Schreiben des Magistrats zu Breßlau an Churfürst Friedrich Wilhelm zu
Brandenburg, um zehenjährige Prolongirung des mit Seiner Churfürstlichen
Durchläuchtigkeit getroffenen Vergleichs wegen der Commercien und des
Croßnischen Zolles, de Anno 1680.
P. P.
EUre Churfürstliche Durchläuchtigkeit tragen gnädigste Wissenschafft, was selbte
den 14. Junii, Anno 1678. mit hiesiger Stadt, der Commercien und des Croßnischen
Zolles halber, für einen gewissen Contract, auf zwey Jahr lang, zum Versuch zu
schlüssen, gnädigst geruhet haben. Wenn wir denn nicht zweifeln, daß Eure
Churfürstliche Durchläuchtigkeit in Effectu gnädigst verspüret haben werden, wie
dieser Vergleich nicht allein dero Cammer-Interesse, sondern auch dero Landen
und Unterthanen zu mercklichem Nutzen gereichet sey, und wir nichts liebers
wünschen, als daß beyderseits durch das heilsamste Vinculum Reipublicae,
nehmlich die Commercien, noch mehr Verbindlichkeit gestifftet, und der
allgemeine Nutzen befördert, und in Aufnehmen gebracht werden möge; Als ersuchen
Eure Churfürstl. Durchläuchtigkeit wir gehorsamst, sie geruhen gnädigst, den für
zwey Jahren gemachten Vergleich auf eine längere Zeit, und sonder Maßgeben auf
zehen Jahr lang zu prolongiren, und gnädigst zu glauben, daß wir niemahls etwas
zu thun ermangeln werden, was zu Euer Churfürstl. Durchläucht. gnädigster
Vergnügung, zum Aufnehmen dero Länder, und zu mutueller Vertraulichkeit und
Nutzen ihrer Unterthanen gereichen kan; Die wir bey Göttlicher Empfehlung
ersterben etc. den 7. Maji, Anno 1680.
LIIX.
Schreiben des Magistrats zu Breßlau an Churfürst Friedrich Wilhelm zu
Brandenburg, um zehenjährige Prolongirung des mit Seiner Churfürstlichen
Durchläuchtigkeit getroffenen Vergleichs wegen der Commercien und des
Croßnischen Zolles, de Anno 1680.
P. P.
EUre Churfürstliche Durchläuchtigkeit tragen gnädigste Wissenschafft, was selbte
den 14. Junii, Anno 1678. mit hiesiger Stadt, der Commercien und des Croßnischen
Zolles halber, für einen gewissen Contract, auf zwey Jahr lang, zum Versuch zu
schlüssen, gnädigst geruhet haben. Wenn wir denn nicht zweifeln, daß Eure
Churfürstliche Durchläuchtigkeit in Effectu gnädigst verspüret haben werden, wie
dieser Vergleich nicht allein dero Cammer-Interesse, sondern auch dero Landen
und Unterthanen zu mercklichem Nutzen gereichet sey, und wir nichts liebers
wünschen, als daß beyderseits durch das heilsamste Vinculum Reipublicae,
nehmlich die Commercien, noch mehr Verbindlichkeit gestifftet, und der
allgemeine Nutzen befördert, und in Aufnehmen gebracht werden möge; Als ersuchen
Eure Churfürstl. Durchläuchtigkeit wir gehorsamst, sie geruhen gnädigst, den für
zwey Jahren gemachten Vergleich auf eine längere Zeit, und sonder Maßgeben auf
zehen Jahr lang zu prolongiren, und gnädigst zu glauben, daß wir niemahls etwas
zu thun ermangeln werden, was zu Euer Churfürstl. Durchläucht. gnädigster
Vergnügung, zum Aufnehmen dero Länder, und zu mutueller Vertraulichkeit und
Nutzen ihrer Unterthanen gereichen kan; Die wir bey Göttlicher Empfehlung
ersterben etc. den 7. Maji, Anno 1680.
