Stadt-Rathe allhie, noch, unsers
Wissens, von einigen andern ausser, oder in dieser Stadt, an Euer Käyserliche
Majestät betrauteste hohe Ministros oder Räthe das geringste promittirt, oder
dieselbe zu corrumpiren in den Sinn gestiegen sey; Massen die von uns so fest
beglaubte Gerechtigkeit hiesiger Stadt Sache solcher verbotenen Wege nicht
bedarff, als auch die bekannte inviolable Integrität hochbenannter Herren
Ministrorum und Räthe selbst, und deshalben gegen dieselbe tragender
gehorsamster Respect, uns von dergleichen Beginnen billich abhalten müssen, also
auch ohnschwer zu erachten, daß unsern Abgeordneten daselbsten, ohne habende
Ordre, dergleichen unternommen zu haben, aus lauter Haß angedichtet werde. Thuen
dem allen nach Eure Käyserliche Majestät hiemit in allertieffster Devotion
ersuchen, dieselbe geruhen allergnädigst, die ohnwahren Spargimenten kein Statt
oder Glauben finden, und so wenig von unsern an dero Hoflager allergnädigst
admittirten Abgeordneten, als uns und dieser gantzen Stadt dero Huld und Gnade
wendig machen zu lassen, vielmehr allesammt unter dero mächtigsten Protection
ferner hinwieder alle Zunöthigungen und übel wollende Imputationes zu decken,
mehrgemeldte unsere Abgeordnete auch, nach allergnädigster derselben Erhörung,
zu förderlichster Anherkunfft bald zu begnaden. Welches alles wir mit
unabläßiger allergetreuester Devotion zu verdienen, so eyferichst, als äuserst
verbunden, unter inbrünstiger Empfehlung Göttlichen heilwärtiger Obhut, und
Erbietung Euer Käyserlichen Majestät unaufhörender Prosperitäten und siegreicher
Progressen immer zu verbleiben etc. Datum Hamburg, den 27. Februarii, Anno
1686.
Stadt-Rathe allhie, noch, unsers
Wissens, von einigen andern ausser, oder in dieser Stadt, an Euer Käyserliche
Majestät betrauteste hohe Ministros oder Räthe das geringste promittirt, oder
dieselbe zu corrumpiren in den Sinn gestiegen sey; Massen die von uns so fest
beglaubte Gerechtigkeit hiesiger Stadt Sache solcher verbotenen Wege nicht
bedarff, als auch die bekannte inviolable Integrität hochbenannter Herren
Ministrorum und Räthe selbst, und deshalben gegen dieselbe tragender
gehorsamster Respect, uns von dergleichen Beginnen billich abhalten müssen, also
auch ohnschwer zu erachten, daß unsern Abgeordneten daselbsten, ohne habende
Ordre, dergleichen unternommen zu haben, aus lauter Haß angedichtet werde. Thuen
dem allen nach Eure Käyserliche Majestät hiemit in allertieffster Devotion
ersuchen, dieselbe geruhen allergnädigst, die ohnwahren Spargimenten kein Statt
oder Glauben finden, und so wenig von unsern an dero Hoflager allergnädigst
admittirten Abgeordneten, als uns und dieser gantzen Stadt dero Huld und Gnade
wendig machen zu lassen, vielmehr allesammt unter dero mächtigsten Protection
ferner hinwieder alle Zunöthigungen und übel wollende Imputationes zu decken,
mehrgemeldte unsere Abgeordnete auch, nach allergnädigster derselben Erhörung,
zu förderlichster Anherkunfft bald zu begnaden. Welches alles wir mit
unabläßiger allergetreuester Devotion zu verdienen, so eyferichst, als äuserst
verbunden, unter inbrünstiger Empfehlung Göttlichen heilwärtiger Obhut, und
Erbietung Euer Käyserlichen Majestät unaufhörender Prosperitäten und siegreicher
Progressen immer zu verbleiben etc. Datum Hamburg, den 27. Februarii, Anno
1686.
