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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Euer Käyserl. Majestät unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, Obern und Committenten, nicht weniger allerunterthänigst- und gehorsamsten Danck erstatten, als diese arme Leute sich unendlich darfür verbunden erachten; Also und nachdem doch von dero Ober-Oeslerreichischen Regierung Euer Käyserlichen Majestät allergnädigsten Resolution der Nachdruck nicht gegeben, oder denen von wegen der beschehenen Abnahme ihrer Kinder in höchster Bekümmerniß lebenden Eltern bis dahero dieselbe wieder abgefolget und restituiret worden; Als haben sie nochmahls, vermittelst dieser von unsern gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, uns anbefohlenen wiederholten allerunterthänigsten Vorbitte, zu Euer Käyserlichen Majestät Welt-bekannten Clemenz und Gerechtigkeit ihre Zuflucht nehmen wollen, Euer Käyserliche Majestät allerunterthänigst ersuchende, die allergnädigste gemessene Verordnung zu thun, damit, vermöge des in Instrumento Pacis Westphalicae nachgelassenen Beneficii emigrandi, und nebst freyer Schalt- und Waltung mit ihren Gütern, zuförderst ihnen ihre abgenommene und bishero vorenthaltene, sonsten aber über alles Vermögen gehende Kinder wieder abgefolget und restituiret werden mögen. Woran gleichwie Eure Käyserliche Majestät ein von dero allergerechtestem Gemüthe erwartendes mildestes Werck verrichten: Also werden dasselbe die armen Leute vor die gröste Gnade in dieser Welt annehmen, und vor dero fernere höchstglückliche und siegreiche Regierung Göttliche Allmacht unabläßlich anruffen, unsere gnädigste und

Euer Käyserl. Majestät unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, Obern und Committenten, nicht weniger allerunterthänigst- und gehorsamsten Danck erstatten, als diese arme Leute sich unendlich darfür verbunden erachten; Also und nachdem doch von dero Ober-Oeslerreichischen Regierung Euer Käyserlichen Majestät allergnädigsten Resolution der Nachdruck nicht gegeben, oder denen von wegen der beschehenen Abnahme ihrer Kinder in höchster Bekümmerniß lebenden Eltern bis dahero dieselbe wieder abgefolget und restituiret worden; Als haben sie nochmahls, vermittelst dieser von unsern gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, uns anbefohlenen wiederholten allerunterthänigsten Vorbitte, zu Euer Käyserlichen Majestät Welt-bekannten Clemenz und Gerechtigkeit ihre Zuflucht nehmen wollen, Euer Käyserliche Majestät allerunterthänigst ersuchende, die allergnädigste gemessene Verordnung zu thun, damit, vermöge des in Instrumento Pacis Westphalicae nachgelassenen Beneficii emigrandi, und nebst freyer Schalt- und Waltung mit ihren Gütern, zuförderst ihnen ihre abgenommene und bishero vorenthaltene, sonsten aber über alles Vermögen gehende Kinder wieder abgefolget und restituiret werden mögen. Woran gleichwie Eure Käyserliche Majestät ein von dero allergerechtestem Gemüthe erwartendes mildestes Werck verrichten: Also werden dasselbe die armen Leute vor die gröste Gnade in dieser Welt annehmen, und vor dero fernere höchstglückliche und siegreiche Regierung Göttliche Allmacht unabläßlich anruffen, unsere gnädigste und

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[252/0288] Euer Käyserl. Majestät unsere gnädigste und gnädige Herren Principalen, Obern und Committenten, nicht weniger allerunterthänigst- und gehorsamsten Danck erstatten, als diese arme Leute sich unendlich darfür verbunden erachten; Also und nachdem doch von dero Ober-Oeslerreichischen Regierung Euer Käyserlichen Majestät allergnädigsten Resolution der Nachdruck nicht gegeben, oder denen von wegen der beschehenen Abnahme ihrer Kinder in höchster Bekümmerniß lebenden Eltern bis dahero dieselbe wieder abgefolget und restituiret worden; Als haben sie nochmahls, vermittelst dieser von unsern gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, uns anbefohlenen wiederholten allerunterthänigsten Vorbitte, zu Euer Käyserlichen Majestät Welt-bekannten Clemenz und Gerechtigkeit ihre Zuflucht nehmen wollen, Euer Käyserliche Majestät allerunterthänigst ersuchende, die allergnädigste gemessene Verordnung zu thun, damit, vermöge des in Instrumento Pacis Westphalicae nachgelassenen Beneficii emigrandi, und nebst freyer Schalt- und Waltung mit ihren Gütern, zuförderst ihnen ihre abgenommene und bishero vorenthaltene, sonsten aber über alles Vermögen gehende Kinder wieder abgefolget und restituiret werden mögen. Woran gleichwie Eure Käyserliche Majestät ein von dero allergerechtestem Gemüthe erwartendes mildestes Werck verrichten: Also werden dasselbe die armen Leute vor die gröste Gnade in dieser Welt annehmen, und vor dero fernere höchstglückliche und siegreiche Regierung Göttliche Allmacht unabläßlich anruffen, unsere gnädigste und

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 252. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/288>, abgerufen am 10.06.2024.