deren Consequenz wohl erfodert.
Euer Liebden wolten demnach solchen Verzug im besten vermercken, und uns
deswegen freund-vetterlich entschuldigt halten. Euer Liebden gebühret im übrigen
für obangeregte dero Sorgfalt hoher Danck, und können dieselbe wir unsers Theils
wohl versichern, daß wir gerne beytragen und helffen wollen, daß solche
Streitigkeiten und mithin das zu Verkleinerung unserer Evangelischen Kirchen
leider! entstandene Aergerniß, wo nicht gäntzlich abgethan, doch supprimiret und
eingehalten werden möge. In welcher Meynung wir auch zwar dem von Euer Liebden
gethanen Vorschlag ferner nachsinnen wollen, mögen aber dabey in Antecessum
nicht bergen, daß, wenn die Compositio auf die Frage verstellet wird, ob unsere
Helmstädtische Theologi von dem in unserm Lande recipirten und bestätigten
Corpore doctrinae Julio abgewichen, und ob sie ihrer darauf gethanen Profession
unleidsame Reservationes mentales haben, dieselbe alsdenn zuförderst deswegen
vernommen, und alles gründlich untersuchet werden müsse, welches ohne sonderbare
Weitläufftigkeit so bald und leichtlich nicht zu effectuiren. Euer Liebden
erinnern sich aber sonder Zweifel, was wir mit derselben bereits Anno 1670.
dieser Sache halber vor Schreiben gewechselt, und wie dero Zeit insonderheit
auch von einigen andern unserer Evangelischen Religion verwandten Mit-Ständen
des Reichs eingerathen, daß zuförderst einieder den Seinigen, wegen solcher
Streitigkeiten weiter etwas in den Druck oder sonst ad Publicum zu bringen,
inhibiren möchte, und nachdem solches vor
deren Consequenz wohl erfodert.
Euer Liebden wolten demnach solchen Verzug im besten vermercken, und uns
deswegen freund-vetterlich entschuldigt halten. Euer Liebden gebühret im übrigen
für obangeregte dero Sorgfalt hoher Danck, und können dieselbe wir unsers Theils
wohl versichern, daß wir gerne beytragen und helffen wollen, daß solche
Streitigkeiten und mithin das zu Verkleinerung unserer Evangelischen Kirchen
leider! entstandene Aergerniß, wo nicht gäntzlich abgethan, doch supprimiret und
eingehalten werden möge. In welcher Meynung wir auch zwar dem von Euer Liebden
gethanen Vorschlag ferner nachsinnen wollen, mögen aber dabey in Antecessum
nicht bergen, daß, wenn die Compositio auf die Frage verstellet wird, ob unsere
Helmstädtische Theologi von dem in unserm Lande recipirten und bestätigten
Corpore doctrinae Julio abgewichen, und ob sie ihrer darauf gethanen Profession
unleidsame Reservationes mentales haben, dieselbe alsdenn zuförderst deswegen
vernommen, und alles gründlich untersuchet werden müsse, welches ohne sonderbare
Weitläufftigkeit so bald und leichtlich nicht zu effectuiren. Euer Liebden
erinnern sich aber sonder Zweifel, was wir mit derselben bereits Anno 1670.
dieser Sache halber vor Schreiben gewechselt, und wie dero Zeit insonderheit
auch von einigen andern unserer Evangelischen Religion verwandten Mit-Ständen
des Reichs eingerathen, daß zuförderst einieder den Seinigen, wegen solcher
Streitigkeiten weiter etwas in den Druck oder sonst ad Publicum zu bringen,
inhibiren möchte, und nachdem solches vor
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deren Consequenz wohl erfodert.
Euer Liebden wolten demnach solchen Verzug im besten vermercken, und uns
deswegen freund-vetterlich entschuldigt halten. Euer Liebden gebühret im übrigen
für obangeregte dero Sorgfalt hoher Danck, und können dieselbe wir unsers Theils
wohl versichern, daß wir gerne beytragen und helffen wollen, daß solche
Streitigkeiten und mithin das zu Verkleinerung unserer Evangelischen Kirchen
leider! entstandene Aergerniß, wo nicht gäntzlich abgethan, doch supprimiret und
eingehalten werden möge. In welcher Meynung wir auch zwar dem von Euer Liebden
gethanen Vorschlag ferner nachsinnen wollen, mögen aber dabey in Antecessum
nicht bergen, daß, wenn die Compositio auf die Frage verstellet wird, ob unsere
Helmstädtische Theologi von dem in unserm Lande recipirten und bestätigten
Corpore doctrinae Julio abgewichen, und ob sie ihrer darauf gethanen Profession
unleidsame Reservationes mentales haben, dieselbe alsdenn zuförderst deswegen
vernommen, und alles gründlich untersuchet werden müsse, welches ohne sonderbare
Weitläufftigkeit so bald und leichtlich nicht zu effectuiren. Euer Liebden
erinnern sich aber sonder Zweifel, was wir mit derselben bereits Anno 1670.
dieser Sache halber vor Schreiben gewechselt, und wie dero Zeit insonderheit
auch von einigen andern unserer Evangelischen Religion verwandten Mit-Ständen
des Reichs eingerathen, daß zuförderst einieder den Seinigen, wegen solcher
Streitigkeiten weiter etwas in den Druck oder sonst ad Publicum zu bringen,
inhibiren möchte, und nachdem solches vor
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deren Consequenz wohl erfodert. Euer Liebden wolten demnach solchen Verzug im besten vermercken, und uns deswegen freund-vetterlich entschuldigt halten. Euer Liebden gebühret im übrigen für obangeregte dero Sorgfalt hoher Danck, und können dieselbe wir unsers Theils wohl versichern, daß wir gerne beytragen und helffen wollen, daß solche Streitigkeiten und mithin das zu Verkleinerung unserer Evangelischen Kirchen leider! entstandene Aergerniß, wo nicht gäntzlich abgethan, doch supprimiret und eingehalten werden möge. In welcher Meynung wir auch zwar dem von Euer Liebden gethanen Vorschlag ferner nachsinnen wollen, mögen aber dabey in Antecessum nicht bergen, daß, wenn die Compositio auf die Frage verstellet wird, ob unsere Helmstädtische Theologi von dem in unserm Lande recipirten und bestätigten Corpore doctrinae Julio abgewichen, und ob sie ihrer darauf gethanen Profession unleidsame Reservationes mentales haben, dieselbe alsdenn zuförderst deswegen vernommen, und alles gründlich untersuchet werden müsse, welches ohne sonderbare Weitläufftigkeit so bald und leichtlich nicht zu effectuiren. Euer Liebden erinnern sich aber sonder Zweifel, was wir mit derselben bereits Anno 1670. dieser Sache halber vor Schreiben gewechselt, und wie dero Zeit insonderheit auch von einigen andern unserer Evangelischen Religion verwandten Mit-Ständen des Reichs eingerathen, daß zuförderst einieder den Seinigen, wegen solcher Streitigkeiten weiter etwas in den Druck oder sonst ad Publicum zu bringen, inhibiren möchte, und nachdem solches vor
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 131. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/167>, abgerufen am 22.11.2024.
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