Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.Wilhelm, Fürst zu Nassau-Dillenburg, wird von dem
Magistrat und sämmtlicher Gemeine zu Werheim um ungekränckte Gewissens- und
Religions-Freyheit, wie auch Schutz ihrer alten Privilegien und Gerechtigkeiten
gebeten. VII. 510
Wilhelm, Hertzog zu Sachsen-Weimar, demselben notificiret
Bischoff Philipp Valentin zu Bamberg seine erlangte Bischoffs-Würde. I. 375
gratuliret Ertz-Bischoff Gvidobaldo zu Saltzburg zur erlangten
Ertz-Bischöfflichen Dignität. I. 481 demselben dancket Ertz-Bischoff Gvidobaldus
zu Saltzburg vor seine Gratulation. I. 483 gratuliret Churfürst Ferdinando
Mariae in Bayern zu erlangter Majorennität und angetretener Regierung. I. 521
demselben dancket Churfürst Ferdinand Maria in Bayern vor seine Gratulation. I.
523 demselben notisiciret Kayser Ferdinandus III. die Geburt eines Kayserlichen
Printzen. I. 678 gratuliret dem Kayser Ferdinando zur Geburt eines Printzen. I.
634
Wilhelm der III. König in Engelland, demselben gratuliren
die Evangelischen Schweitzer-Cantons zur erhaltenen Englischen Crone. IV. 707
Setzet den Printzen Johann Wilhelm Friso, Erb-Stadthalter in West-Frießland, und
Fürsten von Oranien in seinem Testament zu seinem einigen und universalen Erben
aller so Lehen- als Allodial-Güter. ein. VI. 786. sq.
Wilhelm der VI. Landgraff zu Hessen-Cassel, demselben
remonstriret Chur-Brandenburg, warum es die Waffen wider Schweden ergreiffen
müssen, und recommandiret ihm, in seiner Abwesenheit, seine Reichs-Lande. I. 735
denselben ersuchet die Brondenburg-Culmbachische Vormundschaffts-Regierung um
Rath, wie sie sich wegen der von Chur-Brandenburg angesonnenen Werb- und
Auffrichtung zweyer Regimenter, wie auch Aufbringung einiger Donativ-Gelder
verhalten solle. I. 766
Wilhelm, Fürst zu Nassau-Dillenburg, wird von dem
Magistrat und sämmtlicher Gemeine zu Werheim um ungekränckte Gewissens- und
Religions-Freyheit, wie auch Schutz ihrer alten Privilegien und Gerechtigkeiten
gebeten. VII. 510
Wilhelm, Hertzog zu Sachsen-Weimar, demselben notificiret
Bischoff Philipp Valentin zu Bamberg seine erlangte Bischoffs-Würde. I. 375
gratuliret Ertz-Bischoff Gvidobaldo zu Saltzburg zur erlangten
Ertz-Bischöfflichen Dignität. I. 481 demselben dancket Ertz-Bischoff Gvidobaldus
zu Saltzburg vor seine Gratulation. I. 483 gratuliret Churfürst Ferdinando
Mariae in Bayern zu erlangter Majorennität und angetretener Regierung. I. 521
demselben dancket Churfürst Ferdinand Maria in Bayern vor seine Gratulation. I.
523 demselben notisiciret Kayser Ferdinandus III. die Geburt eines Kayserlichen
Printzen. I. 678 gratuliret dem Kayser Ferdinando zur Geburt eines Printzen. I.
634
Wilhelm der III. König in Engelland, demselben gratuliren
die Evangelischen Schweitzer-Cantons zur erhaltenen Englischen Crone. IV. 707
Setzet den Printzen Johann Wilhelm Friso, Erb-Stadthalter in West-Frießland, und
Fürsten von Oranien in seinem Testament zu seinem einigen und universalen Erben
aller so Lehen- als Allodial-Güter. ein. VI. 786. sq.
Wilhelm der VI. Landgraff zu Hessen-Cassel, demselben
remonstriret Chur-Brandenburg, warum es die Waffen wider Schweden ergreiffen
müssen, und recommandiret ihm, in seiner Abwesenheit, seine Reichs-Lande. I. 735
denselben ersuchet die Brondenburg-Culmbachische Vormundschaffts-Regierung um
Rath, wie sie sich wegen der von Chur-Brandenburg angesonnenen Werb- und
Auffrichtung zweyer Regimenter, wie auch Aufbringung einiger Donativ-Gelder
verhalten solle. I. 766
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Wilhelm, Fürst zu Nassau-Dillenburg, wird von dem Magistrat und sämmtlicher Gemeine zu Werheim um ungekränckte Gewissens- und Religions-Freyheit, wie auch Schutz ihrer alten Privilegien und Gerechtigkeiten gebeten. VII. 510 Wilhelm, Hertzog zu Sachsen-Weimar, demselben notificiret Bischoff Philipp Valentin zu Bamberg seine erlangte Bischoffs-Würde. I. 375 gratuliret Ertz-Bischoff Gvidobaldo zu Saltzburg zur erlangten Ertz-Bischöfflichen Dignität. I. 481 demselben dancket Ertz-Bischoff Gvidobaldus zu Saltzburg vor seine Gratulation. I. 483 gratuliret Churfürst Ferdinando Mariae in Bayern zu erlangter Majorennität und angetretener Regierung. I. 521 demselben dancket Churfürst Ferdinand Maria in Bayern vor seine Gratulation. I. 523 demselben notisiciret Kayser Ferdinandus III. die Geburt eines Kayserlichen Printzen. I. 678 gratuliret dem Kayser Ferdinando zur Geburt eines Printzen. I. 634 Wilhelm der III. König in Engelland, demselben gratuliren die Evangelischen Schweitzer-Cantons zur erhaltenen Englischen Crone. IV. 707 Setzet den Printzen Johann Wilhelm Friso, Erb-Stadthalter in West-Frießland, und Fürsten von Oranien in seinem Testament zu seinem einigen und universalen Erben aller so Lehen- als Allodial-Güter. ein. VI. 786. sq. Wilhelm der VI. Landgraff zu Hessen-Cassel, demselben remonstriret Chur-Brandenburg, warum es die Waffen wider Schweden ergreiffen müssen, und recommandiret ihm, in seiner Abwesenheit, seine Reichs-Lande. I. 735 denselben ersuchet die Brondenburg-Culmbachische Vormundschaffts-Regierung um Rath, wie sie sich wegen der von Chur-Brandenburg angesonnenen Werb- und Auffrichtung zweyer Regimenter, wie auch Aufbringung einiger Donativ-Gelder verhalten solle. I. 766
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