animiret den Magistrat zu Nürnberg zur Standhafftigkeit, und verspricht ihm, auf
den Nothfall, gewissen Succurs. VI. 16 denselben ersuchet der Fränckische
Cräyß-Convent zu Nürnberg, dem Stifft Eichstädt zu succurriren. VI. 44 erhält
von dem General-Feld-Marschall Styrum ausführliche Nachricht von dem zwischen
seinem Corpo, und der vereinigten feindlichen Armee, bey Höchstädt vorgefallenen
unglücklichen Treffen. VI. 112 erinnert den Fränckischen Cräyß-Convent zu
Nürnberg, daß er den General-Feld-Marschall-Lieutenant, Grafen von Aufsaß, nicht
weiter an der Conjunction mit dem General-Feld-Marschall Styrum hindern solle.
VI. 120. bey demselben excusiret sich der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg,
daß er seine Ordres niemahlen zu hemmen gesucht, und recommandiret die fernere
Bedeckung des Fränckischen Cräysses. VI. 121 approbiret die vorhabende
Demolition der Festung Rotenberg. VI. 129 dancket der Reichs-Versammlung vor die
ihm conferirte erste Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399. notificiret denen Herren
General-Staaten der vereinigten Niederlande seine Unpäßlichkeit, und excusiret,
daß er, wegen Mangel an Leuten und nöthigen Requisiten, nicht mehrers tentiren
können. VI. 614 dessen Tod notificiret der Reichs-General-Feld-Marschall,
Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach, der Reichs-Versammlung zu
Regenspurg. VI. 664 ein gleiches wird von seiner Gemahlin gethan. VI. 672Lübeck (Bischoff zu) vid. August Friedrich, Christian
August.Lübeck, Stadt, Bürgemeister und Rath allhier ersuchet die
vier ausschreibende Städte, Straßburg, Nürnberg, Franckfurt am Mäyn und Ulm,
sich der in die Acht erklärten Stadt Bremen anzunehmen. I. 344 soll der Stadt
Münster keine Hülffe wider den Bischoff zu Münster leisten. I. 688
animiret den Magistrat zu Nürnberg zur Standhafftigkeit, und verspricht ihm, auf
den Nothfall, gewissen Succurs. VI. 16 denselben ersuchet der Fränckische
Cräyß-Convent zu Nürnberg, dem Stifft Eichstädt zu succurriren. VI. 44 erhält
von dem General-Feld-Marschall Styrum ausführliche Nachricht von dem zwischen
seinem Corpo, und der vereinigten feindlichen Armée, bey Höchstädt vorgefallenen
unglücklichen Treffen. VI. 112 erinnert den Fränckischen Cräyß-Convent zu
Nürnberg, daß er den General-Feld-Marschall-Lieutenant, Grafen von Aufsaß, nicht
weiter an der Conjunction mit dem General-Feld-Marschall Styrum hindern solle.
VI. 120. bey demselben excusiret sich der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg,
daß er seine Ordres niemahlen zu hemmen gesucht, und recommandiret die fernere
Bedeckung des Fränckischen Cräysses. VI. 121 approbiret die vorhabende
Demolition der Festung Rotenberg. VI. 129 dancket der Reichs-Versammlung vor die
ihm conferirte erste Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399. notificiret denen Herren
General-Staaten der vereinigten Niederlande seine Unpäßlichkeit, und excusiret,
daß er, wegen Mangel an Leuten und nöthigen Requisiten, nicht mehrers tentiren
können. VI. 614 dessen Tod notificiret der Reichs-General-Feld-Marschall,
Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach, der Reichs-Versammlung zu
Regenspurg. VI. 664 ein gleiches wird von seiner Gemahlin gethan. VI. 672Lübeck (Bischoff zu) vid. August Friedrich, Christian
August.Lübeck, Stadt, Bürgemeister und Rath allhier ersuchet die
vier ausschreibende Städte, Straßburg, Nürnberg, Franckfurt am Mäyn und Ulm,
sich der in die Acht erklärten Stadt Bremen anzunehmen. I. 344 soll der Stadt
Münster keine Hülffe wider den Bischoff zu Münster leisten. I. 688
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animiret den Magistrat zu Nürnberg zur Standhafftigkeit, und verspricht ihm, auf
den Nothfall, gewissen Succurs. VI. 16 denselben ersuchet der Fränckische
Cräyß-Convent zu Nürnberg, dem Stifft Eichstädt zu succurriren. VI. 44 erhält
von dem General-Feld-Marschall Styrum ausführliche Nachricht von dem zwischen
seinem Corpo, und der vereinigten feindlichen Armée, bey Höchstädt vorgefallenen
unglücklichen Treffen. VI. 112 erinnert den Fränckischen Cräyß-Convent zu
Nürnberg, daß er den General-Feld-Marschall-Lieutenant, Grafen von Aufsaß, nicht
weiter an der Conjunction mit dem General-Feld-Marschall Styrum hindern solle.