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Stadt-Rathe allhie, noch, unsers
Wissens, von einigen andern ausser, oder in dieser Stadt, an Euer Käyserliche
Majestät betrauteste hohe Ministros oder Räthe das geringste promittirt, oder
dieselbe zu corrumpiren in den Sinn gestiegen sey; Massen die von uns so fest
beglaubte Gerechtigkeit hiesiger Stadt Sache solcher verbotenen Wege nicht
bedarff, als auch die bekannte inviolable Integrität hochbenannter Herren
Ministrorum und Räthe selbst, und deshalben gegen dieselbe tragender
gehorsamster Respect, uns von dergleichen Beginnen billich abhalten müssen, also
auch ohnschwer zu erachten, daß unsern Abgeordneten daselbsten, ohne habende
Ordre, dergleichen unternommen zu haben, aus lauter Haß angedichtet werde. Thuen
dem allen nach Eure Käyserliche Majestät hiemit in allertieffster Devotion
ersuchen, dieselbe geruhen allergnädigst, die ohnwahren Spargimenten kein Statt
oder Glauben finden, und so wenig von unsern an dero Hoflager allergnädigst
admittirten Abgeordneten, als uns und dieser gantzen Stadt dero Huld und Gnade
wendig machen zu lassen, vielmehr allesammt unter dero mächtigsten Protection
ferner hinwieder alle Zunöthigungen und übel wollende Imputationes zu decken,
mehrgemeldte unsere Abgeordnete auch, nach allergnädigster derselben Erhörung,
zu förderlichster Anherkunfft bald zu begnaden. Welches alles wir mit
unabläßiger allergetreuester Devotion zu verdienen, so eyferichst, als äuserst
verbunden, unter inbrünstiger Empfehlung Göttlichen heilwärtiger Obhut, und
Erbietung Euer Käyserlichen Majestät unaufhörender Prosperitäten und siegreicher
Progressen immer zu verbleiben etc. Datum Hamburg, den 27. Februarii, Anno
1686.</p></div></body></text></TEI>
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Stadt-Rathe allhie, noch, unsers Wissens, von einigen andern ausser, oder in dieser Stadt, an Euer Käyserliche Majestät betrauteste hohe Ministros oder Räthe das geringste promittirt, oder dieselbe zu corrumpiren in den Sinn gestiegen sey; Massen die von uns so fest beglaubte Gerechtigkeit hiesiger Stadt Sache solcher verbotenen Wege nicht bedarff, als auch die bekannte inviolable Integrität hochbenannter Herren Ministrorum und Räthe selbst, und deshalben gegen dieselbe tragender gehorsamster Respect, uns von dergleichen Beginnen billich abhalten müssen, also auch ohnschwer zu erachten, daß unsern Abgeordneten daselbsten, ohne habende Ordre, dergleichen unternommen zu haben, aus lauter Haß angedichtet werde. Thuen dem allen nach Eure Käyserliche Majestät hiemit in allertieffster Devotion ersuchen, dieselbe geruhen allergnädigst, die ohnwahren Spargimenten kein Statt oder Glauben finden, und so wenig von unsern an dero Hoflager allergnädigst admittirten Abgeordneten, als uns und dieser gantzen Stadt dero Huld und Gnade wendig machen zu lassen, vielmehr allesammt unter dero mächtigsten Protection ferner hinwieder alle Zunöthigungen und übel wollende Imputationes zu decken, mehrgemeldte unsere Abgeordnete auch, nach allergnädigster derselben Erhörung, zu förderlichster Anherkunfft bald zu begnaden. Welches alles wir mit unabläßiger allergetreuester Devotion zu verdienen, so eyferichst, als äuserst verbunden, unter inbrünstiger Empfehlung Göttlichen heilwärtiger Obhut, und Erbietung Euer Käyserlichen Majestät unaufhörender Prosperitäten und siegreicher Progressen immer zu verbleiben etc. Datum Hamburg, den 27. Februarii, Anno 1686.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 224. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/260>, abgerufen am 16.02.2025.
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