Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

rische Resolution hinwieder dessen Gegentheil zuzustellen, und mich noch weiter dahin zu bemühen, weilen die Sache so weit kommen, und es nur allein um den Genuß und Fertigung der Briefe zu thun, damit derenthalben zwischen beyden Theilen ein vollkommener Vergleich ie ehender ie besser conciliiret, und dero und des Reichs Dienst dadurch desto mehrers befördert werden möge. Nun habe zu Folge Euer Käyserlichen Majestät allergnädigstem Begehren, beyder Theil Deputirte hierüber ferner vernehmen lassen, und denselben zu weiterer Vergleichung der Sachen sowohl selbsten beweglich zugesprochen, als auch durch die Meinige zusprechen lassen, indeme aber der Graf von Taxis genugsam nachgegeben, und dem in Anno 1636. ergangenen Käyserlichen Decreto, und der im Jahr 1640. darauf erfolgten Declaration, ein völliges Gnügen gethan zu haben vermeynt, daß er sich erklärt, den Grafen von Paar in Exercirung seines Käyserlichen Reichs-Hof-Post-Amts, sowohl mit Bestell- und Empfangung Euer Käyserlichen Majestät eigener Hand-Brief, Paqueten, Missiven, auch derselben aus ein-oder anderer Cantzley ausgefertigten Decreten und Befehlen, als auch über diß aller dero Käyserlichen Hofstatt nachfolgenden Päbstlichen, Königlichen, auswertigen Republiquen, Churfürsten, und dero Stände ordin. Nuntiorum, Bothschafften, Oratoren, Gesandten, Residenten und Agenten, auch anderer der Käyserlichen Hofstatt angehörigen Personen Einlag- und abgehender Brief, so lang Euer Käyserliche Majestät oder succedirender Römischer Käyser sich bey Reichs- und Wahl-Tägen gegenwärtig befinden, unbeeinträch-

rische Resolution hinwieder dessen Gegentheil zuzustellen, und mich noch weiter dahin zu bemühen, weilen die Sache so weit kommen, und es nur allein um den Genuß und Fertigung der Briefe zu thun, damit derenthalben zwischen beyden Theilen ein vollkommener Vergleich ie ehender ie besser conciliiret, und dero und des Reichs Dienst dadurch desto mehrers befördert werden möge. Nun habe zu Folge Euer Käyserlichen Majestät allergnädigstem Begehren, beyder Theil Deputirte hierüber ferner vernehmen lassen, und denselben zu weiterer Vergleichung der Sachen sowohl selbsten beweglich zugesprochen, als auch durch die Meinige zusprechen lassen, indeme aber der Graf von Taxis genugsam nachgegeben, und dem in Anno 1636. ergangenen Käyserlichen Decreto, und der im Jahr 1640. darauf erfolgten Declaration, ein völliges Gnügen gethan zu haben vermeynt, daß er sich erklärt, den Grafen von Paar in Exercirung seines Käyserlichen Reichs-Hof-Post-Amts, sowohl mit Bestell- und Empfangung Euer Käyserlichen Majestät eigener Hand-Brief, Paqueten, Missiven, auch derselben aus ein-oder anderer Cantzley ausgefertigten Decreten und Befehlen, als auch über diß aller dero Käyserlichen Hofstatt nachfolgenden Päbstlichen, Königlichen, auswertigen Republiquen, Churfürsten, und dero Stände ordin. Nuntiorum, Bothschafften, Oratoren, Gesandten, Residenten und Agenten, auch anderer der Käyserlichen Hofstatt angehörigen Personen Einlag- und abgehender Brief, so lang Euer Käyserliche Majestät oder succedirender Römischer Käyser sich bey Reichs- und Wahl-Tägen gegenwärtig befinden, unbeeinträch-

