Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
Gerichts-Praesident, Frey-Herr von Ingelheim, und die ihm adhaerirende
Assessores, über den Praesidenten, Grafen zu Solms, und ihm beystehende
Assessores. VI. 284 denselben recommandiret der Magistrat zu Augspurg die
Eliberirung derer von den Frantzosen von ihnen mitgenommenen Geißel, und die
Reparirung ihres desolirten Stadt-Wesens. VI. 321 bey derselben beschweren sich
der Praesident, Graf zu Solms, und ihm beystehende Assessores des
Cammer-Gerichts, über des Procuratoris Flenders wider sie divulgirte scandaleuse
Schrifften, und bitten, die Cammer-Gerichts-Visitation zu befördern. VI. 337
derselben recommandiret der Bischoff Frantz Ludwig zu Worms die von der Stadt
Franckfurt am Mäyn gesuchte Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 347 wird
von dem Römischen König Josepho vermahnet zu Vollstreckung der Reichs-Verfassung
und Fortsetzung des Kriegs wider Franckreich. VI. 350 dieselbe ermahnen die
Staaten der vereinigten Niederlande, daß die bisherige Siege recht gebraucht und
wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht werden. VI. 381. 526 bey
derselben bedancket sich der Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach
vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 396 bey
derselben bedancket sich der Printz Louis von Baden vor die ihm conferirte
erstere Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399 derselben dancket der Commendant zu
Philippsburg, Hans Carl, Frey-Herr von Thüngen, vor die ihm conferirte
General-Feld-Zeugmeister-Stelle bey der Reichs-Armee. VI. 409. ingleichen der
Erb-Printz Ernst Ludwig zu Sachsen-Meinungen, vor die ihm aufgetragene
Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenant-Stelle. VI. 410 bey derselben beklaget
sich der Fürst Friedrich Wil-
Gerichts-Praesident, Frey-Herr von Ingelheim, und die ihm adhaerirende
Assessores, über den Praesidenten, Grafen zu Solms, und ihm beystehende
Assessores. VI. 284 denselben recommandiret der Magistrat zu Augspurg die
Eliberirung derer von den Frantzosen von ihnen mitgenommenen Geißel, und die
Reparirung ihres desolirten Stadt-Wesens. VI. 321 bey derselben beschweren sich
der Praesident, Graf zu Solms, und ihm beystehende Assessores des
Cammer-Gerichts, über des Procuratoris Flenders wider sie divulgirte scandaleuse
Schrifften, und bitten, die Cammer-Gerichts-Visitation zu befördern. VI. 337
derselben recommandiret der Bischoff Frantz Ludwig zu Worms die von der Stadt
Franckfurt am Mäyn gesuchte Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 347 wird
von dem Römischen König Josepho vermahnet zu Vollstreckung der Reichs-Verfassung
und Fortsetzung des Kriegs wider Franckreich. VI. 350 dieselbe ermahnen die
Staaten der vereinigten Niederlande, daß die bisherige Siege recht gebraucht und
wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht werden. VI. 381. 526 bey
derselben bedancket sich der Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach
vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 396 bey
derselben bedancket sich der Printz Louis von Baden vor die ihm conferirte
erstere Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399 derselben dancket der Commendant zu
Philippsburg, Hans Carl, Frey-Herr von Thüngen, vor die ihm conferirte
General-Feld-Zeugmeister-Stelle bey der Reichs-Armée. VI. 409. ingleichen der
Erb-Printz Ernst Ludwig zu Sachsen-Meinungen, vor die ihm aufgetragene
Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenant-Stelle. VI. 410 bey derselben beklaget
sich der Fürst Friedrich Wil-
<TEI> <text> <body> <div> <l><pb facs="#f1158"/> Gerichts-Praesident, Frey-Herr von Ingelheim, und die ihm adhaerirende Assessores, über den Praesidenten, Grafen zu Solms, und ihm beystehende Assessores. VI. 284 denselben recommandiret der Magistrat zu Augspurg die Eliberirung derer von den Frantzosen von ihnen mitgenommenen Geißel, und die Reparirung ihres desolirten Stadt-Wesens. VI. 321 bey derselben beschweren sich der Praesident, Graf zu Solms, und ihm beystehende Assessores des Cammer-Gerichts, über des Procuratoris Flenders wider sie divulgirte scandaleuse Schrifften, und bitten, die Cammer-Gerichts-Visitation zu befördern. VI. 337 derselben recommandiret der Bischoff Frantz Ludwig zu Worms die von der Stadt Franckfurt am Mäyn gesuchte Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 347 wird von dem Römischen König Josepho vermahnet zu Vollstreckung der Reichs-Verfassung und Fortsetzung des Kriegs wider Franckreich. VI. 350 dieselbe ermahnen die Staaten der vereinigten Niederlande, daß die bisherige Siege recht gebraucht und wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht werden. VI. 381. 526 bey derselben bedancket sich der Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 396 bey derselben bedancket sich der Printz Louis von Baden vor die ihm conferirte erstere Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399 derselben dancket der Commendant zu Philippsburg, Hans Carl, Frey-Herr von Thüngen, vor die ihm conferirte General-Feld-Zeugmeister-Stelle bey der Reichs-Armée. VI. 409. ingleichen der Erb-Printz Ernst Ludwig zu Sachsen-Meinungen, vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenant-Stelle. VI. 410 bey derselben beklaget sich der Fürst Friedrich Wil- </l> </div> </body> </text> </TEI> [1158]
Gerichts-Praesident, Frey-Herr von Ingelheim, und die ihm adhaerirende Assessores, über den Praesidenten, Grafen zu Solms, und ihm beystehende Assessores. VI. 284 denselben recommandiret der Magistrat zu Augspurg die Eliberirung derer von den Frantzosen von ihnen mitgenommenen Geißel, und die Reparirung ihres desolirten Stadt-Wesens. VI. 321 bey derselben beschweren sich der Praesident, Graf zu Solms, und ihm beystehende Assessores des Cammer-Gerichts, über des Procuratoris Flenders wider sie divulgirte scandaleuse Schrifften, und bitten, die Cammer-Gerichts-Visitation zu befördern. VI. 337 derselben recommandiret der Bischoff Frantz Ludwig zu Worms die von der Stadt Franckfurt am Mäyn gesuchte Moderation ihres Matricular-Anschlags. VI. 347 wird von dem Römischen König Josepho vermahnet zu Vollstreckung der Reichs-Verfassung und Fortsetzung des Kriegs wider Franckreich. VI. 350 dieselbe ermahnen die Staaten der vereinigten Niederlande, daß die bisherige Siege recht gebraucht und wider Franckreich bessere Anstalten möchten gemacht werden. VI. 381. 526 bey derselben bedancket sich der Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Stelle. VI. 396 bey derselben bedancket sich der Printz Louis von Baden vor die ihm conferirte erstere Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399 derselben dancket der Commendant zu Philippsburg, Hans Carl, Frey-Herr von Thüngen, vor die ihm conferirte General-Feld-Zeugmeister-Stelle bey der Reichs-Armée. VI. 409. ingleichen der Erb-Printz Ernst Ludwig zu Sachsen-Meinungen, vor die ihm aufgetragene Reichs-General-Feld-Marschall-Lieutenant-Stelle. VI. 410 bey derselben beklaget sich der Fürst Friedrich Wil-
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |