Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

Fall sich ereignet, oder alle in gesammter Investitur begriffene mit Tode abgangen, die würckliche Belehnung vorgenommen, und denn erst ein gesammter neuer Lehen-Brieff ausgefertiget, die Muthungen und darüber desiderirte Lehn-Scheine der würcklichen Belehnung ad interim an Kräfften gleich geachtet werden mögen. Wir hätten Euer Liebden wegen dieser Angelegenheit eher geantwortet, wenn nicht unsere Abwesenheit von unser Residenz, auch, daß wir in denen hier vorhandenen Lehens-Acten etwas deshalber zuvorhero nachsuchen zu lassen, nöthig befunden, einige Hinderniß verursachet; Zweifeln dahero nicht, Eure Liebden werden solchen Verzug im besten vermercken. Müssen sonst bekennen, daß die Sache von sonderbarer Wichtigkeit, und ist, nebens andern gefährlichen Beschwerlichkeiten, welche bey denen Communionen und Theilungen der Fürstenthümer im Reiche sich zu ereignen pflegen, dieses nicht die geringste, daß wegen der Lehens-Folge, auch Einricht- und Ablösung der Lehen-Brieffe, sowohl zwischen dem Lehen-Hofe und Vasallen, als zuweiln diesen unter sich selbst öffters allerhand Zweifel und Irrungen sich hervorthun. Daß man aber bey Eurer Liebden Fürstlichem Sammt-Hause auf der hergebrachten Observanz, welche Zweifels-frey gnüglich beyzubringen seyn wird, hierinnen beharret, und zu grosser Beschwer- und schädlicher Vermehrung der Lehens-Kosten, keine Neuerung einführen lassen will, können dieselbe wir nicht verdencken, und wollen hoffen, es werde bey dem Käyserlichen Reichs-Hof-Rathe, auf beschehene gnugsame Vorstellung, welche Zweifelsfrey durch den, Euer Liebden Anführen nach, allbereit

Fall sich ereignet, oder alle in gesammter Investitur begriffene mit Tode abgangen, die würckliche Belehnung vorgenommen, und denn erst ein gesammter neuer Lehen-Brieff ausgefertiget, die Muthungen und darüber desiderirte Lehn-Scheine der würcklichen Belehnung ad interim an Kräfften gleich geachtet werden mögen. Wir hätten Euer Liebden wegen dieser Angelegenheit eher geantwortet, wenn nicht unsere Abwesenheit von unser Residenz, auch, daß wir in denen hier vorhandenen Lehens-Acten etwas deshalber zuvorhero nachsuchen zu lassen, nöthig befunden, einige Hinderniß verursachet; Zweifeln dahero nicht, Eure Liebden werden solchen Verzug im besten vermercken. Müssen sonst bekennen, daß die Sache von sonderbarer Wichtigkeit, und ist, nebens andern gefährlichen Beschwerlichkeiten, welche bey denen Communionen und Theilungen der Fürstenthümer im Reiche sich zu ereignen pflegen, dieses nicht die geringste, daß wegen der Lehens-Folge, auch Einricht- und Ablösung der Lehen-Brieffe, sowohl zwischen dem Lehen-Hofe und Vasallen, als zuweiln diesen unter sich selbst öffters allerhand Zweifel und Irrungen sich hervorthun. Daß man aber bey Eurer Liebden Fürstlichem Sammt-Hause auf der hergebrachten Observanz, welche Zweifels-frey gnüglich beyzubringen seyn wird, hierinnen beharret, und zu grosser Beschwer- und schädlicher Vermehrung der Lehens-Kosten, keine Neuerung einführen lassen will, können dieselbe wir nicht verdencken, und wollen hoffen, es werde bey dem Käyserlichen Reichs-Hof-Rathe, auf beschehene gnugsame Vorstellung, welche Zweifelsfrey durch den, Euer Liebden Anführen nach, allbereit

