Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite

ein widriges der bevorstehenden Wahl- Capitulation eingerückt werden solte, und er uns dahero gehorsamst gebeten, daß wir an euch, über die bereits abgelassene Befehle, anderweite nachdrückliche Excitatoria ergehen lassen wolten, wie ihr aus dem copeylichen Beyschluß, seines uns darüber eingereichten Memorials, zu vernehmen habt; Also ist unser gnädigster Befehl an euch hiemit, daß ihr euch dieses Werck, zu Erhaltung sowohl unserer Gerechtsame, als seiner, des von Paar, darbey versirenden Befugniß, bester Gestalt recommendirt seyn lassen, und mit allem Eyfer daran seyn wollet, damit ihme, von Paar, und seinen erhaltenen Rebus judicatis zuwider, berührter beständiger Wahl-Capitulation nichts einverleibt werden möge; Und wir verbleiben euch mit beharrlichen Käyserlichen Gnaden wohl gewogen. Geben auf unserm Schloß zu Lintz den 4. Junii, Anno 1664.

XXXIII.
Schreiben Käysers Leopoldi an dero Oesterreichische Gesandtschafft auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, die Post-Streitigkeiten zwischen denen Grafen von Paar und Taxis betreffend, de Anno 1664.

Leopold etc.

WAs ihr auf unsern an euch, untern 4. diß, abgegangenen gnädigsten Befehl (Krafft welches wir euch aufgetragen, daß ihr euch unsers Cämmerern, Oberstes Reichs Hof-auch unserer Erb-Königreich und Landen General-Post-Meisters, auch lieben Getreuen, Carl, Grafens von Paar, wider die mit Claudio Francisco, Grafen zu Taxis, Post-Wesens

ein widriges der bevorstehenden Wahl- Capitulation eingerückt werden solte, und er uns dahero gehorsamst gebeten, daß wir an euch, über die bereits abgelassene Befehle, anderweite nachdrückliche Excitatoria ergehen lassen wolten, wie ihr aus dem copeylichen Beyschluß, seines uns darüber eingereichten Memorials, zu vernehmen habt; Also ist unser gnädigster Befehl an euch hiemit, daß ihr euch dieses Werck, zu Erhaltung sowohl unserer Gerechtsame, als seiner, des von Paar, darbey versirenden Befugniß, bester Gestalt recommendirt seyn lassen, und mit allem Eyfer daran seyn wollet, damit ihme, von Paar, und seinen erhaltenen Rebus judicatis zuwider, berührter beständiger Wahl-Capitulation nichts einverleibt werden möge; Und wir verbleiben euch mit beharrlichen Käyserlichen Gnaden wohl gewogen. Geben auf unserm Schloß zu Lintz den 4. Junii, Anno 1664.

XXXIII.
Schreiben Käysers Leopoldi an dero Oesterreichische Gesandtschafft auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, die Post-Streitigkeiten zwischen denen Grafen von Paar und Taxis betreffend, de Anno 1664.

Leopold etc.

WAs ihr auf unsern an euch, untern 4. diß, abgegangenen gnädigsten Befehl (Krafft welches wir euch aufgetragen, daß ihr euch unsers Cämmerern, Oberstes Reichs Hof-auch unserer Erb-Königreich und Landen General-Post-Meisters, auch lieben Getreuen, Carl, Grafens von Paar, wider die mit Claudio Francisco, Grafen zu Taxis, Post-Wesens

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0120" n="84"/>
ein widriges der bevorstehenden Wahl- Capitulation
                     eingerückt werden solte, und er uns dahero gehorsamst gebeten, daß wir an euch,
                     über die bereits abgelassene Befehle, anderweite nachdrückliche Excitatoria
                     ergehen lassen wolten, wie ihr aus dem copeylichen Beyschluß, seines uns darüber
                     eingereichten Memorials, zu vernehmen habt; Also ist unser gnädigster Befehl an
                     euch hiemit, daß ihr euch dieses Werck, zu Erhaltung sowohl unserer Gerechtsame,
                     als seiner, des von Paar, darbey versirenden Befugniß, bester Gestalt
                     recommendirt seyn lassen, und mit allem Eyfer daran seyn wollet, damit ihme, von
                     Paar, und seinen erhaltenen Rebus judicatis zuwider, berührter beständiger
                     Wahl-Capitulation nichts einverleibt werden möge; Und wir verbleiben euch mit
                     beharrlichen Käyserlichen Gnaden wohl gewogen. Geben auf unserm Schloß zu Lintz
                     den 4. Junii, Anno 1664.</p>
      </div>
      <div>
        <head>XXXIII.<lb/></head>
        <l>Schreiben Käysers Leopoldi an dero Oesterreichische Gesandtschafft auf dem
                     Reichs-Tage zu Regenspurg, die Post-Streitigkeiten zwischen denen Grafen von
                     Paar und Taxis betreffend, de Anno 1664.</l>
        <p>Leopold etc.</p>
        <p>WAs ihr auf unsern an euch, untern 4. diß, abgegangenen gnädigsten Befehl (Krafft
                     welches wir euch aufgetragen, daß ihr euch unsers Cämmerern, Oberstes Reichs
                     Hof-auch unserer Erb-Königreich und Landen General-Post-Meisters, auch lieben
                     Getreuen, Carl, Grafens von Paar, wider die mit Claudio Francisco, Grafen zu
                     Taxis, Post-Wesens
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[84/0120] ein widriges der bevorstehenden Wahl- Capitulation eingerückt werden solte, und er uns dahero gehorsamst gebeten, daß wir an euch, über die bereits abgelassene Befehle, anderweite nachdrückliche Excitatoria ergehen lassen wolten, wie ihr aus dem copeylichen Beyschluß, seines uns darüber eingereichten Memorials, zu vernehmen habt; Also ist unser gnädigster Befehl an euch hiemit, daß ihr euch dieses Werck, zu Erhaltung sowohl unserer Gerechtsame, als seiner, des von Paar, darbey versirenden Befugniß, bester Gestalt recommendirt seyn lassen, und mit allem Eyfer daran seyn wollet, damit ihme, von Paar, und seinen erhaltenen Rebus judicatis zuwider, berührter beständiger Wahl-Capitulation nichts einverleibt werden möge; Und wir verbleiben euch mit beharrlichen Käyserlichen Gnaden wohl gewogen. Geben auf unserm Schloß zu Lintz den 4. Junii, Anno 1664. XXXIII. Schreiben Käysers Leopoldi an dero Oesterreichische Gesandtschafft auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, die Post-Streitigkeiten zwischen denen Grafen von Paar und Taxis betreffend, de Anno 1664. Leopold etc. WAs ihr auf unsern an euch, untern 4. diß, abgegangenen gnädigsten Befehl (Krafft welches wir euch aufgetragen, daß ihr euch unsers Cämmerern, Oberstes Reichs Hof-auch unserer Erb-Königreich und Landen General-Post-Meisters, auch lieben Getreuen, Carl, Grafens von Paar, wider die mit Claudio Francisco, Grafen zu Taxis, Post-Wesens

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/120
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 84. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/120>, abgerufen am 24.11.2024.