beliebet, das haben wir ob dero freundlichem Schreiben, vom 12. Januarii nechsthin, so aber etwas spät allhie eingekommen, seines weitläufftigen Innhalts wohl vernommen. Gleichwie nun Euer Liebden wir vor die vertraute Communication gebührenden hohen Danck sagen: Also würden wir mit Eröffnung unserer unmaßgeblichen Gedancken in verlangter Antwort uns ehender heraus gelassen haben, wenn nicht ein und ander Hinderniß solches bis hieher zurück gehalten, und wir uns dabey getröstet, Euer Liebden würden einen geringen Verzug, der Sachen und Umstände Bewandtniß nach, im Unguten nicht aufnehmen; Gestalt dieselbe wir auch zugleich darum freundlich bitten, und mit Euer Liebden hochverständigen Reflexion darinn gantz einig sind, daß man zwar denen, die durch ihre tapffere Meriten die Dignität des Fürsten-Standes, und andere Praerogativen erlangen, solche nicht zu mißgönnen, sondern vielmehr in seiner Maaß zu befördern, gleichwohl aber der alten Fürstlichen Häuser Praeeminenz, zu Verhütung der einschleichenden Parität, bey den Titulaturen und andern nicht nur zum Ceremoniel anlauffenden, sondern auch wichtigen Sachen, und dem Jure votandi & sedendi selbst sorgfältig zu conserviren habe; Welches destomehr vonnöthen, nachdem die schädlichen Effecten, so aus der Multitudine Votorum entspringen, immer stärcker und häuffiger werden, darüber nicht nur die Directoria im Fürsten-Rath hiebevor geklagt, daß offt, ob Diversitatem der vielen Stimmen, sich kein beständig Conclusum finden wollen, sondern alles, dieser un-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 273. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/309>, abgerufen am 11.06.2024.