Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
helm zu
Hohenzollern vor die ihm conferirte Reichs-General-Charge über die Cavallerie.
VI. 414 erhält von Käyser Josepho ein Creditiv-Schreiben von dero
Principal-Commissario daselbst, den Cardinal von Lamberg. VI. 431 derselben
recommandiret der Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz der Stadt Franckfurt
gesuchte Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 434 bey derselben hält der
Frey-Herr, Johann Eberhard von der Leihen, an um die durch Absterben des
Frey-Herrn von Bibra bey der Reichs-Armee erledigte
General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 497 bey derselben intercediret der
Ertz-Bischoff Johann Ernst zu Saltzburg vor das Stifft Berchtesgaden wegen
Moderation dessen Matricular-Anschlags. VI. 533 bey demselben protestiret das
gesammte Fürstliche Haus wider die von Chur-Hause Braunschweig continuirende
Possession des Hertzogthums Sachsen-Lauenburg. VI. 535 bey derselben befeaget
sich der Marggraf Wilhelm Friedrichl zu Brandenburg-Onoltzbach, ob bey
geschlossenen Cammer-Gerichte der Käyserliche Reichs-Hof-Rath zu Wien in Sachen,
so an der Cammer anhängig seyn, Processe erkennen und Mandata ergehen lassen
kan? VI. 539 bey derselben beschweret sich der Fränckische Cräyß-Convent wegen
allzuvieler Durchzüge und Einqvartierung, und bittet um deren Remedirung, damit
die Jura Statuum nicht darunter periclitiren möchten. VI. 541 wird iuständig
ersuchet um Beschleunigung der Kriegs-Operationen. VI. 548. 554 558. seqq. bey
denselben intercediren die ausschreibende Fürsten des Schwäbischen Cräyßes vor
die Reichs-Stadt Meinungen, wegen Moderation ihres allzuhohen
Matricular-Anschlags, auch daß derselben, wegen des in der Bäyerischen Unruhe
erlittenen Schadens,
helm zu
Hohenzollern vor die ihm conferirte Reichs-General-Charge über die Cavallerie.
VI. 414 erhält von Käyser Josepho ein Creditiv-Schreiben von dero
Principal-Commissario daselbst, den Cardinal von Lamberg. VI. 431 derselben
recommandiret der Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz der Stadt Franckfurt
gesuchte Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 434 bey derselben hält der
Frey-Herr, Johann Eberhard von der Leihen, an um die durch Absterben des
Frey-Herrn von Bibra bey der Reichs-Armée erledigte
General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 497 bey derselben intercediret der
Ertz-Bischoff Johann Ernst zu Saltzburg vor das Stifft Berchtesgaden wegen
Moderation dessen Matricular-Anschlags. VI. 533 bey demselben protestiret das
gesammte Fürstliche Haus wider die von Chur-Hause Braunschweig continuirende
Possession des Hertzogthums Sachsen-Lauenburg. VI. 535 bey derselben befeaget
sich der Marggraf Wilhelm Friedrichl zu Brandenburg-Onoltzbach, ob bey
geschlossenen Cammer-Gerichte der Käyserliche Reichs-Hof-Rath zu Wien in Sachen,
so an der Cammer anhängig seyn, Processe erkennen und Mandata ergehen lassen
kan? VI. 539 bey derselben beschweret sich der Fränckische Cräyß-Convent wegen
allzuvieler Durchzüge und Einqvartierung, und bittet um deren Remedirung, damit
die Jura Statuum nicht darunter periclitiren möchten. VI. 541 wird iuständig
ersuchet um Beschleunigung der Kriegs-Operationen. VI. 548. 554 558. seqq. bey
denselben intercediren die ausschreibende Fürsten des Schwäbischen Cräyßes vor
die Reichs-Stadt Meinungen, wegen Moderation ihres allzuhohen
Matricular-Anschlags, auch daß derselben, wegen des in der Bäyerischen Unruhe
erlittenen Schadens,
