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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Gerichts-Praesident, Frey-Herr von Ingelheim, und die ihm adhaerirende Assessores, über den Praesidenten, Grafen zu Solms, und ihm beystehende Assessores. VI. 284 denselben recommandiret der Magistrat zu Augspurg die Eliberirung derer von den Frantzosen von ihnen mitgenommenen Geißel, und die Reparirung ihres desolirten Stadt-Wesens. VI. 321 bey derselben beschweren sich der Praesident, Graf zu Solms, und ihm beystehende Assessores des Cammer-Gerichts, über des Procuratoris Flenders wider sie divulgirte scandaleuse Schrifften, und bitten, die Cammer-Gerichts-Visitation zu befördern. VI. 337 derselben recommandiret der Bischoff Frantz Ludwig zu Worms die von der Stadt Franckfurt am Mäyn gesuchte Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 347 wird von dem Römischen König Josepho vermahnet zu Vollstreckung der Reichs-Verfassung und Fortsetzung des Kriegs wider Franckreich. VI. 350 dieselbe ermahnen die Staaten der vereinigten Niederlande, daß die bisherige Siege recht gebraucht und wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht werden. VI. 381. 526 bey derselben bedancket sich der Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 396 bey derselben bedancket sich der Printz Louis von Baden vor die ihm conferirte erstere Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399 derselben dancket der Commendant zu Philippsburg, Hans Carl, Frey-Herr von Thüngen, vor die ihm conferirte General-Feld-Zeugmeister-Stelle bey der Reichs-Armee. VI. 409. ingleichen der Erb-Printz Ernst Ludwig zu Sachsen-Meinungen, vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenant-Stelle. VI. 410 bey derselben beklaget sich der Fürst Friedrich Wil-
Gerichts-Praesident, Frey-Herr von Ingelheim, und die ihm adhaerirende Assessores, über den Praesidenten, Grafen zu Solms, und ihm beystehende Assessores. VI. 284 denselben recommandiret der Magistrat zu Augspurg die Eliberirung derer von den Frantzosen von ihnen mitgenommenen Geißel, und die Reparirung ihres desolirten Stadt-Wesens. VI. 321 bey derselben beschweren sich der Praesident, Graf zu Solms, und ihm beystehende Assessores des Cammer-Gerichts, über des Procuratoris Flenders wider sie divulgirte scandaleuse Schrifften, und bitten, die Cammer-Gerichts-Visitation zu befördern. VI. 337 derselben recommandiret der Bischoff Frantz Ludwig zu Worms die von der Stadt Franckfurt am Mäyn gesuchte Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 347 wird von dem Römischen König Josepho vermahnet zu Vollstreckung der Reichs-Verfassung und Fortsetzung des Kriegs wider Franckreich. VI. 350 dieselbe ermahnen die Staaten der vereinigten Niederlande, daß die bisherige Siege recht gebraucht und wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht werden. VI. 381. 526 bey derselben bedancket sich der Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 396 bey derselben bedancket sich der Printz Louis von Baden vor die ihm conferirte erstere Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399 derselben dancket der Commendant zu Philippsburg, Hans Carl, Frey-Herr von Thüngen, vor die ihm conferirte General-Feld-Zeugmeister-Stelle bey der Reichs-Armée. VI. 409. ingleichen der Erb-Printz Ernst Ludwig zu Sachsen-Meinungen, vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenant-Stelle. VI. 410 bey derselben beklaget sich der Fürst Friedrich Wil-
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Gerichts-Praesident, Frey-Herr von Ingelheim, und die ihm adhaerirende
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                     der Praesident, Graf zu Solms, und ihm beystehende Assessores des
                     Cammer-Gerichts, über des Procuratoris Flenders wider sie divulgirte scandaleuse
                     Schrifften, und bitten, die Cammer-Gerichts-Visitation zu befördern. VI. 337
                     derselben recommandiret der Bischoff Frantz Ludwig zu Worms die von der Stadt
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                     von dem Römischen König Josepho vermahnet zu Vollstreckung der Reichs-Verfassung
                     und Fortsetzung des Kriegs wider Franckreich. VI. 350 dieselbe ermahnen die
                     Staaten der vereinigten Niederlande, daß die bisherige Siege recht gebraucht und
                     wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht werden. VI. 381. 526 bey
                     derselben bedancket sich der Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach
                     vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 396 bey
                     derselben bedancket sich der Printz Louis von Baden vor die ihm conferirte
                     erstere Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399 derselben dancket der Commendant zu
                     Philippsburg, Hans Carl, Frey-Herr von Thüngen, vor die ihm conferirte
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[1158] Gerichts-Praesident, Frey-Herr von Ingelheim, und die ihm adhaerirende Assessores, über den Praesidenten, Grafen zu Solms, und ihm beystehende Assessores. VI. 284 denselben recommandiret der Magistrat zu Augspurg die Eliberirung derer von den Frantzosen von ihnen mitgenommenen Geißel, und die Reparirung ihres desolirten Stadt-Wesens. VI. 321 bey derselben beschweren sich der Praesident, Graf zu Solms, und ihm beystehende Assessores des Cammer-Gerichts, über des Procuratoris Flenders wider sie divulgirte scandaleuse Schrifften, und bitten, die Cammer-Gerichts-Visitation zu befördern. VI. 337 derselben recommandiret der Bischoff Frantz Ludwig zu Worms die von der Stadt Franckfurt am Mäyn gesuchte Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 347 wird von dem Römischen König Josepho vermahnet zu Vollstreckung der Reichs-Verfassung und Fortsetzung des Kriegs wider Franckreich. VI. 350 dieselbe ermahnen die Staaten der vereinigten Niederlande, daß die bisherige Siege recht gebraucht und wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht werden. VI. 381. 526 bey derselben bedancket sich der Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 396 bey derselben bedancket sich der Printz Louis von Baden vor die ihm conferirte erstere Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399 derselben dancket der Commendant zu Philippsburg, Hans Carl, Frey-Herr von Thüngen, vor die ihm conferirte General-Feld-Zeugmeister-Stelle bey der Reichs-Armée. VI. 409. ingleichen der Erb-Printz Ernst Ludwig zu Sachsen-Meinungen, vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenant-Stelle. VI. 410 bey derselben beklaget sich der Fürst Friedrich Wil-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1158>, abgerufen am 24.11.2024.