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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Nachricht, daß er das ihm aufgetragene Käyserliche Principal-Commissariat übernommen, und es mit ehstem antreten werde. II. 813 machet in Puncto Legitimationis der nach Regenspurg kommenden Gesandten und Gevollmächtigten unbegründete Praetensiones. III. 710 Mäyntzischer Gesandte im Frantzösischen Lager, D. Jodoci, referiret seinem Principalen, was er in dem Frantzösischen Lager zu Brüssel und zu Bonn ausgerichtet. II. 670 auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, Freyherr von Otten, wird von denen Hoch- und andern Reichs-Stifftern, wie auch dem Magistrat zu Regenspurg ersuchet, bey der Bäyerischen Administration zu intercediren, damit sie bey ihrer gegenwärtigen Noth die benöthigten Lebens-Mittel erhalten möchten. VII. 861 Mazarini, Cardinal und Frantzösischer Premier-Ministre, negotiiret mit denen Spanisch- und Chur-Cöllnischen Ministris wegen des Krieges in Spanischen Niederlanden. I. 907 läst aller Orten öffentlich ausbreiten und drohen, daß der König in Franckreich dem König in Schweden 30000. Mann zu Hülffe schicken wolle. II. 42 nimmt mit dem Spanischen Ministro, Don Louis de Haro, wegen des Nordischen Friedens-Wercks besondere Abrede. II. 48. 76 Mean, Dom-Dechant zu Lüttich, wird von Chur Cölln, als Bischoffen zu Lüttich, vom Ministerio ausgeschlossen. IV. 983 verursachet einige Verwirrung wegen der Bischoffs-Wahl im Stifft Lüttich. IV. 984 Mecklenburg-Grabau, verwittibte Hertzogin daselbst, vid. Christina VVilhelmina. Hertzog daselbst, Johann Friedrich. Mecklenburg-Güstrau, verwittibte Hertzogin daselbst, vid. Magdalena Sibylla. Hertzog daselbst, vid. Gustav Adolph. Mecklenburg-Güstrauische Lande, werden Hertzog Friedrich Wilhelmen zu Mecklenburg-Schwerin durch rechtlichen Ausspruch zuerkannt. IV. 1074 aus denselben soll der König in Schweden seine Trouppen
Nachricht, daß er das ihm aufgetragene Käyserliche Principal-Commissariat übernommen, und es mit ehstem antreten werde. II. 813 machet in Puncto Legitimationis der nach Regenspurg kommenden Gesandten und Gevollmächtigten unbegründete Praetensiones. III. 710 Mäyntzischer Gesandte im Frantzösischen Lager, D. Jodoci, referiret seinem Principalen, was er in dem Frantzösischen Lager zu Brüssel und zu Bonn ausgerichtet. II. 670 auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, Freyherr von Otten, wird von denen Hoch- und andern Reichs-Stifftern, wie auch dem Magistrat zu Regenspurg ersuchet, bey der Bäyerischen Administration zu intercediren, damit sie bey ihrer gegenwärtigen Noth die benöthigten Lebens-Mittel erhalten möchten. VII. 861 Mazarini, Cardinal und Frantzösischer Premier-Ministre, negotiiret mit denen Spanisch- und Chur-Cöllnischen Ministris wegen des Krieges in Spanischen Niederlanden. I. 907 läst aller Orten öffentlich ausbreiten und drohen, daß der König in Franckreich dem König in Schweden 30000. Mann zu Hülffe schicken wolle. II. 42 nimmt mit dem Spanischen Ministro, Don Louis de Haro, wegen des Nordischen Friedens-Wercks besondere Abrede. II. 48. 76 Mean, Dom-Dechant zu Lüttich, wird von Chur Cölln, als Bischoffen zu Lüttich, vom Ministerio ausgeschlossen. IV. 983 verursachet einige Verwirrung wegen der Bischoffs-Wahl im Stifft Lüttich. IV. 984 Mecklenburg-Grabau, verwittibte Hertzogin daselbst, vid. Christina VVilhelmina. Hertzog daselbst, Johann Friedrich. Mecklenburg-Güstrau, verwittibte Hertzogin daselbst, vid. Magdalena Sibylla. Hertzog daselbst, vid. Gustav Adolph. Mecklenburg-Güstrauische Lande, werden Hertzog Friedrich Wilhelmen zu Mecklenburg-Schwerin durch rechtlichen Ausspruch zuerkannt. IV. 1074 aus denselben soll der König in Schweden seine Trouppen
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[1071] Nachricht, daß er das ihm aufgetragene Käyserliche Principal-Commissariat übernommen, und es mit ehstem antreten werde. II. 813 machet in Puncto Legitimationis der nach Regenspurg kommenden Gesandten und Gevollmächtigten unbegründete Praetensiones. III. 710 Mäyntzischer Gesandte im Frantzösischen Lager, D. Jodoci, referiret seinem Principalen, was er in dem Frantzösischen Lager zu Brüssel und zu Bonn ausgerichtet. II. 670 auf dem Reichs-Tage zu Augspurg, Freyherr von Otten, wird von denen Hoch- und andern Reichs-Stifftern, wie auch dem Magistrat zu Regenspurg ersuchet, bey der Bäyerischen Administration zu intercediren, damit sie bey ihrer gegenwärtigen Noth die benöthigten Lebens-Mittel erhalten möchten. VII. 861 Mazarini, Cardinal und Frantzösischer Premier-Ministre, negotiiret mit denen Spanisch- und Chur-Cöllnischen Ministris wegen des Krieges in Spanischen Niederlanden. I. 907 läst aller Orten öffentlich ausbreiten und drohen, daß der König in Franckreich dem König in Schweden 30000. Mann zu Hülffe schicken wolle. II. 42 nimmt mit dem Spanischen Ministro, Don Louis de Haro, wegen des Nordischen Friedens-Wercks besondere Abrede. II. 48. 76 Mean, Dom-Dechant zu Lüttich, wird von Chur Cölln, als Bischoffen zu Lüttich, vom Ministerio ausgeschlossen. IV. 983 verursachet einige Verwirrung wegen der Bischoffs-Wahl im Stifft Lüttich. IV. 984 Mecklenburg-Grabau, verwittibte Hertzogin daselbst, vid. Christina VVilhelmina. Hertzog daselbst, Johann Friedrich. Mecklenburg-Güstrau, verwittibte Hertzogin daselbst, vid. Magdalena Sibylla. Hertzog daselbst, vid. Gustav Adolph. Mecklenburg-Güstrauische Lande, werden Hertzog Friedrich Wilhelmen zu Mecklenburg-Schwerin durch rechtlichen Ausspruch zuerkannt. IV. 1074 aus denselben soll der König in Schweden seine Trouppen

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Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1071>, abgerufen am 24.11.2024.