Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
zu
Braunschweig und Lüneburg, vor das ihm aufgetragene Commando über die
Reichs-Armee. VI. 718 bey derselben hält des Vice-Commendanten in Philippsburg,
Johann Andr. von Schnebelin, hinterlassene Wittib an um Erlassung des, besage
der Fortifications-Rechnung, schuldig gebliebenen Rests. VI. 730. seqq.
derselben klaget die verwittibte Marggräfin, Francisca Sibylla Augusta zu
Baden-Baden, den miserablen Zustand ihrer Lande, welchen selbige durch den
bisherigen Krieg erlitten, und bittet, bey künfftigem Frieden, solche in
Consideration zu ziehen. VI. 737 dieselbe ermahnen die General-Staaten zur
Beförderung des Krieges am Ober-Rhein, wider Franckreich, und der darzu
benöthigten Anstalten. VI. 741. 825 derselben berichtet der Churfürst George
Ludwig zu Braunschweig etc. daß, weil er genöthiget worden, nach seinen Landen
zu retourniren, er das Commando der Reichs-Armee dem Freyherrn von Thüngen
aufgetragen. VI. 751 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß, ihre hohe Herren
Principalen dahin zu disponiren, daß selbige gedachten Cräyß wider die
feindliche Gefahr succurriren möchten. VI. 777 dieselbe ersuchet die verwittibte
Fürstin zu Oranien und Nassau, Vormünderin und Regentin, daß ihrem Herrn Sohne,
wegen seiner wohlbefugten Praetension an die Grafschafft Mörs und Oranische
Erbschafft, nichts zum Praejudiz möge verhänget werden. VI. 794. 803. bey
derselben intercediret der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg vor das
Hoch-Stifft Eichstädt daß demselbigen wegen erlittenen Kriegs-Pressuren
Satisfaction geschehen möchte. III. 809 dieselbe bittet der Magistrat zu
Nürnberg, daß sie vor
zu
Braunschweig und Lüneburg, vor das ihm aufgetragene Commando über die
Reichs-Armee. VI. 718 bey derselben hält des Vice-Commendanten in Philippsburg,
Johann Andr. von Schnebelin, hinterlassene Wittib an um Erlassung des, besage
der Fortifications-Rechnung, schuldig gebliebenen Rests. VI. 730. seqq.
derselben klaget die verwittibte Marggräfin, Francisca Sibylla Augusta zu
Baden-Baden, den miserablen Zustand ihrer Lande, welchen selbige durch den
bisherigen Krieg erlitten, und bittet, bey künfftigem Frieden, solche in
Consideration zu ziehen. VI. 737 dieselbe ermahnen die General-Staaten zur
Beförderung des Krieges am Ober-Rhein, wider Franckreich, und der darzu
benöthigten Anstalten. VI. 741. 825 derselben berichtet der Churfürst George
Ludwig zu Braunschweig etc. daß, weil er genöthiget worden, nach seinen Landen
zu retourniren, er das Commando der Reichs-Armée dem Freyherrn von Thüngen
aufgetragen. VI. 751 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß, ihre hohe Herren
Principalen dahin zu disponiren, daß selbige gedachten Cräyß wider die
feindliche Gefahr succurriren möchten. VI. 777 dieselbe ersuchet die verwittibte
Fürstin zu Oranien und Nassau, Vormünderin und Regentin, daß ihrem Herrn Sohne,
wegen seiner wohlbefugten Praetension an die Grafschafft Mörs und Oranische
Erbschafft, nichts zum Praejudiz möge verhänget werden. VI. 794. 803. bey
derselben intercediret der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg vor das
Hoch-Stifft Eichstädt daß demselbigen wegen erlittenen Kriegs-Pressuren
Satisfaction geschehen möchte. III. 809 dieselbe bittet der Magistrat zu
Nürnberg, daß sie vor
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zu Braunschweig und Lüneburg, vor das ihm aufgetragene Commando über die Reichs-Armee. VI. 718 bey derselben hält des Vice-Commendanten in Philippsburg, Johann Andr. von Schnebelin, hinterlassene Wittib an um Erlassung des, besage der Fortifications-Rechnung, schuldig gebliebenen Rests. VI. 730. seqq. derselben klaget die verwittibte Marggräfin, Francisca Sibylla Augusta zu Baden-Baden, den miserablen Zustand ihrer Lande, welchen selbige durch den bisherigen Krieg erlitten, und bittet, bey künfftigem Frieden, solche in Consideration zu ziehen. VI. 737 dieselbe ermahnen die General-Staaten zur Beförderung des Krieges am Ober-Rhein, wider Franckreich, und der darzu benöthigten Anstalten. VI. 741. 825 derselben berichtet der Churfürst George Ludwig zu Braunschweig etc. daß, weil er genöthiget worden, nach seinen Landen zu retourniren, er das Commando der Reichs-Armée dem Freyherrn von Thüngen aufgetragen. VI. 751 dieselbe ersuchet der Schwäbische Cräyß, ihre hohe Herren Principalen dahin zu disponiren, daß selbige gedachten Cräyß wider die feindliche Gefahr succurriren möchten. VI. 777 dieselbe ersuchet die verwittibte Fürstin zu Oranien und Nassau, Vormünderin und Regentin, daß ihrem Herrn Sohne, wegen seiner wohlbefugten Praetension an die Grafschafft Mörs und Oranische Erbschafft, nichts zum Praejudiz möge verhänget werden. VI. 794. 803. bey derselben intercediret der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg vor das Hoch-Stifft Eichstädt daß demselbigen wegen erlittenen Kriegs-Pressuren Satisfaction geschehen möchte. III. 809 dieselbe bittet der Magistrat zu Nürnberg, daß sie vor
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