Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
des Magistrats zu Cölln am Rhein, an Hertzog Georg Wilhelm zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er wieder in seinen vorigen Ehren-Stand, durch
Vermittelung Käyserl. Commission, gesetzet worden. IV. 366 des Magistrats zu
Augspurg, an Käyser Leopoldum, daß die Frantzosen ihre Stadt verlassen, aber, zu
Versicherung ihrer hinterlassenen Blesfirten, Geissel aus seinem Mittel
mitgenommen. VI. 318 des Magistrats der Stadt Donauwerth, an die ausschreibende
Fürsten des Schwäbischen Cräysses, daß ietzt ermeldte Stadt von dem Käyser
Josepho vor dero und des Reichs unmittelbare Stadt erkläret worden. VI. 444 des
Magistrats zu Franckfurt, an den Käyserlichen Residenten zu Mäyntz, Johann
Frantzen, Freyherrn von Landsee, daß der Frantzösische Agente, Persode, sich von
dannen weg zu begeben, entschlossen sey. III. 198 des Magistrats zu Hamburg, an
die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß die ansteckenden Kranckheiten bey
ihnen völlig cessiret. VII. 392
Novelles (Graf von) VI. 451
Nürnberg, bey der Reichs-Gesandtschafft daselbst bringet
der Magistrat zu Erfurt seine Gravamina vor. I. 214 wird von den Städten Lübeck
und Hamburg ersucht, sich der Stadt Bremen anzunehmen. I. 344 hieher soll der
Reichs-Deputations-Convent von Franckfurt am Mäyn verleget werden. I. 733. II.
126 derselben notificiret Käyser Leopoldus sein Vorhaben, den
Reichs-Deputations-Convent nach Regenspurg zu verlegen. I. 840 dieselbe soll
ihre Deputirten auf den Deputations-Tag nach Regenspurg schicken. II. 18 der
Magistrat allhier giebt der Theologischen Facultät zu Wittenberg Nachricht, was
es mit dem vom Ministerio zu Nürnberg an das Lutherische Ministerium zu Berlin,
in Puncto Elenchi nominalis und Exorcismi, abgelassenen Lateinischen
Antwort-Schreiben vor eine Bewandtniß habe. II. 656 allhier wird A. 1679. ein
Müntz-Convent gehalten. III. 962
des Magistrats zu Cölln am Rhein, an Hertzog Georg Wilhelm zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er wieder in seinen vorigen Ehren-Stand, durch
Vermittelung Käyserl. Commission, gesetzet worden. IV. 366 des Magistrats zu
Augspurg, an Käyser Leopoldum, daß die Frantzosen ihre Stadt verlassen, aber, zu
Versicherung ihrer hinterlassenen Blesfirten, Geissel aus seinem Mittel
mitgenommen. VI. 318 des Magistrats der Stadt Donauwerth, an die ausschreibende
Fürsten des Schwäbischen Cräysses, daß ietzt ermeldte Stadt von dem Käyser
Josepho vor dero und des Reichs unmittelbare Stadt erkläret worden. VI. 444 des
Magistrats zu Franckfurt, an den Käyserlichen Residenten zu Mäyntz, Johann
Frantzen, Freyherrn von Landsee, daß der Frantzösische Agente, Persode, sich von
dannen weg zu begeben, entschlossen sey. III. 198 des Magistrats zu Hamburg, an
die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß die ansteckenden Kranckheiten bey
ihnen völlig cessiret. VII. 392
Novelles (Graf von) VI. 451
Nürnberg, bey der Reichs-Gesandtschafft daselbst bringet
der Magistrat zu Erfurt seine Gravamina vor. I. 214 wird von den Städten Lübeck
und Hamburg ersucht, sich der Stadt Bremen anzunehmen. I. 344 hieher soll der
Reichs-Deputations-Convent von Franckfurt am Mäyn verleget werden. I. 733. II.
126 derselben notificiret Käyser Leopoldus sein Vorhaben, den
Reichs-Deputations-Convent nach Regenspurg zu verlegen. I. 840 dieselbe soll
ihre Deputirten auf den Deputations-Tag nach Regenspurg schicken. II. 18 der
Magistrat allhier giebt der Theologischen Facultät zu Wittenberg Nachricht, was
es mit dem vom Ministerio zu Nürnberg an das Lutherische Ministerium zu Berlin,
in Puncto Elenchi nominalis und Exorcismi, abgelassenen Lateinischen
Antwort-Schreiben vor eine Bewandtniß habe. II. 656 allhier wird A. 1679. ein
Müntz-Convent gehalten. III. 962
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des Magistrats zu Cölln am Rhein, an Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er wieder in seinen vorigen Ehren-Stand, durch Vermittelung Käyserl. Commission, gesetzet worden. IV. 366 des Magistrats zu Augspurg, an Käyser Leopoldum, daß die Frantzosen ihre Stadt verlassen, aber, zu Versicherung ihrer hinterlassenen Blesfirten, Geissel aus seinem Mittel mitgenommen. VI. 318 des Magistrats der Stadt Donauwerth, an die ausschreibende Fürsten des Schwäbischen Cräysses, daß ietzt ermeldte Stadt von dem Käyser Josepho vor dero und des Reichs unmittelbare Stadt erkläret worden. VI. 444 des Magistrats zu Franckfurt, an den Käyserlichen Residenten zu Mäyntz, Johann Frantzen, Freyherrn von Landsee, daß der Frantzösische Agente, Persode, sich von dannen weg zu begeben, entschlossen sey. III. 198 des Magistrats zu Hamburg, an die Reichs-Versammlung zu Regenspurg, daß die ansteckenden Kranckheiten bey ihnen völlig cessiret. VII. 392 Novelles (Graf von) VI. 451 Nürnberg, bey der Reichs-Gesandtschafft daselbst bringet der Magistrat zu Erfurt seine Gravamina vor. I. 214 wird von den Städten Lübeck und Hamburg ersucht, sich der Stadt Bremen anzunehmen. I. 344 hieher soll der Reichs-Deputations-Convent von Franckfurt am Mäyn verleget werden. I. 733. II. 126 derselben notificiret Käyser Leopoldus sein Vorhaben, den Reichs-Deputations-Convent nach Regenspurg zu verlegen. I. 840 dieselbe soll ihre Deputirten auf den Deputations-Tag nach Regenspurg schicken. II. 18 der Magistrat allhier giebt der Theologischen Facultät zu Wittenberg Nachricht, was es mit dem vom Ministerio zu Nürnberg an das Lutherische Ministerium zu Berlin, in Puncto Elenchi nominalis und Exorcismi, abgelassenen Lateinischen Antwort-Schreiben vor eine Bewandtniß habe. II. 656 allhier wird A. 1679. ein Müntz-Convent gehalten. III. 962
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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