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Brandenburg, um zehenjährige Prolongirung des mit Seiner Churfürstlichen
Durchläuchtigkeit getroffenen Vergleichs wegen der Commercien und des
Croßnischen Zolles, de Anno 1680.</l><p>P. P.</p><p>EUre Churfürstliche Durchläuchtigkeit tragen gnädigste Wissenschafft, was selbte
den 14. Junii, Anno 1678. mit hiesiger Stadt, der Commercien und des Croßnischen
Zolles halber, für einen gewissen Contract, auf zwey Jahr lang, zum Versuch zu
schlüssen, gnädigst geruhet haben. Wenn wir denn nicht zweifeln, daß Eure
Churfürstliche Durchläuchtigkeit in Effectu gnädigst verspüret haben werden, wie
dieser Vergleich nicht allein dero Cammer-Interesse, sondern auch dero Landen
und Unterthanen zu mercklichem Nutzen gereichet sey, und wir nichts liebers
wünschen, als daß beyderseits durch das heilsamste Vinculum Reipublicae,
nehmlich die Commercien, noch mehr Verbindlichkeit gestifftet, und der
allgemeine Nutzen befördert, und in Aufnehmen gebracht werden möge; Als ersuchen
Eure Churfürstl. Durchläuchtigkeit wir gehorsamst, sie geruhen gnädigst, den für
zwey Jahren gemachten Vergleich auf eine längere Zeit, und sonder Maßgeben auf
zehen Jahr lang zu prolongiren, und gnädigst zu glauben, daß wir niemahls etwas
zu thun ermangeln werden, was zu Euer Churfürstl. Durchläucht. gnädigster
Vergnügung, zum Aufnehmen dero Länder, und zu mutueller Vertraulichkeit und
Nutzen ihrer Unterthanen gereichen kan; Die wir bey Göttlicher Empfehlung
ersterben etc. den 7. Maji, Anno 1680.</p></div></body></text></TEI>
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LIIX.
Schreiben des Magistrats zu Breßlau an Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg, um zehenjährige Prolongirung des mit Seiner Churfürstlichen Durchläuchtigkeit getroffenen Vergleichs wegen der Commercien und des Croßnischen Zolles, de Anno 1680. P. P.
EUre Churfürstliche Durchläuchtigkeit tragen gnädigste Wissenschafft, was selbte den 14. Junii, Anno 1678. mit hiesiger Stadt, der Commercien und des Croßnischen Zolles halber, für einen gewissen Contract, auf zwey Jahr lang, zum Versuch zu schlüssen, gnädigst geruhet haben. Wenn wir denn nicht zweifeln, daß Eure Churfürstliche Durchläuchtigkeit in Effectu gnädigst verspüret haben werden, wie dieser Vergleich nicht allein dero Cammer-Interesse, sondern auch dero Landen und Unterthanen zu mercklichem Nutzen gereichet sey, und wir nichts liebers wünschen, als daß beyderseits durch das heilsamste Vinculum Reipublicae, nehmlich die Commercien, noch mehr Verbindlichkeit gestifftet, und der allgemeine Nutzen befördert, und in Aufnehmen gebracht werden möge; Als ersuchen Eure Churfürstl. Durchläuchtigkeit wir gehorsamst, sie geruhen gnädigst, den für zwey Jahren gemachten Vergleich auf eine längere Zeit, und sonder Maßgeben auf zehen Jahr lang zu prolongiren, und gnädigst zu glauben, daß wir niemahls etwas zu thun ermangeln werden, was zu Euer Churfürstl. Durchläucht. gnädigster Vergnügung, zum Aufnehmen dero Länder, und zu mutueller Vertraulichkeit und Nutzen ihrer Unterthanen gereichen kan; Die wir bey Göttlicher Empfehlung ersterben etc. den 7. Maji, Anno 1680.
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/190>, abgerufen am 22.11.2024.
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