mit Hertzog George
Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, wegen der dem Chur-Hause Hannover in
gemeinschafftlichen Negotiis denegirten Praecedenz, und von ihm soutenirten Jure
Senii in einige Disputen und weitlöufftige Correspondenz. VI. 68. 74. 80. 88.
99. 173. seqq. berichtet dem Dom-Capitul zu Hildesheim, daß er, derer von denen
Evangelischen im Stifft Hildesheim bißher geführten, und noch zur Zeit nicht
remedirten Beschwerden halber, alle desselben und der übrigen Stiffter aus
seinen Landen kommende Intraden einziehen müssen. VI. 168Rudolpus II. Römischer Käyser, ertheilet denen
Evangelischen Schlesiern den 20. Aug. Anno 1609 einen Majestäts-Brieff. II.
273Rudolstadt, (Fürsten zu) vid Schwartzburg.Rupertus, Abt zu Kempten, erhält vor sich und seine
Successores am Stifft, vom Käyser Leopoldo die Confirmation des vormahls
geführten Tituls eines Ertz-Marschalls der regierenden Römischen Käyserin. IV.
92 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu
Regenspurg, wegen der Restitution der Reformirten Theinselberger Kirche. V. 280
erkläret sich gegen das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg,
wegen der Reformirten Theinselberger Kirche sehr glimpfflich. V. 285 demselben
überschickt das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Convent zu Regenspurg das
von der Reformirten Theinselberger Gemeinde übergebene Memoriale, und
recommandiret ihr Ansuchen bestens. V. 288
S.
Saalfeld, vid. Sachsen-Saalfeld.Saarbrücken, vid. Nassau-Saarbrücken.Saarwerden, wird von Hertzog Carln zu Lothringen, denen
Graffen zu Nassau-Saarbrücken vorenthalten. I. 175
mit Hertzog George
Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, wegen der dem Chur-Hause Hannover in
gemeinschafftlichen Negotiis denegirten Praecedenz, und von ihm soutenirten Jure
Senii in einige Disputen und weitlöufftige Correspondenz. VI. 68. 74. 80. 88.
99. 173. seqq. berichtet dem Dom-Capitul zu Hildesheim, daß er, derer von denen
Evangelischen im Stifft Hildesheim bißher geführten, und noch zur Zeit nicht
remedirten Beschwerden halber, alle desselben und der übrigen Stiffter aus
seinen Landen kommende Intraden einziehen müssen. VI. 168Rudolpus II. Römischer Käyser, ertheilet denen
Evangelischen Schlesiern den 20. Aug. Anno 1609 einen Majestäts-Brieff. II.
273Rudolstadt, (Fürsten zu) vid Schwartzburg.Rupertus, Abt zu Kempten, erhält vor sich und seine
Successores am Stifft, vom Käyser Leopoldo die Confirmation des vormahls
geführten Tituls eines Ertz-Marschalls der regierenden Römischen Käyserin. IV.
92 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu
Regenspurg, wegen der Restitution der Reformirten Theinselberger Kirche. V. 280
erkläret sich gegen das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg,
wegen der Reformirten Theinselberger Kirche sehr glimpfflich. V. 285 demselben
überschickt das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Convent zu Regenspurg das
von der Reformirten Theinselberger Gemeinde übergebene Memoriale, und
recommandiret ihr Ansuchen bestens. V. 288
S.
Saalfeld, vid. Sachsen-Saalfeld.Saarbrücken, vid. Nassau-Saarbrücken.Saarwerden, wird von Hertzog Carln zu Lothringen, denen
Graffen zu Nassau-Saarbrücken vorenthalten. I. 175
<TEI><text><body><div><l><pbfacs="#f1180"/>
mit Hertzog George
Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, wegen der dem Chur-Hause Hannover in
gemeinschafftlichen Negotiis denegirten Praecedenz, und von ihm soutenirten Jure
Senii in einige Disputen und weitlöufftige Correspondenz. VI. 68. 74. 80. 88.
99. 173. seqq. berichtet dem Dom-Capitul zu Hildesheim, daß er, derer von denen
Evangelischen im Stifft Hildesheim bißher geführten, und noch zur Zeit nicht
remedirten Beschwerden halber, alle desselben und der übrigen Stiffter aus
seinen Landen kommende Intraden einziehen müssen. VI. 168</l><l><hirendition="#in">R</hi>udolpus II. Römischer Käyser, ertheilet denen
Evangelischen Schlesiern den 20. Aug. Anno 1609 einen Majestäts-Brieff. II.
273</l><l><hirendition="#in">R</hi>udolstadt, (Fürsten zu) vid Schwartzburg.</l><l><hirendition="#in">R</hi>upertus, Abt zu Kempten, erhält vor sich und seine
Successores am Stifft, vom Käyser Leopoldo die Confirmation des vormahls
geführten Tituls eines Ertz-Marschalls der regierenden Römischen Käyserin. IV.
92 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu
Regenspurg, wegen der Restitution der Reformirten Theinselberger Kirche. V. 280
erkläret sich gegen das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg,
wegen der Reformirten Theinselberger Kirche sehr glimpfflich. V. 285 demselben
überschickt das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Convent zu Regenspurg das
von der Reformirten Theinselberger Gemeinde übergebene Memoriale, und
recommandiret ihr Ansuchen bestens. V. 288</l></div><div><head>S.<lb/></head><l><hirendition="#in">S</hi>aalfeld, vid. Sachsen-Saalfeld.</l><l><hirendition="#in">S</hi>aarbrücken, vid. Nassau-Saarbrücken.</l><l><hirendition="#in">S</hi>aarwerden, wird von Hertzog Carln zu Lothringen, denen
Graffen zu Nassau-Saarbrücken vorenthalten. I. 175</l></div></body></text></TEI>
[1180]
mit Hertzog George Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, wegen der dem Chur-Hause Hannover in gemeinschafftlichen Negotiis denegirten Praecedenz, und von ihm soutenirten Jure Senii in einige Disputen und weitlöufftige Correspondenz. VI. 68. 74. 80. 88. 99. 173. seqq. berichtet dem Dom-Capitul zu Hildesheim, daß er, derer von denen Evangelischen im Stifft Hildesheim bißher geführten, und noch zur Zeit nicht remedirten Beschwerden halber, alle desselben und der übrigen Stiffter aus seinen Landen kommende Intraden einziehen müssen. VI. 168 Rudolpus II. Römischer Käyser, ertheilet denen Evangelischen Schlesiern den 20. Aug. Anno 1609 einen Majestäts-Brieff. II. 273 Rudolstadt, (Fürsten zu) vid Schwartzburg. Rupertus, Abt zu Kempten, erhält vor sich und seine Successores am Stifft, vom Käyser Leopoldo die Confirmation des vormahls geführten Tituls eines Ertz-Marschalls der regierenden Römischen Käyserin. IV. 92 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wegen der Restitution der Reformirten Theinselberger Kirche. V. 280 erkläret sich gegen das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg, wegen der Reformirten Theinselberger Kirche sehr glimpfflich. V. 285 demselben überschickt das Corpus Evangelicorum auf dem Reichs-Convent zu Regenspurg das von der Reformirten Theinselberger Gemeinde übergebene Memoriale, und recommandiret ihr Ansuchen bestens. V. 288 S.
Saalfeld, vid. Sachsen-Saalfeld. Saarbrücken, vid. Nassau-Saarbrücken. Saarwerden, wird von Hertzog Carln zu Lothringen, denen Graffen zu Nassau-Saarbrücken vorenthalten. I. 175
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1180>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.