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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Georg Wilhelm, etc.

Liebe Besondere,

UNs ist euer Schreiben, vom 19. dieses, gestriges Tages geliefert, und dessen Einhalt mit mehrern vorgetragen worden. Nun vernehmen wir zwar gerne, daß ihr ein Verlangen zeiget, das zwischen uns und eurer Stadt vor dem gepflogene gute Vertrauen wieder herzustellen, und zu solchem Ende euch nunmehro an uns selbsten, und diejenige, welchen von Ihro Käyserlichen Majestät Commission gegeben, addressiret. Nachdem mahl aber auch in gleicher Zeit uns ein und andre alldort movirte Dinge, so mit besagtem euren Schreiben gar nicht übereinstimmen, vorgekommen; Und denn sothanes ein ander gantz contraire Vorhaben uns billich zweifeln machet, ob das Regiment in eurer Stadt ietzo von euch, dem ordentlichen Magistrat, oder denen also genannten Dreyßigern geführet werde? Und ob wir auf vorbesagtes euer Schreiben, und darinn gesetzte Intentiones, oder aber auf die letztbeschehene Propositiones oder vermeyntlichen Schlüsse zu reflectiren? Und wir denn davon eine rechte Gewißheit zu haben deshalb verlangen, weiln wir, wenn das erste seyn solte, euch unser Sentiment auf den Innhalt mehrgedachtes eures Schreibens würden eröffnen können, widrigen Falls aber nur auf die Verfügung solcher Anstalten bedacht seyn müssen, damit derjenigen Leute, welche eure Stadt fast auf das Praecipitium geführet, und allem Ansehen nach, dieselbe vollends hinein zu stürtzen trachten, auf dem Rathhause gezeigter groser Muth in etwas reprimiret werden möge; Also

Georg Wilhelm, etc.

Liebe Besondere,

UNs ist euer Schreiben, vom 19. dieses, gestriges Tages geliefert, und dessen Einhalt mit mehrern vorgetragen worden. Nun vernehmen wir zwar gerne, daß ihr ein Verlangen zeiget, das zwischen uns und eurer Stadt vor dem gepflogene gute Vertrauen wieder herzustellen, und zu solchem Ende euch nunmehro an uns selbsten, und diejenige, welchen von Ihro Käyserlichen Majestät Commission gegeben, addressiret. Nachdem mahl aber auch in gleicher Zeit uns ein und andre alldort movirte Dinge, so mit besagtem euren Schreiben gar nicht übereinstimmen, vorgekommen; Und denn sothanes ein ander gantz contraire Vorhaben uns billich zweifeln machet, ob das Regiment in eurer Stadt ietzo von euch, dem ordentlichen Magistrat, oder denen also genannten Dreyßigern geführet werde? Und ob wir auf vorbesagtes euer Schreiben, und darinn gesetzte Intentiones, oder aber auf die letztbeschehene Propositiones oder vermeyntlichen Schlüsse zu reflectiren? Und wir denn davon eine rechte Gewißheit zu haben deshalb verlangen, weiln wir, wenn das erste seyn solte, euch unser Sentiment auf den Innhalt mehrgedachtes eures Schreibens würden eröffnen können, widrigen Falls aber nur auf die Verfügung solcher Anstalten bedacht seyn müssen, damit derjenigen Leute, welche eure Stadt fast auf das Praecipitium geführet, und allem Ansehen nach, dieselbe vollends hinein zu stürtzen trachten, auf dem Rathhause gezeigter groser Muth in etwas reprimiret werden möge; Also

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                     Vertrauen wieder herzustellen, und zu solchem Ende euch nunmehro an uns
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                     gegeben, addressiret. Nachdem mahl aber auch in gleicher Zeit uns ein und andre
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                     vorgekommen; Und denn sothanes ein ander gantz contraire Vorhaben uns billich
                     zweifeln machet, ob das Regiment in eurer Stadt ietzo von euch, dem ordentlichen
                     Magistrat, oder denen also genannten Dreyßigern geführet werde? Und ob wir auf
                     vorbesagtes euer Schreiben, und darinn gesetzte Intentiones, oder aber auf die
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                     wir denn davon eine rechte Gewißheit zu haben deshalb verlangen, weiln wir, wenn
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                     Schreibens würden eröffnen können, widrigen Falls aber nur auf die Verfügung
                     solcher Anstalten bedacht seyn müssen, damit derjenigen Leute, welche eure Stadt
                     fast auf das Praecipitium geführet, und allem Ansehen nach, dieselbe vollends
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[232/0268] Georg Wilhelm, etc. Liebe Besondere, UNs ist euer Schreiben, vom 19. dieses, gestriges Tages geliefert, und dessen Einhalt mit mehrern vorgetragen worden. Nun vernehmen wir zwar gerne, daß ihr ein Verlangen zeiget, das zwischen uns und eurer Stadt vor dem gepflogene gute Vertrauen wieder herzustellen, und zu solchem Ende euch nunmehro an uns selbsten, und diejenige, welchen von Ihro Käyserlichen Majestät Commission gegeben, addressiret. Nachdem mahl aber auch in gleicher Zeit uns ein und andre alldort movirte Dinge, so mit besagtem euren Schreiben gar nicht übereinstimmen, vorgekommen; Und denn sothanes ein ander gantz contraire Vorhaben uns billich zweifeln machet, ob das Regiment in eurer Stadt ietzo von euch, dem ordentlichen Magistrat, oder denen also genannten Dreyßigern geführet werde? Und ob wir auf vorbesagtes euer Schreiben, und darinn gesetzte Intentiones, oder aber auf die letztbeschehene Propositiones oder vermeyntlichen Schlüsse zu reflectiren? Und wir denn davon eine rechte Gewißheit zu haben deshalb verlangen, weiln wir, wenn das erste seyn solte, euch unser Sentiment auf den Innhalt mehrgedachtes eures Schreibens würden eröffnen können, widrigen Falls aber nur auf die Verfügung solcher Anstalten bedacht seyn müssen, damit derjenigen Leute, welche eure Stadt fast auf das Praecipitium geführet, und allem Ansehen nach, dieselbe vollends hinein zu stürtzen trachten, auf dem Rathhause gezeigter groser Muth in etwas reprimiret werden möge; Also

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/268>, abgerufen am 11.06.2024.