VI. 120. bey demselben excusiret sich der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg,
daß er seine Ordres niemahlen zu hemmen gesucht, und recommandiret die fernere
Bedeckung des Fränckischen Cräysses. VI. 121 approbiret die vorhabende
Demolition der Festung Rotenberg. VI. 129 dancket der Reichs-Versammlung vor die
ihm conferirte erste Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399. notificiret denen Herren
General-Staaten der vereinigten Niederlande seine Unpäßlichkeit, und excusiret,
daß er, wegen Mangel an Leuten und nöthigen Requisiten, nicht mehrers tentiren
können. VI. 614 dessen Tod notificiret der Reichs-General-Feld-Marschall,
Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach, der Reichs-Versammlung zu
Regenspurg. VI. 664 ein gleiches wird von seiner Gemahlin gethan. VI. 672</l><l><hirendition="#in">L</hi>übeck (Bischoff zu) vid. August Friedrich, Christian
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vier ausschreibende Städte, Straßburg, Nürnberg, Franckfurt am Mäyn und Ulm,
sich der in die Acht erklärten Stadt Bremen anzunehmen. I. 344 soll der Stadt
Münster keine Hülffe wider den Bischoff zu Münster leisten. I. 688
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animiret den Magistrat zu Nürnberg zur Standhafftigkeit, und verspricht ihm, auf den Nothfall, gewissen Succurs. VI. 16 denselben ersuchet der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg, dem Stifft Eichstädt zu succurriren. VI. 44 erhält von dem General-Feld-Marschall Styrum ausführliche Nachricht von dem zwischen seinem Corpo, und der vereinigten feindlichen Armée, bey Höchstädt vorgefallenen unglücklichen Treffen. VI. 112 erinnert den Fränckischen Cräyß-Convent zu Nürnberg, daß er den General-Feld-Marschall-Lieutenant, Grafen von Aufsaß, nicht weiter an der Conjunction mit dem General-Feld-Marschall Styrum hindern solle. VI. 120. bey demselben excusiret sich der Fränckische Cräyß-Convent zu Nürnberg, daß er seine Ordres niemahlen zu hemmen gesucht, und recommandiret die fernere Bedeckung des Fränckischen Cräysses. VI. 121 approbiret die vorhabende Demolition der Festung Rotenberg. VI. 129 dancket der Reichs-Versammlung vor die ihm conferirte erste Reichs-Marschalls-Stelle. VI. 399. notificiret denen Herren General-Staaten der vereinigten Niederlande seine Unpäßlichkeit, und excusiret, daß er, wegen Mangel an Leuten und nöthigen Requisiten, nicht mehrers tentiren können. VI. 614 dessen Tod notificiret der Reichs-General-Feld-Marschall, Marggraf Christian Ernst zu Brandenburg-Culmbach, der Reichs-Versammlung zu Regenspurg. VI. 664 ein gleiches wird von seiner Gemahlin gethan. VI. 672 Lübeck (Bischoff zu) vid. August Friedrich, Christian August. Lübeck, Stadt, Bürgemeister und Rath allhier ersuchet die vier ausschreibende Städte, Straßburg, Nürnberg, Franckfurt am Mäyn und Ulm, sich der in die Acht erklärten Stadt Bremen anzunehmen. I. 344 soll der Stadt Münster keine Hülffe wider den Bischoff zu Münster leisten. I. 688
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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1052>, abgerufen am 22.07.2024.
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