Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
spondirende Fürsten, daß sie ihre
Vota auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg wiederum durch eigene Gesandten möchten
vertreten lassen. V. 457 remonstriret König Friedrichen dem I. in Preussen,
warum er und sein Herr Bruder, von der mit der Cron Franckreich gemachten
Defensiv-Allianz, zur Zeit noch nicht abtreten könten, und mit ihrer
angefangenen Armatur continuiren müsten. V. 485 justificiret seines Herrn
Bruders, Hertzogs Anthon Ulrichs, Conduite bey dem Käyser Leopoldo, und erkläret
sich, daß er denselben von der gemeinschafftlichen Regierung nicht ausschliessen
könne. V. 542 beschweret sich, nebst seinem Herrn Bruder, bey denen Herren
General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß sie in ihrem gegen die Cron
Franckreich publicirten Manifest, zur Ungebühr mit berühret worden, und bittet
dessentwegen um zulängliche Satisfaction. V. 589 demselben notificiret Marggraf
Christian Ernst zu Brandenburg-Bayreuth das Absterben seiner Frau Gemahlin. V.
694 condoliret Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bayreuth, wegen
tödtlichen Hintritts seiner Frau Gemahlin. V. 697 wird von den ausschreibenden
Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses gebeten, daß er, ohnerwartet des sonst
gewöhnlichen Cräyß-Convents, sein Contingent zu denen vom Römischen Reiche zu
stellen beschlossenen 120000. Mann förderlichst herbey schaffen möchte. V. 833
ermahnet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, daß er
den Entschluß, seine Praesidenten-Stelle zu resigniren, fahren lassen, und den
Effect der nächst erfolgenden Cammer-Gerichts-Visitation abwarten möchte. V. 357
demselben notificiret Marggraff Wilhelm Friedrich, zu Brandenburg-Onoltzbach,
daß sein Herr Bruder, Marggraf Georg Friedrich, in einer Action mit den
Chur-Bäyerischen Trouppen, erschossen worden. V. 914 condoliret Marggraf Wilhelm
Friedrichen zu Brandenburg-Onoltzbach, wegen des Todes-Falls seines Herrn
Bruders. V. 915
spondirende Fürsten, daß sie ihre
Vota auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg wiederum durch eigene Gesandten möchten
vertreten lassen. V. 457 remonstriret König Friedrichen dem I. in Preussen,
warum er und sein Herr Bruder, von der mit der Cron Franckreich gemachten
Defensiv-Allianz, zur Zeit noch nicht abtreten könten, und mit ihrer
angefangenen Armatur continuiren müsten. V. 485 justificiret seines Herrn
Bruders, Hertzogs Anthon Ulrichs, Conduite bey dem Käyser Leopoldo, und erkläret
sich, daß er denselben von der gemeinschafftlichen Regierung nicht ausschliessen
könne. V. 542 beschweret sich, nebst seinem Herrn Bruder, bey denen Herren
General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß sie in ihrem gegen die Cron
Franckreich publicirten Manifest, zur Ungebühr mit berühret worden, und bittet
dessentwegen um zulängliche Satisfaction. V. 589 demselben notificiret Marggraf
Christian Ernst zu Brandenburg-Bayreuth das Absterben seiner Frau Gemahlin. V.
694 condoliret Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bayreuth, wegen
tödtlichen Hintritts seiner Frau Gemahlin. V. 697 wird von den ausschreibenden
Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses gebeten, daß er, ohnerwartet des sonst
gewöhnlichen Cräyß-Convents, sein Contingent zu denen vom Römischen Reiche zu
stellen beschlossenen 120000. Mann förderlichst herbey schaffen möchte. V. 833
ermahnet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, daß er
den Entschluß, seine Praesidenten-Stelle zu resigniren, fahren lassen, und den
Effect der nächst erfolgenden Cammer-Gerichts-Visitation abwarten möchte. V. 357
demselben notificiret Marggraff Wilhelm Friedrich, zu Brandenburg-Onoltzbach,
daß sein Herr Bruder, Marggraf Georg Friedrich, in einer Action mit den
Chur-Bäyerischen Trouppen, erschossen worden. V. 914 condoliret Marggraf Wilhelm
Friedrichen zu Brandenburg-Onoltzbach, wegen des Todes-Falls seines Herrn
Bruders. V. 915
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spondirende Fürsten, daß sie ihre Vota auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg wiederum durch eigene Gesandten möchten vertreten lassen. V. 457 remonstriret König Friedrichen dem I. in Preussen, warum er und sein Herr Bruder, von der mit der Cron Franckreich gemachten Defensiv-Allianz, zur Zeit noch nicht abtreten könten, und mit ihrer angefangenen Armatur continuiren müsten. V. 485 justificiret seines Herrn Bruders, Hertzogs Anthon Ulrichs, Conduite bey dem Käyser Leopoldo, und erkläret sich, daß er denselben von der gemeinschafftlichen Regierung nicht ausschliessen könne. V. 542 beschweret sich, nebst seinem Herrn Bruder, bey denen Herren General-Staaten derer vereinigten Niederlande, daß sie in ihrem gegen die Cron Franckreich publicirten Manifest, zur Ungebühr mit berühret worden, und bittet dessentwegen um zulängliche Satisfaction. V. 589 demselben notificiret Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Bayreuth das Absterben seiner Frau Gemahlin. V. 694 condoliret Marggraf Christian Ernsten zu Brandenburg-Bayreuth, wegen tödtlichen Hintritts seiner Frau Gemahlin. V. 697 wird von den ausschreibenden Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses gebeten, daß er, ohnerwartet des sonst gewöhnlichen Cräyß-Convents, sein Contingent zu denen vom Römischen Reiche zu stellen beschlossenen 120000. Mann förderlichst herbey schaffen möchte. V. 833 ermahnet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, daß er den Entschluß, seine Praesidenten-Stelle zu resigniren, fahren lassen, und den Effect der nächst erfolgenden Cammer-Gerichts-Visitation abwarten möchte. V. 357 demselben notificiret Marggraff Wilhelm Friedrich, zu Brandenburg-Onoltzbach, daß sein Herr Bruder, Marggraf Georg Friedrich, in einer Action mit den Chur-Bäyerischen Trouppen, erschossen worden. V. 914 condoliret Marggraf Wilhelm Friedrichen zu Brandenburg-Onoltzbach, wegen des Todes-Falls seines Herrn Bruders. V. 915
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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