Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.
Lüttich gehörigen Städten, Maseick und
Hasselt, zu ziehen. III. 950 demselben verspricht Churfürst Friedrich Wilhelm zu
Brandenburg, daß er die an verschiedenen Orten intendirte Einqvartierung in das
Stifft Hildesheim, als eine Sache von übler Consequence, möglichst hintertreiben
helffen wolle. IV. 25 hält es vor allerdings nöthig, daß das Armistitium
vicennale mit Franckreich gemacht werde. IV. 220 berichtet Hertzog Georg
Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er die aufrührige Stadt Lüttich
occupiren lassen. IV. 271 demselben gratuliret Hertzog Georg Wilhelm zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er seine Intention mit Occupirung der
aufrührigen Stadt Lüttich erreichet. IV. 272 stellet Chur Brandenburg vor, daß
man, wegen des von der Cron Franckreich vorgenommenen Festungs-Baues an der
Mosel, sich in dem Churfürstlichen Collegio zu Regenspurg eines
gemeinschafftlichen Conclusi vergleichen müsse. IV. 493 berichtet
Chur-Brandenburg, daß er die Fürsten von Nassau-Siegen in der Güte zu vertragen
gesucht, selbige aber bey Fürst Wilhelm Moritzen nicht verfangen wollen. IV. 528
dessen Tod notificiret das Dom-Capitul zu Cölln Churfürst Johann Georg dem III.
zu Sachsen. IV. 643
Maximilian Philipp, Hertzog in Bäyern, resigniret seine
General-Charge über die Reichs-Cavallerie. III. 191
May, (Frantz Matthias) Reichs-Hof-Rath, wird Käyserlicher
Principal-Con-Commissarius auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. III. 677
Mayer, (D. Johann Friedrich) Königlicher Schwedischer
Consistorial-Rath und General-Superintendens in Pommern, wird von dem Ministerio
zu Hamburg ersuchet, sich positive zu erklären, ob er das verledigte Pastorat zu
St. Jacob in Hamburg wieder annehmen, und seine anderwärts habende Aemter
quittiren wolle, oder nicht? V. 617. 687
Lüttich gehörigen Städten, Maseick und
Hasselt, zu ziehen. III. 950 demselben verspricht Churfürst Friedrich Wilhelm zu
Brandenburg, daß er die an verschiedenen Orten intendirte Einqvartierung in das
Stifft Hildesheim, als eine Sache von übler Consequence, möglichst hintertreiben
helffen wolle. IV. 25 hält es vor allerdings nöthig, daß das Armistitium
vicennale mit Franckreich gemacht werde. IV. 220 berichtet Hertzog Georg
Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er die aufrührige Stadt Lüttich
occupiren lassen. IV. 271 demselben gratuliret Hertzog Georg Wilhelm zu
Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er seine Intention mit Occupirung der
aufrührigen Stadt Lüttich erreichet. IV. 272 stellet Chur Brandenburg vor, daß
man, wegen des von der Cron Franckreich vorgenommenen Festungs-Baues an der
Mosel, sich in dem Churfürstlichen Collegio zu Regenspurg eines
gemeinschafftlichen Conclusi vergleichen müsse. IV. 493 berichtet
Chur-Brandenburg, daß er die Fürsten von Nassau-Siegen in der Güte zu vertragen
gesucht, selbige aber bey Fürst Wilhelm Moritzen nicht verfangen wollen. IV. 528
dessen Tod notificiret das Dom-Capitul zu Cölln Churfürst Johann Georg dem III.
zu Sachsen. IV. 643
Maximilian Philipp, Hertzog in Bäyern, resigniret seine
General-Charge über die Reichs-Cavallerie. III. 191
May, (Frantz Matthias) Reichs-Hof-Rath, wird Käyserlicher
Principal-Con-Commissarius auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. III. 677
Mayer, (D. Johann Friedrich) Königlicher Schwedischer
Consistorial-Rath und General-Superintendens in Pommern, wird von dem Ministerio
zu Hamburg ersuchet, sich positive zu erklären, ob er das verledigte Pastorat zu
St. Jacob in Hamburg wieder annehmen, und seine anderwärts habende Aemter
quittiren wolle, oder nicht? V. 617. 687
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Lüttich gehörigen Städten, Maseick und Hasselt, zu ziehen. III. 950 demselben verspricht Churfürst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg, daß er die an verschiedenen Orten intendirte Einqvartierung in das Stifft Hildesheim, als eine Sache von übler Consequence, möglichst hintertreiben helffen wolle. IV. 25 hält es vor allerdings nöthig, daß das Armistitium vicennale mit Franckreich gemacht werde. IV. 220 berichtet Hertzog Georg Wilhelmen zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er die aufrührige Stadt Lüttich occupiren lassen. IV. 271 demselben gratuliret Hertzog Georg Wilhelm zu Braunschweig-Lüneburg-Zell, daß er seine Intention mit Occupirung der aufrührigen Stadt Lüttich erreichet. IV. 272 stellet Chur Brandenburg vor, daß man, wegen des von der Cron Franckreich vorgenommenen Festungs-Baues an der Mosel, sich in dem Churfürstlichen Collegio zu Regenspurg eines gemeinschafftlichen Conclusi vergleichen müsse. IV. 493 berichtet Chur-Brandenburg, daß er die Fürsten von Nassau-Siegen in der Güte zu vertragen gesucht, selbige aber bey Fürst Wilhelm Moritzen nicht verfangen wollen. IV. 528 dessen Tod notificiret das Dom-Capitul zu Cölln Churfürst Johann Georg dem III. zu Sachsen. IV. 643 Maximilian Philipp, Hertzog in Bäyern, resigniret seine General-Charge über die Reichs-Cavallerie. III. 191 May, (Frantz Matthias) Reichs-Hof-Rath, wird Käyserlicher Principal-Con-Commissarius auf dem Reichs-Tage zu Regenspurg. III. 677 Mayer, (D. Johann Friedrich) Königlicher Schwedischer Consistorial-Rath und General-Superintendens in Pommern, wird von dem Ministerio zu Hamburg ersuchet, sich positive zu erklären, ob er das verledigte Pastorat zu St. Jacob in Hamburg wieder annehmen, und seine anderwärts habende Aemter quittiren wolle, oder nicht? V. 617. 687
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(2013-02-15T13:54:31Z)
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