<TEI> <text> <body> <div> <l><pb facs="#f1159"/> helm zu Hohenzollern vor die ihm conferirte Reichs-General-Charge über die Cavallerie. VI. 414 erhält von Käyser Josepho ein Creditiv-Schreiben von dero Principal-Commissario daselbst, den Cardinal von Lamberg. VI. 431 derselben recommandiret der Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz der Stadt Franckfurt gesuchte Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 434 bey derselben hält der Frey-Herr, Johann Eberhard von der Leihen, an um die durch Absterben des Frey-Herrn von Bibra bey der Reichs-Armée erledigte General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 497 bey derselben intercediret der Ertz-Bischoff Johann Ernst zu Saltzburg vor das Stifft Berchtesgaden wegen Moderation dessen Matricular-Anschlags. VI. 533 bey demselben protestiret das gesammte Fürstliche Haus wider die von Chur-Hause Braunschweig continuirende Possession des Hertzogthums Sachsen-Lauenburg. VI. 535 bey derselben befeaget sich der Marggraf Wilhelm Friedrichl zu Brandenburg-Onoltzbach, ob bey geschlossenen Cammer-Gerichte der Käyserliche Reichs-Hof-Rath zu Wien in Sachen, so an der Cammer anhängig seyn, Processe erkennen und Mandata ergehen lassen kan? VI. 539 bey derselben beschweret sich der Fränckische Cräyß-Convent wegen allzuvieler Durchzüge und Einqvartierung, und bittet um deren Remedirung, damit die Jura Statuum nicht darunter periclitiren möchten. VI. 541 wird iuständig ersuchet um Beschleunigung der Kriegs-Operationen. VI. 548. 554 558. seqq. bey denselben intercediren die ausschreibende Fürsten des Schwäbischen Cräyßes vor die Reichs-Stadt Meinungen, wegen Moderation ihres allzuhohen Matricular-Anschlags, auch daß derselben, wegen des in der Bäyerischen Unruhe erlittenen Schadens, </l> </div> </body> </text> </TEI> [1159]
helm zu Hohenzollern vor die ihm conferirte Reichs-General-Charge über die Cavallerie. VI. 414 erhält von Käyser Josepho ein Creditiv-Schreiben von dero Principal-Commissario daselbst, den Cardinal von Lamberg. VI. 431 derselben recommandiret der Churfürst Johann Wilhelm zu Pfaltz der Stadt Franckfurt gesuchte Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 434 bey derselben hält der Frey-Herr, Johann Eberhard von der Leihen, an um die durch Absterben des Frey-Herrn von Bibra bey der Reichs-Armée erledigte General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 497 bey derselben intercediret der Ertz-Bischoff Johann Ernst zu Saltzburg vor das Stifft Berchtesgaden wegen Moderation dessen Matricular-Anschlags. VI. 533 bey demselben protestiret das gesammte Fürstliche Haus wider die von Chur-Hause Braunschweig continuirende Possession des Hertzogthums Sachsen-Lauenburg. VI. 535 bey derselben befeaget sich der Marggraf Wilhelm Friedrichl zu Brandenburg-Onoltzbach, ob bey geschlossenen Cammer-Gerichte der Käyserliche Reichs-Hof-Rath zu Wien in Sachen, so an der Cammer anhängig seyn, Processe erkennen und Mandata ergehen lassen kan? VI. 539 bey derselben beschweret sich der Fränckische Cräyß-Convent wegen allzuvieler Durchzüge und Einqvartierung, und bittet um deren Remedirung, damit die Jura Statuum nicht darunter periclitiren möchten. VI. 541 wird iuständig ersuchet um Beschleunigung der Kriegs-Operationen. VI. 548. 554 558. seqq. bey denselben intercediren die ausschreibende Fürsten des Schwäbischen Cräyßes vor die Reichs-Stadt Meinungen, wegen Moderation ihres allzuhohen Matricular-Anschlags, auch daß derselben, wegen des in der Bäyerischen Unruhe erlittenen Schadens,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |