Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

so viel weniger dergleichen Zänckerey und Aergerniß weiter zu besorgen, gehen unsere Gedancken dahin, daß, wenn Euer Liebden mit belieben möchten, sowohl ihren Theologis, als andern im Lande und in den Druckereyen, und in den Buchläden, bey gewisser nahmhaffter Straffe zu verbieten, daß resp. ohne vorhergegangene Censur und Revision dero Ober-Consistorii in diesen Streit-Sachen nichts herausgegeben, auch davon nichts gedruckt, weniger in der Messe oder sonst in ihrem Lande verkaufft werden solle, daß wir denn in unsern Fürstenthümern und Landen dergleichen thun wolten, bis hiernechst etwa der allerhöchste GOtt ein zulänglicheres Mittel an Hand geben wird, wodurch solches Unwesen zu Grunde ausgeheilet und beygeleget werden möge. Worauf denn unsers Theils wir gerne weiter bedacht seyn, auch Euer Liebden hiemit ersucht haben wollen, daß wenn ihr hierunter ein mehres einfallen solte, sie uns davon weitere Nachrichtung freund-vetterlich geben wolten. Datum 20. Februarii, Anno 1680.

LII.
Schreiben König Carls des XI. in Schweden, an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er den zwischen der Cron Dänemarck und der Stadt Hamburg entstandenen Mißverstand möchte in der Güte beylegen helffen, de Anno 1679.
Wir Carl von GOttes Gnaden, der Schweden, Gothen und Wenden König, Groß-Fürst in Finnland, Hertzog zu Schonen, Ehesten, Lieffland, Carelen, Bremen, Vehrden, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, Fürst zu Rigen, Herr über Ingermanland und Wißmar, wie auch Pfaltz-Grafe bey

so viel weniger dergleichen Zänckerey und Aergerniß weiter zu besorgen, gehen unsere Gedancken dahin, daß, wenn Euer Liebden mit belieben möchten, sowohl ihren Theologis, als andern im Lande und in den Druckereyen, und in den Buchläden, bey gewisser nahmhaffter Straffe zu verbieten, daß resp. ohne vorhergegangene Censur und Revision dero Ober-Consistorii in diesen Streit-Sachen nichts herausgegeben, auch davon nichts gedruckt, weniger in der Messe oder sonst in ihrem Lande verkaufft werden solle, daß wir denn in unsern Fürstenthümern und Landen dergleichen thun wolten, bis hiernechst etwa der allerhöchste GOtt ein zulänglicheres Mittel an Hand geben wird, wodurch solches Unwesen zu Grunde ausgeheilet und beygeleget werden möge. Worauf denn unsers Theils wir gerne weiter bedacht seyn, auch Euer Liebden hiemit ersucht haben wollen, daß wenn ihr hierunter ein mehres einfallen solte, sie uns davon weitere Nachrichtung freund-vetterlich geben wolten. Datum 20. Februarii, Anno 1680.

LII.
Schreiben König Carls des XI. in Schweden, an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er den zwischen der Cron Dänemarck und der Stadt Hamburg entstandenen Mißverstand möchte in der Güte beylegen helffen, de Anno 1679.
Wir Carl von GOttes Gnaden, der Schweden, Gothen und Wenden König, Groß-Fürst in Finnland, Hertzog zu Schonen, Ehesten, Lieffland, Carelen, Bremen, Vehrden, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, Fürst zu Rigen, Herr über Ingermanland und Wißmar, wie auch Pfaltz-Grafe bey
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0169" n="133"/>
so viel
                     weniger dergleichen Zänckerey und Aergerniß weiter zu besorgen, gehen unsere
                     Gedancken dahin, daß, wenn Euer Liebden mit belieben möchten, sowohl ihren
                     Theologis, als andern im Lande und in den Druckereyen, und in den Buchläden, bey
                     gewisser nahmhaffter Straffe zu verbieten, daß resp. ohne vorhergegangene Censur
                     und Revision dero Ober-Consistorii in diesen Streit-Sachen nichts herausgegeben,
                     auch davon nichts gedruckt, weniger in der Messe oder sonst in ihrem Lande
                     verkaufft werden solle, daß wir denn in unsern Fürstenthümern und Landen
                     dergleichen thun wolten, bis hiernechst etwa der allerhöchste GOtt ein
                     zulänglicheres Mittel an Hand geben wird, wodurch solches Unwesen zu Grunde
                     ausgeheilet und beygeleget werden möge. Worauf denn unsers Theils wir gerne
                     weiter bedacht seyn, auch Euer Liebden hiemit ersucht haben wollen, daß wenn ihr
                     hierunter ein mehres einfallen solte, sie uns davon weitere Nachrichtung
                     freund-vetterlich geben wolten. Datum 20. Februarii, Anno 1680.</p>
      </div>
      <div>
        <head>LII.<lb/></head>
        <l>Schreiben König Carls des XI. in Schweden, an Hertzog Georg Wilhelm zu
                     Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er den zwischen der Cron Dänemarck und der Stadt
                     Hamburg entstandenen Mißverstand möchte in der Güte beylegen helffen, de Anno
                     1679.</l>
      </div>
      <div>
        <head>Wir Carl von GOttes Gnaden, der Schweden, Gothen und Wenden König, Groß-Fürst
                     in Finnland, Hertzog zu Schonen, Ehesten, Lieffland, Carelen, Bremen, Vehrden,
                     Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, Fürst zu Rigen, Herr über
                     Ingermanland und Wißmar, wie auch Pfaltz-Grafe bey
</head>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[133/0169] so viel weniger dergleichen Zänckerey und Aergerniß weiter zu besorgen, gehen unsere Gedancken dahin, daß, wenn Euer Liebden mit belieben möchten, sowohl ihren Theologis, als andern im Lande und in den Druckereyen, und in den Buchläden, bey gewisser nahmhaffter Straffe zu verbieten, daß resp. ohne vorhergegangene Censur und Revision dero Ober-Consistorii in diesen Streit-Sachen nichts herausgegeben, auch davon nichts gedruckt, weniger in der Messe oder sonst in ihrem Lande verkaufft werden solle, daß wir denn in unsern Fürstenthümern und Landen dergleichen thun wolten, bis hiernechst etwa der allerhöchste GOtt ein zulänglicheres Mittel an Hand geben wird, wodurch solches Unwesen zu Grunde ausgeheilet und beygeleget werden möge. Worauf denn unsers Theils wir gerne weiter bedacht seyn, auch Euer Liebden hiemit ersucht haben wollen, daß wenn ihr hierunter ein mehres einfallen solte, sie uns davon weitere Nachrichtung freund-vetterlich geben wolten. Datum 20. Februarii, Anno 1680. LII. Schreiben König Carls des XI. in Schweden, an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er den zwischen der Cron Dänemarck und der Stadt Hamburg entstandenen Mißverstand möchte in der Güte beylegen helffen, de Anno 1679. Wir Carl von GOttes Gnaden, der Schweden, Gothen und Wenden König, Groß-Fürst in Finnland, Hertzog zu Schonen, Ehesten, Lieffland, Carelen, Bremen, Vehrden, Stettin, Pommern, der Cassuben und Wenden, Fürst zu Rigen, Herr über Ingermanland und Wißmar, wie auch Pfaltz-Grafe bey

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/169
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/169>, abgerufen am 22.11.2024.