meinen
Reichs-Ruhe zum Besten, mich vergnügen lassen solte. Ob nun wohl äusserlich
verlauten will, als ob Eure Käyserliche Majestät Pfaltz-Neuburg, zu Empfahung
der Chur-Pfältzischen Reichs-Lehen, admittirt hätten; So lebe iedoch der
unterthänigsten Hoffnung, solches werde ohne mein und meines Hauses Praejudiz
und Nachtheil geschehen, und Eure Käyserliche Majestät, in Erörterung der
Haupt-Sache, obgedachter dero Vertröstung nach, der höchsten Reichs-Justiz ihren
Lauff zu gönnen, und die end- und rechtliche Decision und Entscheidung dieser
Chur-Sache, mit Zuziehung der gesammten Churfürsten, warum dieselbe nochmahlen
unterthänigst implorire und bitte, beschleunigen zu lassen, allergnädigst
intentionirt seyn. Dero beharrlichen Käyserlichen Hulden und Gnaden mich
dabeneben gehorsamst empfehlend. Straßburg, den 12. (22.) Octobris, Anno
1685.
LXXIX.
Schreiben Pfaltzgraf Leopold Ludwigs bey Rhein, zu Veldentz, an die
Reichs-Versammlung zu Regenspurg, worinn er sie ersuchet, es bey Ihro
Käyserlichen Majestät dahin zu bringen, daß die Chur-Pfältzischen Lande so
lange, bis alle Fürstliche Competenten ihr Recht und Ansprüche darauf gehöriger
Orten ausgeführet hätten, sequestriret werden möchten, de Anno 1685.
P. P.
DEn Herren, und denenselben wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen, GOttes
unerforschlichem Willen nach, der Durchläuchtige Herr Carl, Pfaltzgraf bey Rhein
etc. des heiligen Römischen
meinen
Reichs-Ruhe zum Besten, mich vergnügen lassen solte. Ob nun wohl äusserlich
verlauten will, als ob Eure Käyserliche Majestät Pfaltz-Neuburg, zu Empfahung
der Chur-Pfältzischen Reichs-Lehen, admittirt hätten; So lebe iedoch der
unterthänigsten Hoffnung, solches werde ohne mein und meines Hauses Praejudiz
und Nachtheil geschehen, und Eure Käyserliche Majestät, in Erörterung der
Haupt-Sache, obgedachter dero Vertröstung nach, der höchsten Reichs-Justiz ihren
Lauff zu gönnen, und die end- und rechtliche Decision und Entscheidung dieser
Chur-Sache, mit Zuziehung der gesammten Churfürsten, warum dieselbe nochmahlen
unterthänigst implorire und bitte, beschleunigen zu lassen, allergnädigst
intentionirt seyn. Dero beharrlichen Käyserlichen Hulden und Gnaden mich
dabeneben gehorsamst empfehlend. Straßburg, den 12. (22.) Octobris, Anno
1685.
LXXIX.
Schreiben Pfaltzgraf Leopold Ludwigs bey Rhein, zu Veldentz, an die
Reichs-Versammlung zu Regenspurg, worinn er sie ersuchet, es bey Ihro
Käyserlichen Majestät dahin zu bringen, daß die Chur-Pfältzischen Lande so
lange, bis alle Fürstliche Competenten ihr Recht und Ansprüche darauf gehöriger
Orten ausgeführet hätten, sequestriret werden möchten, de Anno 1685.
P. P.
DEn Herren, und denenselben wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen, GOttes
unerforschlichem Willen nach, der Durchläuchtige Herr Carl, Pfaltzgraf bey Rhein
etc. des heiligen Römischen
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meinen
Reichs-Ruhe zum Besten, mich vergnügen lassen solte. Ob nun wohl äusserlich
verlauten will, als ob Eure Käyserliche Majestät Pfaltz-Neuburg, zu Empfahung
der Chur-Pfältzischen Reichs-Lehen, admittirt hätten; So lebe iedoch der
unterthänigsten Hoffnung, solches werde ohne mein und meines Hauses Praejudiz
und Nachtheil geschehen, und Eure Käyserliche Majestät, in Erörterung der
Haupt-Sache, obgedachter dero Vertröstung nach, der höchsten Reichs-Justiz ihren
Lauff zu gönnen, und die end- und rechtliche Decision und Entscheidung dieser
Chur-Sache, mit Zuziehung der gesammten Churfürsten, warum dieselbe nochmahlen
unterthänigst implorire und bitte, beschleunigen zu lassen, allergnädigst
intentionirt seyn. Dero beharrlichen Käyserlichen Hulden und Gnaden mich
dabeneben gehorsamst empfehlend. Straßburg, den 12. (22.) Octobris, Anno
1685.</p></div><div><head>LXXIX.<lb/></head><l>Schreiben Pfaltzgraf Leopold Ludwigs bey Rhein, zu Veldentz, an die
Reichs-Versammlung zu Regenspurg, worinn er sie ersuchet, es bey Ihro
Käyserlichen Majestät dahin zu bringen, daß die Chur-Pfältzischen Lande so
lange, bis alle Fürstliche Competenten ihr Recht und Ansprüche darauf gehöriger
Orten ausgeführet hätten, sequestriret werden möchten, de Anno 1685.</l><p>P. P.</p><p>DEn Herren, und denenselben wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen, GOttes
unerforschlichem Willen nach, der Durchläuchtige Herr Carl, Pfaltzgraf bey Rhein
etc. des heiligen Römischen
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meinen Reichs-Ruhe zum Besten, mich vergnügen lassen solte. Ob nun wohl äusserlich verlauten will, als ob Eure Käyserliche Majestät Pfaltz-Neuburg, zu Empfahung der Chur-Pfältzischen Reichs-Lehen, admittirt hätten; So lebe iedoch der unterthänigsten Hoffnung, solches werde ohne mein und meines Hauses Praejudiz und Nachtheil geschehen, und Eure Käyserliche Majestät, in Erörterung der Haupt-Sache, obgedachter dero Vertröstung nach, der höchsten Reichs-Justiz ihren Lauff zu gönnen, und die end- und rechtliche Decision und Entscheidung dieser Chur-Sache, mit Zuziehung der gesammten Churfürsten, warum dieselbe nochmahlen unterthänigst implorire und bitte, beschleunigen zu lassen, allergnädigst intentionirt seyn. Dero beharrlichen Käyserlichen Hulden und Gnaden mich dabeneben gehorsamst empfehlend. Straßburg, den 12. (22.) Octobris, Anno 1685.
LXXIX.
Schreiben Pfaltzgraf Leopold Ludwigs bey Rhein, zu Veldentz, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, worinn er sie ersuchet, es bey Ihro Käyserlichen Majestät dahin zu bringen, daß die Chur-Pfältzischen Lande so lange, bis alle Fürstliche Competenten ihr Recht und Ansprüche darauf gehöriger Orten ausgeführet hätten, sequestriret werden möchten, de Anno 1685. P. P.
DEn Herren, und denenselben wird Zweifels ohne bekannt seyn, was Massen, GOttes unerforschlichem Willen nach, der Durchläuchtige Herr Carl, Pfaltzgraf bey Rhein etc. des heiligen Römischen
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 199. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/235>, abgerufen am 24.11.2024.
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