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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Frau Gemahlin und neu gebohrnen Printzen bey beständiger guter gesunder Leibes-Disposition, und allem andern hohen Fürstlichen Wohlstande viel lange Jahre erhalten wolle. Und nachdeme, Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit gnädigem Ansinnen nach, wir, wegen Enge der Zeit, einiges Mitglied aus unserm Raths-Collegio zu deme auf Morgen, wills GOtt, angestellten Fürstlichen Tauff-Actu abzuordnen nicht wohl vermocht, haben wir inzwischen beykommendes Praesent wohlmeynend übersenden, und daß Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit hiemit gnädig vorwillen nehmen mögen, unterdienstliche Ansuchung thun wollen. Womit Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit GOttes gnädigem Schutze und Obsicht, deroselben aber uns und gemeine Stadt zu beharrlichen Fürstlichen Hulden und Gnaden, wir unterdienstlich empfehlen, und verbleiben etc. den 2. Martii, 1680.

LVII.
Erinnerungs-Schreiben des Magistrats zu Breßlau an die verwittibte Hertzogin von Oelß, Frau Elisabeth Mariam, wegen Abführung der Onerum auf den Fürstlichen Oelßnischen Häusern in Breßlau, de Anno 1680.

P. P.

AUs Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit vom 20. Martii an uns gnädig abgelassenem Antworts-Schreiben haben wir vernommen, welcher Gestalt denenselben unsere Erinnerung, wegen der auf ihren zwey Häusern versessener Onerum publicorum, unvermuthet fürkommen, iedoch sich erklären wollen, daß sie mit Ihrer Fürstlichen Durchläuchtigkeit, dero erläuchten Herren Söhnen, hierüber er-

Frau Gemahlin und neu gebohrnen Printzen bey beständiger guter gesunder Leibes-Disposition, und allem andern hohen Fürstlichen Wohlstande viel lange Jahre erhalten wolle. Und nachdeme, Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit gnädigem Ansinnen nach, wir, wegen Enge der Zeit, einiges Mitglied aus unserm Raths-Collegio zu deme auf Morgen, wills GOtt, angestellten Fürstlichen Tauff-Actu abzuordnen nicht wohl vermocht, haben wir inzwischen beykommendes Praesent wohlmeynend übersenden, und daß Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit hiemit gnädig vorwillen nehmen mögen, unterdienstliche Ansuchung thun wollen. Womit Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit GOttes gnädigem Schutze und Obsicht, deroselben aber uns und gemeine Stadt zu beharrlichen Fürstlichen Hulden und Gnaden, wir unterdienstlich empfehlen, und verbleiben etc. den 2. Martii, 1680.

LVII.
Erinnerungs-Schreiben des Magistrats zu Breßlau an die verwittibte Hertzogin von Oelß, Frau Elisabeth Mariam, wegen Abführung der Onerum auf den Fürstlichen Oelßnischen Häusern in Breßlau, de Anno 1680.

P. P.

AUs Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit vom 20. Martii an uns gnädig abgelassenem Antworts-Schreiben haben wir vernommen, welcher Gestalt denenselben unsere Erinnerung, wegen der auf ihren zwey Häusern versessener Onerum publicorum, unvermuthet fürkommen, iedoch sich erklären wollen, daß sie mit Ihrer Fürstlichen Durchläuchtigkeit, dero erläuchten Herren Söhnen, hierüber er-

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[152/0188] Frau Gemahlin und neu gebohrnen Printzen bey beständiger guter gesunder Leibes-Disposition, und allem andern hohen Fürstlichen Wohlstande viel lange Jahre erhalten wolle. Und nachdeme, Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit gnädigem Ansinnen nach, wir, wegen Enge der Zeit, einiges Mitglied aus unserm Raths-Collegio zu deme auf Morgen, wills GOtt, angestellten Fürstlichen Tauff-Actu abzuordnen nicht wohl vermocht, haben wir inzwischen beykommendes Praesent wohlmeynend übersenden, und daß Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit hiemit gnädig vorwillen nehmen mögen, unterdienstliche Ansuchung thun wollen. Womit Eure Fürstliche Durchläuchtigkeit GOttes gnädigem Schutze und Obsicht, deroselben aber uns und gemeine Stadt zu beharrlichen Fürstlichen Hulden und Gnaden, wir unterdienstlich empfehlen, und verbleiben etc. den 2. Martii, 1680. LVII. Erinnerungs-Schreiben des Magistrats zu Breßlau an die verwittibte Hertzogin von Oelß, Frau Elisabeth Mariam, wegen Abführung der Onerum auf den Fürstlichen Oelßnischen Häusern in Breßlau, de Anno 1680. P. P. AUs Euer Fürstlichen Durchläuchtigkeit vom 20. Martii an uns gnädig abgelassenem Antworts-Schreiben haben wir vernommen, welcher Gestalt denenselben unsere Erinnerung, wegen der auf ihren zwey Häusern versessener Onerum publicorum, unvermuthet fürkommen, iedoch sich erklären wollen, daß sie mit Ihrer Fürstlichen Durchläuchtigkeit, dero erläuchten Herren Söhnen, hierüber er-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 152. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/188>, abgerufen am 22.11.2024.