ein widriges der bevorstehenden Wahl- Capitulation
eingerückt werden solte, und er uns dahero gehorsamst gebeten, daß wir an euch,
über die bereits abgelassene Befehle, anderweite nachdrückliche Excitatoria
ergehen lassen wolten, wie ihr aus dem copeylichen Beyschluß, seines uns darüber
eingereichten Memorials, zu vernehmen habt; Also ist unser gnädigster Befehl an
euch hiemit, daß ihr euch dieses Werck, zu Erhaltung sowohl unserer Gerechtsame,
als seiner, des von Paar, darbey versirenden Befugniß, bester Gestalt
recommendirt seyn lassen, und mit allem Eyfer daran seyn wollet, damit ihme, von
Paar, und seinen erhaltenen Rebus judicatis zuwider, berührter beständiger
Wahl-Capitulation nichts einverleibt werden möge; Und wir verbleiben euch mit
beharrlichen Käyserlichen Gnaden wohl gewogen. Geben auf unserm Schloß zu Lintz
den 4. Junii, Anno 1664.
XXXIII.
Schreiben Käysers Leopoldi an dero Oesterreichische Gesandtschafft auf dem
Reichs-Tage zu Regenspurg, die Post-Streitigkeiten zwischen denen Grafen von
Paar und Taxis betreffend, de Anno 1664.
Leopold etc.
WAs ihr auf unsern an euch, untern 4. diß, abgegangenen gnädigsten Befehl (Krafft
welches wir euch aufgetragen, daß ihr euch unsers Cämmerern, Oberstes Reichs
Hof-auch unserer Erb-Königreich und Landen General-Post-Meisters, auch lieben
Getreuen, Carl, Grafens von Paar, wider die mit Claudio Francisco, Grafen zu
Taxis, Post-Wesens
ein widriges der bevorstehenden Wahl- Capitulation
eingerückt werden solte, und er uns dahero gehorsamst gebeten, daß wir an euch,
über die bereits abgelassene Befehle, anderweite nachdrückliche Excitatoria
ergehen lassen wolten, wie ihr aus dem copeylichen Beyschluß, seines uns darüber
eingereichten Memorials, zu vernehmen habt; Also ist unser gnädigster Befehl an
euch hiemit, daß ihr euch dieses Werck, zu Erhaltung sowohl unserer Gerechtsame,
als seiner, des von Paar, darbey versirenden Befugniß, bester Gestalt
recommendirt seyn lassen, und mit allem Eyfer daran seyn wollet, damit ihme, von
Paar, und seinen erhaltenen Rebus judicatis zuwider, berührter beständiger
Wahl-Capitulation nichts einverleibt werden möge; Und wir verbleiben euch mit
beharrlichen Käyserlichen Gnaden wohl gewogen. Geben auf unserm Schloß zu Lintz
den 4. Junii, Anno 1664.
XXXIII.
Schreiben Käysers Leopoldi an dero Oesterreichische Gesandtschafft auf dem
Reichs-Tage zu Regenspurg, die Post-Streitigkeiten zwischen denen Grafen von
Paar und Taxis betreffend, de Anno 1664.
Leopold etc.
WAs ihr auf unsern an euch, untern 4. diß, abgegangenen gnädigsten Befehl (Krafft
welches wir euch aufgetragen, daß ihr euch unsers Cämmerern, Oberstes Reichs
Hof-auch unserer Erb-Königreich und Landen General-Post-Meisters, auch lieben
Getreuen, Carl, Grafens von Paar, wider die mit Claudio Francisco, Grafen zu
Taxis, Post-Wesens
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ein widriges der bevorstehenden Wahl- Capitulation
eingerückt werden solte, und er uns dahero gehorsamst gebeten, daß wir an euch,
über die bereits abgelassene Befehle, anderweite nachdrückliche Excitatoria
ergehen lassen wolten, wie ihr aus dem copeylichen Beyschluß, seines uns darüber
eingereichten Memorials, zu vernehmen habt; Also ist unser gnädigster Befehl an
euch hiemit, daß ihr euch dieses Werck, zu Erhaltung sowohl unserer Gerechtsame,
als seiner, des von Paar, darbey versirenden Befugniß, bester Gestalt
recommendirt seyn lassen, und mit allem Eyfer daran seyn wollet, damit ihme, von
Paar, und seinen erhaltenen Rebus judicatis zuwider, berührter beständiger
Wahl-Capitulation nichts einverleibt werden möge; Und wir verbleiben euch mit
beharrlichen Käyserlichen Gnaden wohl gewogen. Geben auf unserm Schloß zu Lintz
den 4. Junii, Anno 1664.</p></div><div><head>XXXIII.<lb/></head><l>Schreiben Käysers Leopoldi an dero Oesterreichische Gesandtschafft auf dem
Reichs-Tage zu Regenspurg, die Post-Streitigkeiten zwischen denen Grafen von
Paar und Taxis betreffend, de Anno 1664.</l><p>Leopold etc.</p><p>WAs ihr auf unsern an euch, untern 4. diß, abgegangenen gnädigsten Befehl (Krafft
welches wir euch aufgetragen, daß ihr euch unsers Cämmerern, Oberstes Reichs
Hof-auch unserer Erb-Königreich und Landen General-Post-Meisters, auch lieben
Getreuen, Carl, Grafens von Paar, wider die mit Claudio Francisco, Grafen zu
Taxis, Post-Wesens
</p></div></body></text></TEI>
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ein widriges der bevorstehenden Wahl- Capitulation eingerückt werden solte, und er uns dahero gehorsamst gebeten, daß wir an euch, über die bereits abgelassene Befehle, anderweite nachdrückliche Excitatoria ergehen lassen wolten, wie ihr aus dem copeylichen Beyschluß, seines uns darüber eingereichten Memorials, zu vernehmen habt; Also ist unser gnädigster Befehl an euch hiemit, daß ihr euch dieses Werck, zu Erhaltung sowohl unserer Gerechtsame, als seiner, des von Paar, darbey versirenden Befugniß, bester Gestalt recommendirt seyn lassen, und mit allem Eyfer daran seyn wollet, damit ihme, von Paar, und seinen erhaltenen Rebus judicatis zuwider, berührter beständiger Wahl-Capitulation nichts einverleibt werden möge; Und wir verbleiben euch mit beharrlichen Käyserlichen Gnaden wohl gewogen. Geben auf unserm Schloß zu Lintz den 4. Junii, Anno 1664.
XXXIII.
Schreiben Käysers Leopoldi an dero Oesterreichische Gesandtschafft auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, die Post-Streitigkeiten zwischen denen Grafen von Paar und Taxis betreffend, de Anno 1664. Leopold etc.
WAs ihr auf unsern an euch, untern 4. diß, abgegangenen gnädigsten Befehl (Krafft welches wir euch aufgetragen, daß ihr euch unsers Cämmerern, Oberstes Reichs Hof-auch unserer Erb-Königreich und Landen General-Post-Meisters, auch lieben Getreuen, Carl, Grafens von Paar, wider die mit Claudio Francisco, Grafen zu Taxis, Post-Wesens
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/120>, abgerufen am 24.11.2024.
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