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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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selbsten anbelanget, zumahlen aus solch von Euerer Liebden uns gethanem Zuschreiben genugsam erscheinet, daß deroselben der Sachen Beschaffenheit gantz ungleich hinterbracht worden; Als können ihro wir zu besserer Information und dienst-freundlicher Antwort nicht verhalten, daß man in unserm gantzen Ertz-Stifft, so vermittelst Göttlicher Gnade bereits über 1100. Jahr stehet, niemahln einige andere, als die Römisch-Catholische Religion exerciret und zugelassen habe, einfolglich uns, als einem geistlichen Fürsten, und des Apostolischen Stuls zu Rom Legaten, gantz unverantwortlich fallen würde, in oberwehntem Thal Tefferecken das widrige zu toleriren, und hierdurch sowohl unsern übrigen Unterthanen, als denen angräntzenden Käyserlichen und Chur-Bäyerischen Landen, zu einem Aergerniß Anlaß zu geben. Und obwohln sie, Tefferecker, viel empfindlichere Remonstrationes und Verfahrungen verdienet hätten, als wir wider dieselbe Zeithero vornehmen lassen, indem sie sich gantz freventlich unterstanden, in den Wirths-Häusern, denen Reichs-Constitutionibus zuwider, ohne Scheu von Glaubens-Sachen öffentlich zu disputiren, wider gewisse Articulos unserer Religion ärgerliche Scommata auszugiessen, die Catholische mit Gewalt und durch starcke Bedrohungen auf ihren Irrthum zu bringen, sich in grosser Anzahl zusammen zu rottiren, und gegen ihre vorgesetzten Obrigkeit sich ungehorsam zu bezeigen, also, daß es das Ansehen eines gefährlichen Aufstandes und Rebellion gewinnen wolte; So haben wir doch die Güte der Schärffe vorgezogen, selbige durch die Seelsorger von ihrem hochsträfflichen Beginnen

selbsten anbelanget, zumahlen aus solch von Euerer Liebden uns gethanem Zuschreiben genugsam erscheinet, daß deroselben der Sachen Beschaffenheit gantz ungleich hinterbracht worden; Als können ihro wir zu besserer Information und dienst-freundlicher Antwort nicht verhalten, daß man in unserm gantzen Ertz-Stifft, so vermittelst Göttlicher Gnade bereits über 1100. Jahr stehet, niemahln einige andere, als die Römisch-Catholische Religion exerciret und zugelassen habe, einfolglich uns, als einem geistlichen Fürsten, und des Apostolischen Stuls zu Rom Legaten, gantz unverantwortlich fallen würde, in oberwehntem Thal Tefferecken das widrige zu toleriren, und hierdurch sowohl unsern übrigen Unterthanen, als denen angräntzenden Käyserlichen und Chur-Bäyerischen Landen, zu einem Aergerniß Anlaß zu geben. Und obwohln sie, Tefferecker, viel empfindlichere Remonstrationes und Verfahrungen verdienet hätten, als wir wider dieselbe Zeithero vornehmen lassen, indem sie sich gantz freventlich unterstanden, in den Wirths-Häusern, denen Reichs-Constitutionibus zuwider, ohne Scheu von Glaubens-Sachen öffentlich zu disputiren, wider gewisse Articulos unserer Religion ärgerliche Scommata auszugiessen, die Catholische mit Gewalt und durch starcke Bedrohungen auf ihren Irrthum zu bringen, sich in grosser Anzahl zusammen zu rottiren, und gegen ihre vorgesetzten Obrigkeit sich ungehorsam zu bezeigen, also, daß es das Ansehen eines gefährlichen Aufstandes und Rebellion gewinnen wolte; So haben wir doch die Güte der Schärffe vorgezogen, selbige durch die Seelsorger von ihrem hochsträfflichen Beginnen

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                     indem sie sich gantz freventlich unterstanden, in den Wirths-Häusern, denen
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[189/0225] selbsten anbelanget, zumahlen aus solch von Euerer Liebden uns gethanem Zuschreiben genugsam erscheinet, daß deroselben der Sachen Beschaffenheit gantz ungleich hinterbracht worden; Als können ihro wir zu besserer Information und dienst-freundlicher Antwort nicht verhalten, daß man in unserm gantzen Ertz-Stifft, so vermittelst Göttlicher Gnade bereits über 1100. Jahr stehet, niemahln einige andere, als die Römisch-Catholische Religion exerciret und zugelassen habe, einfolglich uns, als einem geistlichen Fürsten, und des Apostolischen Stuls zu Rom Legaten, gantz unverantwortlich fallen würde, in oberwehntem Thal Tefferecken das widrige zu toleriren, und hierdurch sowohl unsern übrigen Unterthanen, als denen angräntzenden Käyserlichen und Chur-Bäyerischen Landen, zu einem Aergerniß Anlaß zu geben. Und obwohln sie, Tefferecker, viel empfindlichere Remonstrationes und Verfahrungen verdienet hätten, als wir wider dieselbe Zeithero vornehmen lassen, indem sie sich gantz freventlich unterstanden, in den Wirths-Häusern, denen Reichs-Constitutionibus zuwider, ohne Scheu von Glaubens-Sachen öffentlich zu disputiren, wider gewisse Articulos unserer Religion ärgerliche Scommata auszugiessen, die Catholische mit Gewalt und durch starcke Bedrohungen auf ihren Irrthum zu bringen, sich in grosser Anzahl zusammen zu rottiren, und gegen ihre vorgesetzten Obrigkeit sich ungehorsam zu bezeigen, also, daß es das Ansehen eines gefährlichen Aufstandes und Rebellion gewinnen wolte; So haben wir doch die Güte der Schärffe vorgezogen, selbige durch die Seelsorger von ihrem hochsträfflichen Beginnen

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 189. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/225>, abgerufen am 24.11.2024.