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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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dem Magistrat allhier bittet Bürgemeister und Rath zu Franckfurt am Mäyn, der freyen Reichs-Ritterschafft Vorhaben, Votum und Sessionem auf Reichs- und Cräyß-Tagen zu erhalten, zu hintertreiben. IV. 511. 543 der Magistrat allhier eröffnet dem Rath zu Augspurg seine Gedancken über die bey Käyserl. Majestät eingebrachten Gravamina wider die Excesse der Reichs-Posthalter. IV. 525 Bürgemeister und Rath allhier bitten den Magistrat zu Augspurg, vor ihre mit den Reichs-Cleynodien auf den Crönungs-Tag kommende Abgeordneten ein beqvemes Qvartier offen zu behalten. IV. 760 der Magistrat allhier ersuchet Bürgermeister und Rath zu Regenspurg, so viel als möglich, das Verbot der innocenten Commercien mit Spanien und Franckreich zu hintertreiben. V. 650. und verspricht solche Bemühung bey denen Städten Lübeck, Bremen und Hamburg auch auszubitten. V. 703 bittet den Käyser Leopoldum, daß er bey der Kriegs-Publication wider Franckreich nur die contrebande Waaren verbieten, die innocente Handelschafft aber beybehalten zu lassen, allergnädigst geruhen möchte II. 748 den Magistrat allhier ermahnet der Käyserl. General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, bey denen gefährlichen Kriegs-Conjuncturen zur Standhafftigkeit, und versichert denselben, auf den Nothfall, eines gewissen Succurses. VI. 16 Bürgemeister und Rath allhier werden von Chur Mäyntz ermahnet, die von dem Reichs-General-Erb-Post-Meister neu angelegte Post-Chaisen unangehalten passiren zu lassen. VI. 476 der Mag istrat allhier remonstriret Chur Mäyntz, daß die von dem Reichs-General-Erb-Post-Meister unternommene Anlegung neuer Post-Chaisen, eine neuerliche und unbefugte Sache sey. VI. 479 die Herren Doctores Juris und Medicinae allhier ersuchen den Magistrat, daß er ihre wohlher-
dem Magistrat allhier bittet Bürgemeister und Rath zu Franckfurt am Mäyn, der freyen Reichs-Ritterschafft Vorhaben, Votum und Sessionem auf Reichs- und Cräyß-Tagen zu erhalten, zu hintertreiben. IV. 511. 543 der Magistrat allhier eröffnet dem Rath zu Augspurg seine Gedancken über die bey Käyserl. Majestät eingebrachten Gravamina wider die Excesse der Reichs-Posthalter. IV. 525 Bürgemeister und Rath allhier bitten den Magistrat zu Augspurg, vor ihre mit den Reichs-Cleynodien auf den Crönungs-Tag kommende Abgeordneten ein beqvemes Qvartier offen zu behalten. IV. 760 der Magistrat allhier ersuchet Bürgermeister und Rath zu Regenspurg, so viel als möglich, das Verbot der innocenten Commercien mit Spanien und Franckreich zu hintertreiben. V. 650. und verspricht solche Bemühung bey denen Städten Lübeck, Bremen und Hamburg auch auszubitten. V. 703 bittet den Käyser Leopoldum, daß er bey der Kriegs-Publication wider Franckreich nur die contrebande Waaren verbieten, die innocente Handelschafft aber beybehalten zu lassen, allergnädigst geruhen möchte II. 748 den Magistrat allhier ermahnet der Käyserl. General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, bey denen gefährlichen Kriegs-Conjuncturen zur Standhafftigkeit, und versichert denselben, auf den Nothfall, eines gewissen Succurses. VI. 16 Bürgemeister und Rath allhier werden von Chur Mäyntz ermahnet, die von dem Reichs-General-Erb-Post-Meister neu angelegte Post-Chaisen unangehalten passiren zu lassen. VI. 476 der Mag istrat allhier remonstriret Chur Mäyntz, daß die von dem Reichs-General-Erb-Post-Meister unternommene Anlegung neuer Post-Chaisen, eine neuerliche und unbefugte Sache sey. VI. 479 die Herren Doctores Juris und Medicinae allhier ersuchen den Magistrat, daß er ihre wohlher-
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                     zu erhalten, zu hintertreiben. IV. 511. 543 der Magistrat allhier eröffnet dem
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                     allhier bitten den Magistrat zu Augspurg, vor ihre mit den Reichs-Cleynodien auf
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                     IV. 760 der Magistrat allhier ersuchet Bürgermeister und Rath zu Regenspurg, so
                     viel als möglich, das Verbot der innocenten Commercien mit Spanien und
                     Franckreich zu hintertreiben. V. 650. und verspricht solche Bemühung bey denen
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                     lassen, allergnädigst geruhen möchte II. 748 den Magistrat allhier ermahnet der
                     Käyserl. General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, bey denen
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                     werden von Chur Mäyntz ermahnet, die von dem Reichs-General-Erb-Post-Meister neu
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[1098] dem Magistrat allhier bittet Bürgemeister und Rath zu Franckfurt am Mäyn, der freyen Reichs-Ritterschafft Vorhaben, Votum und Sessionem auf Reichs- und Cräyß-Tagen zu erhalten, zu hintertreiben. IV. 511. 543 der Magistrat allhier eröffnet dem Rath zu Augspurg seine Gedancken über die bey Käyserl. Majestät eingebrachten Gravamina wider die Excesse der Reichs-Posthalter. IV. 525 Bürgemeister und Rath allhier bitten den Magistrat zu Augspurg, vor ihre mit den Reichs-Cleynodien auf den Crönungs-Tag kommende Abgeordneten ein beqvemes Qvartier offen zu behalten. IV. 760 der Magistrat allhier ersuchet Bürgermeister und Rath zu Regenspurg, so viel als möglich, das Verbot der innocenten Commercien mit Spanien und Franckreich zu hintertreiben. V. 650. und verspricht solche Bemühung bey denen Städten Lübeck, Bremen und Hamburg auch auszubitten. V. 703 bittet den Käyser Leopoldum, daß er bey der Kriegs-Publication wider Franckreich nur die contrebande Waaren verbieten, die innocente Handelschafft aber beybehalten zu lassen, allergnädigst geruhen möchte II. 748 den Magistrat allhier ermahnet der Käyserl. General-Lieutenant, Marggraf Ludwig Wilhelm zu Baden-Baden, bey denen gefährlichen Kriegs-Conjuncturen zur Standhafftigkeit, und versichert denselben, auf den Nothfall, eines gewissen Succurses. VI. 16 Bürgemeister und Rath allhier werden von Chur Mäyntz ermahnet, die von dem Reichs-General-Erb-Post-Meister neu angelegte Post-Chaisen unangehalten passiren zu lassen. VI. 476 der Mag istrat allhier remonstriret Chur Mäyntz, daß die von dem Reichs-General-Erb-Post-Meister unternommene Anlegung neuer Post-Chaisen, eine neuerliche und unbefugte Sache sey. VI. 479 die Herren Doctores Juris und Medicinae allhier ersuchen den Magistrat, daß er ihre wohlher-

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1098>, abgerufen am 24.11.2024.