ter Affection und gnädigstem Willen, viel Liebes und Gutes
zu erweisen, iederzeit sonders wohl beygethan und gewogen. Geben in unser Stadt
Saltzburg, den 10. Septembris, 1685.
Inscriptio.
Denen Wohlgebohrnen, Edeln, Vesten, Ehrsamen und Hochgelehrten, unsern besonders
Lieben, der Augspurgischen Confession zugethanen Churfürsten, Fürsten und
Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen,
Bothschafften und Gesandten.
LXXXII.
Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an den
Käyser Leopoldum, worinn es vor die aus der Graffschafft Tyrol und dem
Tefferecker-Thal vertriebenen Augspurgischen Confessions-Verwandten
intercediret, de Anno 1685.
P. P.
EUrer Käyserlichen Majestät können, im Nahmen und auf Befehl unserer gnädigsten
und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, wir in aller
Unterthänigkeit mitleidentlichst vorzubringen nicht Umgang nehmen, welcher
Gestalt denenselben glaubwürdigster Bericht zugekommen, wie bey vergangener
Ausschaffung einiger der Evangelischen Religion zugethanen, in dero Gefürsteten
Grafschafft Tyrol wohnhaffter Unterthanen, nicht allein solchen armen Leuten
weder genusame Zeit und Frist, ihre eigenthümliche Güter zu verkauffen und zu
veräusern, eingeräumet, sondern auch gar durch Ew. Käyserlichen Majestät
Ober-Oesterreichische Regierung zu Inspruck, ihre Kinder, so unter 15. Jahren
seynd, zurück zu lassen, und nicht mit sich hin-
ter Affection und gnädigstem Willen, viel Liebes und Gutes
zu erweisen, iederzeit sonders wohl beygethan und gewogen. Geben in unser Stadt
Saltzburg, den 10. Septembris, 1685.
Inscriptio.
Denen Wohlgebohrnen, Edeln, Vesten, Ehrsamen und Hochgelehrten, unsern besonders
Lieben, der Augspurgischen Confession zugethanen Churfürsten, Fürsten und
Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen,
Bothschafften und Gesandten.
LXXXII.
Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an den
Käyser Leopoldum, worinn es vor die aus der Graffschafft Tyrol und dem
Tefferecker-Thal vertriebenen Augspurgischen Confessions-Verwandten
intercediret, de Anno 1685.
P. P.
EUrer Käyserlichen Majestät können, im Nahmen und auf Befehl unserer gnädigsten
und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, wir in aller
Unterthänigkeit mitleidentlichst vorzubringen nicht Umgang nehmen, welcher
Gestalt denenselben glaubwürdigster Bericht zugekommen, wie bey vergangener
Ausschaffung einiger der Evangelischen Religion zugethanen, in dero Gefürsteten
Grafschafft Tyrol wohnhaffter Unterthanen, nicht allein solchen armen Leuten
weder genusame Zeit und Frist, ihre eigenthümliche Güter zu verkauffen und zu
veräusern, eingeräumet, sondern auch gar durch Ew. Käyserlichen Majestät
Ober-Oesterreichische Regierung zu Inspruck, ihre Kinder, so unter 15. Jahren
seynd, zurück zu lassen, und nicht mit sich hin-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0247"n="211"/>
ter Affection und gnädigstem Willen, viel Liebes und Gutes
zu erweisen, iederzeit sonders wohl beygethan und gewogen. Geben in unser Stadt
Saltzburg, den 10. Septembris, 1685.</p></div><div><head>Inscriptio.<lb/></head><p>Denen Wohlgebohrnen, Edeln, Vesten, Ehrsamen und Hochgelehrten, unsern besonders
Lieben, der Augspurgischen Confession zugethanen Churfürsten, Fürsten und
Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen,
Bothschafften und Gesandten.</p></div><div><head>LXXXII.<lb/></head><l>Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an den
Käyser Leopoldum, worinn es vor die aus der Graffschafft Tyrol und dem
Tefferecker-Thal vertriebenen Augspurgischen Confessions-Verwandten
intercediret, de Anno 1685.</l><p>P. P.</p><p>EUrer Käyserlichen Majestät können, im Nahmen und auf Befehl unserer gnädigsten
und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, wir in aller
Unterthänigkeit mitleidentlichst vorzubringen nicht Umgang nehmen, welcher
Gestalt denenselben glaubwürdigster Bericht zugekommen, wie bey vergangener
Ausschaffung einiger der Evangelischen Religion zugethanen, in dero Gefürsteten
Grafschafft Tyrol wohnhaffter Unterthanen, nicht allein solchen armen Leuten
weder genusame Zeit und Frist, ihre eigenthümliche Güter zu verkauffen und zu
veräusern, eingeräumet, sondern auch gar durch Ew. Käyserlichen Majestät
Ober-Oesterreichische Regierung zu Inspruck, ihre Kinder, so unter 15. Jahren
seynd, zurück zu lassen, und nicht mit sich hin-
</p></div></body></text></TEI>
[211/0247]
ter Affection und gnädigstem Willen, viel Liebes und Gutes zu erweisen, iederzeit sonders wohl beygethan und gewogen. Geben in unser Stadt Saltzburg, den 10. Septembris, 1685.
Inscriptio.
Denen Wohlgebohrnen, Edeln, Vesten, Ehrsamen und Hochgelehrten, unsern besonders Lieben, der Augspurgischen Confession zugethanen Churfürsten, Fürsten und Ständen zu gegenwärtigem Reichs-Tage zu Regenspurg gevollmächtigten Räthen, Bothschafften und Gesandten.
LXXXII.
Schreiben des Corporis Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg an den Käyser Leopoldum, worinn es vor die aus der Graffschafft Tyrol und dem Tefferecker-Thal vertriebenen Augspurgischen Confessions-Verwandten intercediret, de Anno 1685. P. P.
EUrer Käyserlichen Majestät können, im Nahmen und auf Befehl unserer gnädigsten und gnädigen Herren Principalen, Obern und Committenten, wir in aller Unterthänigkeit mitleidentlichst vorzubringen nicht Umgang nehmen, welcher Gestalt denenselben glaubwürdigster Bericht zugekommen, wie bey vergangener Ausschaffung einiger der Evangelischen Religion zugethanen, in dero Gefürsteten Grafschafft Tyrol wohnhaffter Unterthanen, nicht allein solchen armen Leuten weder genusame Zeit und Frist, ihre eigenthümliche Güter zu verkauffen und zu veräusern, eingeräumet, sondern auch gar durch Ew. Käyserlichen Majestät Ober-Oesterreichische Regierung zu Inspruck, ihre Kinder, so unter 15. Jahren seynd, zurück zu lassen, und nicht mit sich hin-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/247>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.