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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Versicherung, mögich vorzubauen, daß es zwischen Dänemarck und Schweden zu keinem Kriege kommen solle. I. 633 Ow, (Baron von) wird vom Käyser Leopoldo zum Cammer, Gerichts-Assessore praesentiret, aber, wegen allerhand passionirter Imputationen, andern Praesentatis nachgesetzt. V. 517 dessen würckliche Reception ins Cammer-Gerichts-Collegium urgiret der Reichs-Vice-Cantzler, Graf von Kaunitz, bey denen Herren Cammer-Gerichts-Praesidenten, dem Grafen von Solms, und Freyherrn von Ingelheim. V. 514. 516 ersuchet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, dem Käyserlichen Attestat von seinem guten Lebens-Wandel mehr, als den ungegründeten Verläumdungen seiner Feinde, zu trauen, und ihm in Vertrauen zu berichten, wo man, und wer von ihm zu Wien übel gesprochen. V. 518 erbietet sich gegen den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Freyherrn von Ingelheim, die von seiner Person hin und wieder geführten nachtheiligen Reden von sich abzulehnen. V. 520
P.
Paar, (Grafen von) derselben Streitigkeiten mit dem General-Reichs-Erb-Postmeister, dem Fürsten von Taxis, wegen des Reichs-Post-Wesens. VIII. 67. 83. 86. sqq. 584. sqq. 591 Päbstliche Dispensation, Hertzog Christiano von Mecklenburg ertheilet zur anderweitigen Ehe. II. 392. 396. 404 Paderborn, Bischöffe daselbst, vid. Ferdinand. Herrmann Werner. Frantz Arnold. Paderbornische Jesuiten, derselben Streit mit dem Grafen von der Lippe, wegen des Guts Falckenhagen. V. 48. 290. 342 Pappenheim, (Christian Ernst, Graf von) des heiligen Römischen Reichs Erb-Marschall, erhält von Johann Philippen, Cardinal von Lamberg, Bischoffen zu Passau, und Käyserlichen Principal-Commissario auf dem Reichs--
Versicherung, mögich vorzubauen, daß es zwischen Dänemarck und Schweden zu keinem Kriege kommen solle. I. 633 Ow, (Baron von) wird vom Käyser Leopoldo zum Cammer, Gerichts-Assessore praesentiret, aber, wegen allerhand passionirter Imputationen, andern Praesentatis nachgesetzt. V. 517 dessen würckliche Reception ins Cammer-Gerichts-Collegium urgiret der Reichs-Vice-Cantzler, Graf von Kaunitz, bey denen Herren Cammer-Gerichts-Praesidenten, dem Grafen von Solms, und Freyherrn von Ingelheim. V. 514. 516 ersuchet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, dem Käyserlichen Attestat von seinem guten Lebens-Wandel mehr, als den ungegründeten Verläumdungen seiner Feinde, zu trauen, und ihm in Vertrauen zu berichten, wo man, und wer von ihm zu Wien übel gesprochen. V. 518 erbietet sich gegen den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Freyherrn von Ingelheim, die von seiner Person hin und wieder geführten nachtheiligen Reden von sich abzulehnen. V. 520
P.
Paar, (Grafen von) derselben Streitigkeiten mit dem General-Reichs-Erb-Postmeister, dem Fürsten von Taxis, wegen des Reichs-Post-Wesens. VIII. 67. 83. 86. sqq. 584. sqq. 591 Päbstliche Dispensation, Hertzog Christiano von Mecklenburg ertheilet zur anderweitigen Ehe. II. 392. 396. 404 Paderborn, Bischöffe daselbst, vid. Ferdinand. Herrmann Werner. Frantz Arnold. Paderbornische Jesuiten, derselben Streit mit dem Grafen von der Lippe, wegen des Guts Falckenhagen. V. 48. 290. 342 Pappenheim, (Christian Ernst, Graf von) des heiligen Römischen Reichs Erb-Marschall, erhält von Johann Philippen, Cardinal von Lamberg, Bischoffen zu Passau, und Käyserlichen Principal-Commissario auf dem Reichs--
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[1108] Versicherung, mögich vorzubauen, daß es zwischen Dänemarck und Schweden zu keinem Kriege kommen solle. I. 633 Ow, (Baron von) wird vom Käyser Leopoldo zum Cammer, Gerichts-Assessore praesentiret, aber, wegen allerhand passionirter Imputationen, andern Praesentatis nachgesetzt. V. 517 dessen würckliche Reception ins Cammer-Gerichts-Collegium urgiret der Reichs-Vice-Cantzler, Graf von Kaunitz, bey denen Herren Cammer-Gerichts-Praesidenten, dem Grafen von Solms, und Freyherrn von Ingelheim. V. 514. 516 ersuchet den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Grafen von Solms, dem Käyserlichen Attestat von seinem guten Lebens-Wandel mehr, als den ungegründeten Verläumdungen seiner Feinde, zu trauen, und ihm in Vertrauen zu berichten, wo man, und wer von ihm zu Wien übel gesprochen. V. 518 erbietet sich gegen den Käyserlichen Cammer-Gerichts-Praesidenten, Freyherrn von Ingelheim, die von seiner Person hin und wieder geführten nachtheiligen Reden von sich abzulehnen. V. 520 P. Paar, (Grafen von) derselben Streitigkeiten mit dem General-Reichs-Erb-Postmeister, dem Fürsten von Taxis, wegen des Reichs-Post-Wesens. VIII. 67. 83. 86. sqq. 584. sqq. 591 Päbstliche Dispensation, Hertzog Christiano von Mecklenburg ertheilet zur anderweitigen Ehe. II. 392. 396. 404 Paderborn, Bischöffe daselbst, vid. Ferdinand. Herrmann Werner. Frantz Arnold. Paderbornische Jesuiten, derselben Streit mit dem Grafen von der Lippe, wegen des Guts Falckenhagen. V. 48. 290. 342 Pappenheim, (Christian Ernst, Graf von) des heiligen Römischen Reichs Erb-Marschall, erhält von Johann Philippen, Cardinal von Lamberg, Bischoffen zu Passau, und Käyserlichen Principal-Commissario auf dem Reichs--

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1108>, abgerufen am 24.11.2024.