Wilhelm, Fürst zu Nassau-Dillenburg, wird von dem
Magistrat und sämmtlicher Gemeine zu Werheim um ungekränckte Gewissens- und
Religions-Freyheit, wie auch Schutz ihrer alten Privilegien und Gerechtigkeiten
gebeten. VII. 510Wilhelm, Hertzog zu Sachsen-Weimar, demselben notificiret
Bischoff Philipp Valentin zu Bamberg seine erlangte Bischoffs-Würde. I. 375
gratuliret Ertz-Bischoff Gvidobaldo zu Saltzburg zur erlangten
Ertz-Bischöfflichen Dignität. I. 481 demselben dancket Ertz-Bischoff Gvidobaldus
zu Saltzburg vor seine Gratulation. I. 483 gratuliret Churfürst Ferdinando
Mariae in Bayern zu erlangter Majorennität und angetretener Regierung. I. 521
demselben dancket Churfürst Ferdinand Maria in Bayern vor seine Gratulation. I.
523 demselben notisiciret Kayser Ferdinandus III. die Geburt eines Kayserlichen
Printzen. I. 678 gratuliret dem Kayser Ferdinando zur Geburt eines Printzen. I.
634Wilhelm der III. König in Engelland, demselben gratuliren
die Evangelischen Schweitzer-Cantons zur erhaltenen Englischen Crone. IV. 707
Setzet den Printzen Johann Wilhelm Friso, Erb-Stadthalter in West-Frießland, und
Fürsten von Oranien in seinem Testament zu seinem einigen und universalen Erben
aller so Lehen- als Allodial-Güter. ein. VI. 786. sq.Wilhelm der VI. Landgraff zu Hessen-Cassel, demselben
remonstriret Chur-Brandenburg, warum es die Waffen wider Schweden ergreiffen
müssen, und recommandiret ihm, in seiner Abwesenheit, seine Reichs-Lande. I. 735
denselben ersuchet die Brondenburg-Culmbachische Vormundschaffts-Regierung um
Rath, wie sie sich wegen der von Chur-Brandenburg angesonnenen Werb- und
Auffrichtung zweyer Regimenter, wie auch Aufbringung einiger Donativ-Gelder
verhalten solle. I. 766
Wilhelm, Fürst zu Nassau-Dillenburg, wird von dem
Magistrat und sämmtlicher Gemeine zu Werheim um ungekränckte Gewissens- und
Religions-Freyheit, wie auch Schutz ihrer alten Privilegien und Gerechtigkeiten
gebeten. VII. 510Wilhelm, Hertzog zu Sachsen-Weimar, demselben notificiret
Bischoff Philipp Valentin zu Bamberg seine erlangte Bischoffs-Würde. I. 375
gratuliret Ertz-Bischoff Gvidobaldo zu Saltzburg zur erlangten
Ertz-Bischöfflichen Dignität. I. 481 demselben dancket Ertz-Bischoff Gvidobaldus
zu Saltzburg vor seine Gratulation. I. 483 gratuliret Churfürst Ferdinando
Mariae in Bayern zu erlangter Majorennität und angetretener Regierung. I. 521
demselben dancket Churfürst Ferdinand Maria in Bayern vor seine Gratulation. I.
523 demselben notisiciret Kayser Ferdinandus III. die Geburt eines Kayserlichen
Printzen. I. 678 gratuliret dem Kayser Ferdinando zur Geburt eines Printzen. I.
634Wilhelm der III. König in Engelland, demselben gratuliren
die Evangelischen Schweitzer-Cantons zur erhaltenen Englischen Crone. IV. 707
Setzet den Printzen Johann Wilhelm Friso, Erb-Stadthalter in West-Frießland, und
Fürsten von Oranien in seinem Testament zu seinem einigen und universalen Erben
aller so Lehen- als Allodial-Güter. ein. VI. 786. sq.Wilhelm der VI. Landgraff zu Hessen-Cassel, demselben
remonstriret Chur-Brandenburg, warum es die Waffen wider Schweden ergreiffen
müssen, und recommandiret ihm, in seiner Abwesenheit, seine Reichs-Lande. I. 735
denselben ersuchet die Brondenburg-Culmbachische Vormundschaffts-Regierung um
Rath, wie sie sich wegen der von Chur-Brandenburg angesonnenen Werb- und
Auffrichtung zweyer Regimenter, wie auch Aufbringung einiger Donativ-Gelder
verhalten solle. I. 766
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f1211"/><l><hirendition="#in">W</hi>ilhelm, Fürst zu Nassau-Dillenburg, wird von dem
Magistrat und sämmtlicher Gemeine zu Werheim um ungekränckte Gewissens- und
Religions-Freyheit, wie auch Schutz ihrer alten Privilegien und Gerechtigkeiten
gebeten. VII. 510</l><l><hirendition="#in">W</hi>ilhelm, Hertzog zu Sachsen-Weimar, demselben notificiret
Bischoff Philipp Valentin zu Bamberg seine erlangte Bischoffs-Würde. I. 375
gratuliret Ertz-Bischoff Gvidobaldo zu Saltzburg zur erlangten
Ertz-Bischöfflichen Dignität. I. 481 demselben dancket Ertz-Bischoff Gvidobaldus
zu Saltzburg vor seine Gratulation. I. 483 gratuliret Churfürst Ferdinando
Mariae in Bayern zu erlangter Majorennität und angetretener Regierung. I. 521
demselben dancket Churfürst Ferdinand Maria in Bayern vor seine Gratulation. I.
523 demselben notisiciret Kayser Ferdinandus III. die Geburt eines Kayserlichen
Printzen. I. 678 gratuliret dem Kayser Ferdinando zur Geburt eines Printzen. I.
634</l><l><hirendition="#in">W</hi>ilhelm der III. König in Engelland, demselben gratuliren
die Evangelischen Schweitzer-Cantons zur erhaltenen Englischen Crone. IV. 707
Setzet den Printzen Johann Wilhelm Friso, Erb-Stadthalter in West-Frießland, und
Fürsten von Oranien in seinem Testament zu seinem einigen und universalen Erben
aller so Lehen- als Allodial-Güter. ein. VI. 786. sq.</l><l><hirendition="#in">W</hi>ilhelm der VI. Landgraff zu Hessen-Cassel, demselben
remonstriret Chur-Brandenburg, warum es die Waffen wider Schweden ergreiffen
müssen, und recommandiret ihm, in seiner Abwesenheit, seine Reichs-Lande. I. 735
denselben ersuchet die Brondenburg-Culmbachische Vormundschaffts-Regierung um
Rath, wie sie sich wegen der von Chur-Brandenburg angesonnenen Werb- und
Auffrichtung zweyer Regimenter, wie auch Aufbringung einiger Donativ-Gelder
verhalten solle. I. 766
</l></div></body></text></TEI>
[1211]
Wilhelm, Fürst zu Nassau-Dillenburg, wird von dem Magistrat und sämmtlicher Gemeine zu Werheim um ungekränckte Gewissens- und Religions-Freyheit, wie auch Schutz ihrer alten Privilegien und Gerechtigkeiten gebeten. VII. 510 Wilhelm, Hertzog zu Sachsen-Weimar, demselben notificiret Bischoff Philipp Valentin zu Bamberg seine erlangte Bischoffs-Würde. I. 375 gratuliret Ertz-Bischoff Gvidobaldo zu Saltzburg zur erlangten Ertz-Bischöfflichen Dignität. I. 481 demselben dancket Ertz-Bischoff Gvidobaldus zu Saltzburg vor seine Gratulation. I. 483 gratuliret Churfürst Ferdinando Mariae in Bayern zu erlangter Majorennität und angetretener Regierung. I. 521 demselben dancket Churfürst Ferdinand Maria in Bayern vor seine Gratulation. I. 523 demselben notisiciret Kayser Ferdinandus III. die Geburt eines Kayserlichen Printzen. I. 678 gratuliret dem Kayser Ferdinando zur Geburt eines Printzen. I. 634 Wilhelm der III. König in Engelland, demselben gratuliren die Evangelischen Schweitzer-Cantons zur erhaltenen Englischen Crone. IV. 707 Setzet den Printzen Johann Wilhelm Friso, Erb-Stadthalter in West-Frießland, und Fürsten von Oranien in seinem Testament zu seinem einigen und universalen Erben aller so Lehen- als Allodial-Güter. ein. VI. 786. sq. Wilhelm der VI. Landgraff zu Hessen-Cassel, demselben remonstriret Chur-Brandenburg, warum es die Waffen wider Schweden ergreiffen müssen, und recommandiret ihm, in seiner Abwesenheit, seine Reichs-Lande. I. 735 denselben ersuchet die Brondenburg-Culmbachische Vormundschaffts-Regierung um Rath, wie sie sich wegen der von Chur-Brandenburg angesonnenen Werb- und Auffrichtung zweyer Regimenter, wie auch Aufbringung einiger Donativ-Gelder verhalten solle. I. 766
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1211>, abgerufen am 03.07.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.