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0128" n="92"/>
rische Resolution hinwieder dessen Gegentheil zuzustellen, und mich
                     noch weiter dahin zu bemühen, weilen die Sache so weit kommen, und es nur allein
                     um den Genuß und Fertigung der Briefe zu thun, damit derenthalben zwischen
                     beyden Theilen ein vollkommener Vergleich ie ehender ie besser conciliiret, und
                     dero und des Reichs Dienst dadurch desto mehrers befördert werden möge. Nun habe
                     zu Folge Euer Käyserlichen Majestät allergnädigstem Begehren, beyder Theil
                     Deputirte hierüber ferner vernehmen lassen, und denselben zu weiterer
                     Vergleichung der Sachen sowohl selbsten beweglich zugesprochen, als auch durch
                     die Meinige zusprechen lassen, indeme aber der Graf von Taxis genugsam
                     nachgegeben, und dem in Anno 1636. ergangenen Käyserlichen Decreto, und der im
                     Jahr 1640. darauf erfolgten Declaration, ein völliges Gnügen gethan zu haben
                     vermeynt, daß er sich erklärt, den Grafen von Paar in Exercirung seines
                     Käyserlichen Reichs-Hof-Post-Amts, sowohl mit Bestell- und Empfangung Euer
                     Käyserlichen Majestät eigener Hand-Brief, Paqueten, Missiven, auch derselben aus
                     ein-oder anderer Cantzley ausgefertigten Decreten und Befehlen, als auch über
                     diß aller dero Käyserlichen Hofstatt nachfolgenden Päbstlichen, Königlichen,
                     auswertigen Republiquen, Churfürsten, und dero Stände ordin. Nuntiorum,
                     Bothschafften, Oratoren, Gesandten, Residenten und Agenten, auch anderer der
                     Käyserlichen Hofstatt angehörigen Personen Einlag- und abgehender Brief, so lang
                     Euer Käyserliche Majestät oder succedirender Römischer Käyser sich bey Reichs-
                     und Wahl-Tägen gegenwärtig befinden, unbeeinträch-
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[92/0128] rische Resolution hinwieder dessen Gegentheil zuzustellen, und mich noch weiter dahin zu bemühen, weilen die Sache so weit kommen, und es nur allein um den Genuß und Fertigung der Briefe zu thun, damit derenthalben zwischen beyden Theilen ein vollkommener Vergleich ie ehender ie besser conciliiret, und dero und des Reichs Dienst dadurch desto mehrers befördert werden möge. Nun habe zu Folge Euer Käyserlichen Majestät allergnädigstem Begehren, beyder Theil Deputirte hierüber ferner vernehmen lassen, und denselben zu weiterer Vergleichung der Sachen sowohl selbsten beweglich zugesprochen, als auch durch die Meinige zusprechen lassen, indeme aber der Graf von Taxis genugsam nachgegeben, und dem in Anno 1636. ergangenen Käyserlichen Decreto, und der im Jahr 1640. darauf erfolgten Declaration, ein völliges Gnügen gethan zu haben vermeynt, daß er sich erklärt, den Grafen von Paar in Exercirung seines Käyserlichen Reichs-Hof-Post-Amts, sowohl mit Bestell- und Empfangung Euer Käyserlichen Majestät eigener Hand-Brief, Paqueten, Missiven, auch derselben aus ein-oder anderer Cantzley ausgefertigten Decreten und Befehlen, als auch über diß aller dero Käyserlichen Hofstatt nachfolgenden Päbstlichen, Königlichen, auswertigen Republiquen, Churfürsten, und dero Stände ordin. Nuntiorum, Bothschafften, Oratoren, Gesandten, Residenten und Agenten, auch anderer der Käyserlichen Hofstatt angehörigen Personen Einlag- und abgehender Brief, so lang Euer Käyserliche Majestät oder succedirender Römischer Käyser sich bey Reichs- und Wahl-Tägen gegenwärtig befinden, unbeeinträch-

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/128
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 92. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/128>, abgerufen am 19.05.2024.