Affront zulänglich zu ressentiren,
auch die vorige gute Nachbarschafft und Verständniß gnädigst zu redintegriren,
de Anno 1686.
P. P.
OBzwar an Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit in gewöhnlicher unterthänigster
Confidenz zu schreiben, wir wegen eingefallener uns gantz unlieber
Widerwärtigkeiten eine Zeithero Bedencken getragen; So haben doch dabey die
Hoffnung nicht verlohren, daß, wie auch sonst die schwereste Affaires der Welt
mit der Zeit Aenderung gewinnen, also auch hierinnen ein Auskommen werde zu
erfinden seyn; hätten anbey wohl von Hertzen gewünschet, daß über andere
zwischen Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit und dieser Stadt fürgewesene
Mißverständnisse, wenigst doch nicht der bekannte grosse Excess des Barons von
Marenholtz wider hiesiger Stadt Deputirte am Käyserlichen Hofe noch so neulich
hinzu gekommen wäre, massen ausser dem glaublich einem Accommodement schon näher
beyzukommen gewesen seyn möchte. Wie aber wir doch nicht zweifeln wollen, Euer
Fürstliche Durchläuchtigkeit werden den durch den von Marenholtz dieser Stadt in
denen Personen ihrer Deputirten zu Wien, und gleichsam in Conspectu des gantzen
Römischen Reichs, empfangenen unerträglichen Affront zulänglich ressentiren,
zumahln solche empfindliche Sache und Injurie für die gantze Stadt eine sehr
gefährliche Consequenz nach sich ziehen, und auf dergleichen Weise derselben
Deputirte an keinem Orte der nöthigen Freyheit ihre Angelegenheiten ins
künfftige zu negotiiren versichert, sondern immer dergleichen beschwerlichen
Un-
Affront zulänglich zu ressentiren,
auch die vorige gute Nachbarschafft und Verständniß gnädigst zu redintegriren,
de Anno 1686.
P. P.
OBzwar an Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit in gewöhnlicher unterthänigster
Confidenz zu schreiben, wir wegen eingefallener uns gantz unlieber
Widerwärtigkeiten eine Zeithero Bedencken getragen; So haben doch dabey die
Hoffnung nicht verlohren, daß, wie auch sonst die schwereste Affaires der Welt
mit der Zeit Aenderung gewinnen, also auch hierinnen ein Auskommen werde zu
erfinden seyn; hätten anbey wohl von Hertzen gewünschet, daß über andere
zwischen Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit und dieser Stadt fürgewesene
Mißverständnisse, wenigst doch nicht der bekannte grosse Excess des Barons von
Marenholtz wider hiesiger Stadt Deputirte am Käyserlichen Hofe noch so neulich
hinzu gekommen wäre, massen ausser dem glaublich einem Accommodement schon näher
beyzukommen gewesen seyn möchte. Wie aber wir doch nicht zweifeln wollen, Euer
Fürstliche Durchläuchtigkeit werden den durch den von Marenholtz dieser Stadt in
denen Personen ihrer Deputirten zu Wien, und gleichsam in Conspectu des gantzen
Römischen Reichs, empfangenen unerträglichen Affront zulänglich ressentiren,
zumahln solche empfindliche Sache und Injurie für die gantze Stadt eine sehr
gefährliche Consequenz nach sich ziehen, und auf dergleichen Weise derselben
Deputirte an keinem Orte der nöthigen Freyheit ihre Angelegenheiten ins
künfftige zu negotiiren versichert, sondern immer dergleichen beschwerlichen
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Affront zulänglich zu ressentiren,
auch die vorige gute Nachbarschafft und Verständniß gnädigst zu redintegriren,
de Anno 1686.</l><p>P. P.</p><p>OBzwar an Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit in gewöhnlicher unterthänigster
Confidenz zu schreiben, wir wegen eingefallener uns gantz unlieber
Widerwärtigkeiten eine Zeithero Bedencken getragen; So haben doch dabey die
Hoffnung nicht verlohren, daß, wie auch sonst die schwereste Affaires der Welt
mit der Zeit Aenderung gewinnen, also auch hierinnen ein Auskommen werde zu
erfinden seyn; hätten anbey wohl von Hertzen gewünschet, daß über andere
zwischen Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit und dieser Stadt fürgewesene
Mißverständnisse, wenigst doch nicht der bekannte grosse Excess des Barons von
Marenholtz wider hiesiger Stadt Deputirte am Käyserlichen Hofe noch so neulich
hinzu gekommen wäre, massen ausser dem glaublich einem Accommodement schon näher
beyzukommen gewesen seyn möchte. Wie aber wir doch nicht zweifeln wollen, Euer
Fürstliche Durchläuchtigkeit werden den durch den von Marenholtz dieser Stadt in
denen Personen ihrer Deputirten zu Wien, und gleichsam in Conspectu des gantzen
Römischen Reichs, empfangenen unerträglichen Affront zulänglich ressentiren,
zumahln solche empfindliche Sache und Injurie für die gantze Stadt eine sehr
gefährliche Consequenz nach sich ziehen, und auf dergleichen Weise derselben
Deputirte an keinem Orte der nöthigen Freyheit ihre Angelegenheiten ins
künfftige zu negotiiren versichert, sondern immer dergleichen beschwerlichen
Un-
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Affront zulänglich zu ressentiren, auch die vorige gute Nachbarschafft und Verständniß gnädigst zu redintegriren, de Anno 1686. P. P.
OBzwar an Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit in gewöhnlicher unterthänigster Confidenz zu schreiben, wir wegen eingefallener uns gantz unlieber Widerwärtigkeiten eine Zeithero Bedencken getragen; So haben doch dabey die Hoffnung nicht verlohren, daß, wie auch sonst die schwereste Affaires der Welt mit der Zeit Aenderung gewinnen, also auch hierinnen ein Auskommen werde zu erfinden seyn; hätten anbey wohl von Hertzen gewünschet, daß über andere zwischen Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit und dieser Stadt fürgewesene Mißverständnisse, wenigst doch nicht der bekannte grosse Excess des Barons von Marenholtz wider hiesiger Stadt Deputirte am Käyserlichen Hofe noch so neulich hinzu gekommen wäre, massen ausser dem glaublich einem Accommodement schon näher beyzukommen gewesen seyn möchte. Wie aber wir doch nicht zweifeln wollen, Euer Fürstliche Durchläuchtigkeit werden den durch den von Marenholtz dieser Stadt in denen Personen ihrer Deputirten zu Wien, und gleichsam in Conspectu des gantzen Römischen Reichs, empfangenen unerträglichen Affront zulänglich ressentiren, zumahln solche empfindliche Sache und Injurie für die gantze Stadt eine sehr gefährliche Consequenz nach sich ziehen, und auf dergleichen Weise derselben Deputirte an keinem Orte der nöthigen Freyheit ihre Angelegenheiten ins künfftige zu negotiiren versichert, sondern immer dergleichen beschwerlichen Un-
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/266>, abgerufen am 24.11.2024.
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