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0254" n="218"/>
Fall sich ereignet, oder alle in gesammter Investitur begriffene mit Tode
                     abgangen, die würckliche Belehnung vorgenommen, und denn erst ein gesammter
                     neuer Lehen-Brieff ausgefertiget, die Muthungen und darüber desiderirte
                     Lehn-Scheine der würcklichen Belehnung ad interim an Kräfften gleich geachtet
                     werden mögen. Wir hätten Euer Liebden wegen dieser Angelegenheit eher
                     geantwortet, wenn nicht unsere Abwesenheit von unser Residenz, auch, daß wir in
                     denen hier vorhandenen Lehens-Acten etwas deshalber zuvorhero nachsuchen zu
                     lassen, nöthig befunden, einige Hinderniß verursachet; Zweifeln dahero nicht,
                     Eure Liebden werden solchen Verzug im besten vermercken. Müssen sonst bekennen,
                     daß die Sache von sonderbarer Wichtigkeit, und ist, nebens andern gefährlichen
                     Beschwerlichkeiten, welche bey denen Communionen und Theilungen der
                     Fürstenthümer im Reiche sich zu ereignen pflegen, dieses nicht die geringste,
                     daß wegen der Lehens-Folge, auch Einricht- und Ablösung der Lehen-Brieffe,
                     sowohl zwischen dem Lehen-Hofe und Vasallen, als zuweiln diesen unter sich
                     selbst öffters allerhand Zweifel und Irrungen sich hervorthun. Daß man aber bey
                     Eurer Liebden Fürstlichem Sammt-Hause auf der hergebrachten Observanz, welche
                     Zweifels-frey gnüglich beyzubringen seyn wird, hierinnen beharret, und zu
                     grosser Beschwer- und schädlicher Vermehrung der Lehens-Kosten, keine Neuerung
                     einführen lassen will, können dieselbe wir nicht verdencken, und wollen hoffen,
                     es werde bey dem Käyserlichen Reichs-Hof-Rathe, auf beschehene gnugsame
                     Vorstellung, welche Zweifelsfrey durch den, Euer Liebden Anführen nach,
                     allbereit
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[218/0254] Fall sich ereignet, oder alle in gesammter Investitur begriffene mit Tode abgangen, die würckliche Belehnung vorgenommen, und denn erst ein gesammter neuer Lehen-Brieff ausgefertiget, die Muthungen und darüber desiderirte Lehn-Scheine der würcklichen Belehnung ad interim an Kräfften gleich geachtet werden mögen. Wir hätten Euer Liebden wegen dieser Angelegenheit eher geantwortet, wenn nicht unsere Abwesenheit von unser Residenz, auch, daß wir in denen hier vorhandenen Lehens-Acten etwas deshalber zuvorhero nachsuchen zu lassen, nöthig befunden, einige Hinderniß verursachet; Zweifeln dahero nicht, Eure Liebden werden solchen Verzug im besten vermercken. Müssen sonst bekennen, daß die Sache von sonderbarer Wichtigkeit, und ist, nebens andern gefährlichen Beschwerlichkeiten, welche bey denen Communionen und Theilungen der Fürstenthümer im Reiche sich zu ereignen pflegen, dieses nicht die geringste, daß wegen der Lehens-Folge, auch Einricht- und Ablösung der Lehen-Brieffe, sowohl zwischen dem Lehen-Hofe und Vasallen, als zuweiln diesen unter sich selbst öffters allerhand Zweifel und Irrungen sich hervorthun. Daß man aber bey Eurer Liebden Fürstlichem Sammt-Hause auf der hergebrachten Observanz, welche Zweifels-frey gnüglich beyzubringen seyn wird, hierinnen beharret, und zu grosser Beschwer- und schädlicher Vermehrung der Lehens-Kosten, keine Neuerung einführen lassen will, können dieselbe wir nicht verdencken, und wollen hoffen, es werde bey dem Käyserlichen Reichs-Hof-Rathe, auf beschehene gnugsame Vorstellung, welche Zweifelsfrey durch den, Euer Liebden Anführen nach, allbereit

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/254
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 218. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/254>, abgerufen am 11.06.2024.