der Römischen Kirchen, mit der man doch im
Glaubens-Grunde einig gewesen wäre, daran gewaget hätten, wäre auch eine
vergebliche Arbeit, daß die auf dererselben Geheiß, mit so grosser Mühe, Fleiß
und Sorgfalt zusammen getragene, und in unserer Evangelischen Kirchen
eingeführte Symbolische Schrifften und Glaubens-Bekänntnisse, (dadurch theils
mit den benachbarten und andern reinen Kirchen Friede und gute Christliche
Correspondenz zu stifften, und zu erhalten, theils auch durch solchen Weg aller
Unrichtigkeit ohne Weiterung fürzukommen und fürzubauen) wären verfertiget, und
alle diejenigen, welche zu geistlichen Aemtern und Diensten auf Universitäten
und sonsten in denen Landen befördert seyn wolten, sich dazu mit Mund und
Hertzen, vermittelst cörperlichen Eydes zu bekennen, so sorgfältig bis auf diese
Stunde angehalten würden, (als das sicherste Mittel, die Eintracht in der reinen
Lehre unverfälscht zu erhalten) wenn mit Hindansetzung solches schweren Eydes,
andere denselben gantz zugegen lauffende Dogmata zu führen, und ungescheuet in
Schrifften und Lehren zu behaupten, einem ieden Privat-Theologo, nach eigenem
Sinn und Einfall, frey stehen und zugelassen werden solle; Wir lassen uns zwar
berichten, daß hiebevor von etlichen zu Helmstädt dagegen soll eingewendet
worden seyn: Man habe sich dazu bekennet, soferne sie dem Worte GOttes gemäß;
Alleine wenn dergleichen Reservatio mentalis verstattet wird, und es nicht bey
der Meynung bleibet: Man bekenne sich dazu, dieweil man solche Symbolische
Bücher dem Worte GOttes gemäß befunden und erkennet; So mögen wir nicht
der Römischen Kirchen, mit der man doch im
Glaubens-Grunde einig gewesen wäre, daran gewaget hätten, wäre auch eine
vergebliche Arbeit, daß die auf dererselben Geheiß, mit so grosser Mühe, Fleiß
und Sorgfalt zusammen getragene, und in unserer Evangelischen Kirchen
eingeführte Symbolische Schrifften und Glaubens-Bekänntnisse, (dadurch theils
mit den benachbarten und andern reinen Kirchen Friede und gute Christliche
Correspondenz zu stifften, und zu erhalten, theils auch durch solchen Weg aller
Unrichtigkeit ohne Weiterung fürzukommen und fürzubauen) wären verfertiget, und
alle diejenigen, welche zu geistlichen Aemtern und Diensten auf Universitäten
und sonsten in denen Landen befördert seyn wolten, sich dazu mit Mund und
Hertzen, vermittelst cörperlichen Eydes zu bekennen, so sorgfältig bis auf diese
Stunde angehalten würden, (als das sicherste Mittel, die Eintracht in der reinen
Lehre unverfälscht zu erhalten) wenn mit Hindansetzung solches schweren Eydes,
andere denselben gantz zugegen lauffende Dogmata zu führen, und ungescheuet in
Schrifften und Lehren zu behaupten, einem ieden Privat-Theologo, nach eigenem
Sinn und Einfall, frey stehen und zugelassen werden solle; Wir lassen uns zwar
berichten, daß hiebevor von etlichen zu Helmstädt dagegen soll eingewendet
worden seyn: Man habe sich dazu bekennet, soferne sie dem Worte GOttes gemäß;
Alleine wenn dergleichen Reservatio mentalis verstattet wird, und es nicht bey
der Meynung bleibet: Man bekenne sich dazu, dieweil man solche Symbolische
Bücher dem Worte GOttes gemäß befunden und erkennet; So mögen wir nicht
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0163"n="127"/>
der Römischen Kirchen, mit der man doch im
Glaubens-Grunde einig gewesen wäre, daran gewaget hätten, wäre auch eine
vergebliche Arbeit, daß die auf dererselben Geheiß, mit so grosser Mühe, Fleiß
und Sorgfalt zusammen getragene, und in unserer Evangelischen Kirchen
eingeführte Symbolische Schrifften und Glaubens-Bekänntnisse, (dadurch theils
mit den benachbarten und andern reinen Kirchen Friede und gute Christliche
Correspondenz zu stifften, und zu erhalten, theils auch durch solchen Weg aller
Unrichtigkeit ohne Weiterung fürzukommen und fürzubauen) wären verfertiget, und
alle diejenigen, welche zu geistlichen Aemtern und Diensten auf Universitäten
und sonsten in denen Landen befördert seyn wolten, sich dazu mit Mund und
Hertzen, vermittelst cörperlichen Eydes zu bekennen, so sorgfältig bis auf diese
Stunde angehalten würden, (als das sicherste Mittel, die Eintracht in der reinen
Lehre unverfälscht zu erhalten) wenn mit Hindansetzung solches schweren Eydes,
andere denselben gantz zugegen lauffende Dogmata zu führen, und ungescheuet in
Schrifften und Lehren zu behaupten, einem ieden Privat-Theologo, nach eigenem
Sinn und Einfall, frey stehen und zugelassen werden solle; Wir lassen uns zwar
berichten, daß hiebevor von etlichen zu Helmstädt dagegen soll eingewendet
worden seyn: Man habe sich dazu bekennet, soferne sie dem Worte GOttes gemäß;
Alleine wenn dergleichen Reservatio mentalis verstattet wird, und es nicht bey
der Meynung bleibet: Man bekenne sich dazu, dieweil man solche Symbolische
Bücher dem Worte GOttes gemäß befunden und erkennet; So mögen wir nicht
</p></div></body></text></TEI>
[127/0163]
der Römischen Kirchen, mit der man doch im Glaubens-Grunde einig gewesen wäre, daran gewaget hätten, wäre auch eine vergebliche Arbeit, daß die auf dererselben Geheiß, mit so grosser Mühe, Fleiß und Sorgfalt zusammen getragene, und in unserer Evangelischen Kirchen eingeführte Symbolische Schrifften und Glaubens-Bekänntnisse, (dadurch theils mit den benachbarten und andern reinen Kirchen Friede und gute Christliche Correspondenz zu stifften, und zu erhalten, theils auch durch solchen Weg aller Unrichtigkeit ohne Weiterung fürzukommen und fürzubauen) wären verfertiget, und alle diejenigen, welche zu geistlichen Aemtern und Diensten auf Universitäten und sonsten in denen Landen befördert seyn wolten, sich dazu mit Mund und Hertzen, vermittelst cörperlichen Eydes zu bekennen, so sorgfältig bis auf diese Stunde angehalten würden, (als das sicherste Mittel, die Eintracht in der reinen Lehre unverfälscht zu erhalten) wenn mit Hindansetzung solches schweren Eydes, andere denselben gantz zugegen lauffende Dogmata zu führen, und ungescheuet in Schrifften und Lehren zu behaupten, einem ieden Privat-Theologo, nach eigenem Sinn und Einfall, frey stehen und zugelassen werden solle; Wir lassen uns zwar berichten, daß hiebevor von etlichen zu Helmstädt dagegen soll eingewendet worden seyn: Man habe sich dazu bekennet, soferne sie dem Worte GOttes gemäß; Alleine wenn dergleichen Reservatio mentalis verstattet wird, und es nicht bey der Meynung bleibet: Man bekenne sich dazu, dieweil man solche Symbolische Bücher dem Worte GOttes gemäß befunden und erkennet; So mögen wir nicht
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 127. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/163>, abgerufen am 02.10.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.