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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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chen Durchläuchtigkeit, ihres ietzigen rechtmäßigen Landes-Fürsten, gevollmächtigten Gewalthabers, erbrochenem Schreiben gantz unvermuthet vernommen, zumahlen des Herrn Hertzogs zu Neuburg Durchläuchtigkeit, dero ietztgedachter gnädigster Churfürst und Herr, durch die Erb-Verträge des Chur-Hauses Pfaltz, den Westphälischen Friedens-Schluß, als Pactum publicum & pragmaticam Sanctionem im Römischen Reich, wie auch erfolgte Mit-Belehnungen vor den nächsten Agnaten, und unzweifentlichen Successorn dieses Churfürstenthums, Fürstenthümer und gehörigen Landen erkannt, ferner solch dero Erb- und Successions-Recht von weyland Seiner Churfürstlichen Durchläuchtigkeit, durch errichtete Erb-Vereinigung und Vergleiche bestätiget, und darauf sie, Groß-Hoffmeister und geheime Räthe, weder ietzt, noch künfftig in dieser Materie einige Schreiben von Ihrer Durchläuchtigkeit annehmen, weßhalben auch dieses obgedachte zurück geliefert werde; Würden demnach Ihre Durchläuchtigkeit gelieben, bey Seiner Churfürstlichen Durchläuchtigkeit sich selbst zu addressiren. Heydelberg den 20. Maji, 1685.

LXXVI.
Schreiben Pfaltzgraf Leopold Ludwigs bey Rhein, zu Veldentz, an den Käyser Leopoldum, worinn er denselben ersuchet, die Chur-Pfältzischen Lande so lange zu sequestriren, bis allerseits Fürstliche Competenten ihr Recht und Ansprüche darauf deduciret haben würden, de Anno 1685.

P. P.

EUer Käyserlichen Majestät wird allbereit kund worden seyn, was Massen, nach dem Willen

chen Durchläuchtigkeit, ihres ietzigen rechtmäßigen Landes-Fürsten, gevollmächtigten Gewalthabers, erbrochenem Schreiben gantz unvermuthet vernommen, zumahlen des Herrn Hertzogs zu Neuburg Durchläuchtigkeit, dero ietztgedachter gnädigster Churfürst und Herr, durch die Erb-Verträge des Chur-Hauses Pfaltz, den Westphälischen Friedens-Schluß, als Pactum publicum & pragmaticam Sanctionem im Römischen Reich, wie auch erfolgte Mit-Belehnungen vor den nächsten Agnaten, und unzweifentlichen Successorn dieses Churfürstenthums, Fürstenthümer und gehörigen Landen erkannt, ferner solch dero Erb- und Successions-Recht von weyland Seiner Churfürstlichen Durchläuchtigkeit, durch errichtete Erb-Vereinigung und Vergleiche bestätiget, und darauf sie, Groß-Hoffmeister und geheime Räthe, weder ietzt, noch künfftig in dieser Materie einige Schreiben von Ihrer Durchläuchtigkeit annehmen, weßhalben auch dieses obgedachte zurück geliefert werde; Würden demnach Ihre Durchläuchtigkeit gelieben, bey Seiner Churfürstlichen Durchläuchtigkeit sich selbst zu addressiren. Heydelberg den 20. Maji, 1685.

LXXVI.
Schreiben Pfaltzgraf Leopold Ludwigs bey Rhein, zu Veldentz, an den Käyser Leopoldum, worinn er denselben ersuchet, die Chur-Pfältzischen Lande so lange zu sequestriren, bis allerseits Fürstliche Competenten ihr Recht und Ansprüche darauf deduciret haben würden, de Anno 1685.

P. P.

EUer Käyserlichen Majestät wird allbereit kund worden seyn, was Massen, nach dem Willen

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[194/0230] chen Durchläuchtigkeit, ihres ietzigen rechtmäßigen Landes-Fürsten, gevollmächtigten Gewalthabers, erbrochenem Schreiben gantz unvermuthet vernommen, zumahlen des Herrn Hertzogs zu Neuburg Durchläuchtigkeit, dero ietztgedachter gnädigster Churfürst und Herr, durch die Erb-Verträge des Chur-Hauses Pfaltz, den Westphälischen Friedens-Schluß, als Pactum publicum & pragmaticam Sanctionem im Römischen Reich, wie auch erfolgte Mit-Belehnungen vor den nächsten Agnaten, und unzweifentlichen Successorn dieses Churfürstenthums, Fürstenthümer und gehörigen Landen erkannt, ferner solch dero Erb- und Successions-Recht von weyland Seiner Churfürstlichen Durchläuchtigkeit, durch errichtete Erb-Vereinigung und Vergleiche bestätiget, und darauf sie, Groß-Hoffmeister und geheime Räthe, weder ietzt, noch künfftig in dieser Materie einige Schreiben von Ihrer Durchläuchtigkeit annehmen, weßhalben auch dieses obgedachte zurück geliefert werde; Würden demnach Ihre Durchläuchtigkeit gelieben, bey Seiner Churfürstlichen Durchläuchtigkeit sich selbst zu addressiren. Heydelberg den 20. Maji, 1685. LXXVI. Schreiben Pfaltzgraf Leopold Ludwigs bey Rhein, zu Veldentz, an den Käyser Leopoldum, worinn er denselben ersuchet, die Chur-Pfältzischen Lande so lange zu sequestriren, bis allerseits Fürstliche Competenten ihr Recht und Ansprüche darauf deduciret haben würden, de Anno 1685. P. P. EUer Käyserlichen Majestät wird allbereit kund worden seyn, was Massen, nach dem Willen

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 194. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/230>, abgerufen am 24.11.2024.