Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

Bild:
<< vorherige Seite
Cölln, Pfaltz und Brandenburg, nebst denen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten. VIII. 554 ersuchet Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß Hertzog Georg Wilhelm bey den Niedersächsischen Cräyßen nicht ad Votum & Sessionem möge gelassen werden, biß zu völligem Austrag der Sache. VIII. 564. wird von dem Corpore Catholico ersuchet um eine Intercessson an den Päbstlichen Hoff vor das Stifft Worms in dessen Streitigkeiten mit dem von Boville. V. 29. ernennet Bischoff Johann Philippen von Passau zu seinen Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg. V. 139. proponiret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz einige Conditiones zu Befriedigung derer der neundten Chur-Würde sich opponirender Fürsten. V. 141 wird von dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff ersuchet um Praestirung der Guarantie gegen die von der Cron Dänemarck in seinen Landen verübte Hostilitäten. V. 144. vermahnet König Friedrich den IV. in Dänemarck, von allen Hostilitäten gegen den Hertzog von Hollstein-Gottorff abzustehen, und die langwierigen Differentien in der Güte auszumachen. V. 147 vermahnet Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß er durch seine zusammengeführte Trouppen zu keiner grossen Weitläufftigkeit im Nieder-Sächstschen Cräysse Anlaß geben möge. V. 195. bey demselben beschweret sich Hertzog Georg Wilhelm zu Zell, daß er an Praestirung der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die Chur-Brandenburgische Trouppen verhindert worden. V. 198. bey demselben beschweret sich Landgraf Wilhelm von Hessen-Rheinfelß über die gewaltthätige Hessen-Casselischen Attentata. V. 210. 216. 415 wird von besagtem Landgrafen ersuchet, seine in der Festung Rheinfelß liegende Guarnison zu verstärcken. V. 226.
Cölln, Pfaltz und Brandenburg, nebst denen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten. VIII. 554 ersuchet Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß Hertzog Georg Wilhelm bey den Niedersächsischen Cräyßen nicht ad Votum & Sessionem möge gelassen werden, biß zu völligem Austrag der Sache. VIII. 564. wird von dem Corpore Catholico ersuchet um eine Intercessson an den Päbstlichen Hoff vor das Stifft Worms in dessen Streitigkeiten mit dem von Boville. V. 29. ernennet Bischoff Johann Philippen von Passau zu seinen Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg. V. 139. proponiret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz einige Conditiones zu Befriedigung derer der neundten Chur-Würde sich opponirender Fürsten. V. 141 wird von dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff ersuchet um Praestirung der Guarantie gegen die von der Cron Dänemarck in seinen Landen verübte Hostilitäten. V. 144. vermahnet König Friedrich den IV. in Dänemarck, von allen Hostilitäten gegen den Hertzog von Hollstein-Gottorff abzustehen, und die langwierigen Differentien in der Güte auszumachen. V. 147 vermahnet Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß er durch seine zusammengeführte Trouppen zu keiner grossen Weitläufftigkeit im Nieder-Sächstschen Cräysse Anlaß geben möge. V. 195. bey demselben beschweret sich Hertzog Georg Wilhelm zu Zell, daß er an Praestirung der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die Chur-Brandenburgische Trouppen verhindert worden. V. 198. bey demselben beschweret sich Landgraf Wilhelm von Hessen-Rheinfelß über die gewaltthätige Hessen-Casselischen Attentata. V. 210. 216. 415 wird von besagtem Landgrafen ersuchet, seine in der Festung Rheinfelß liegende Guarnison zu verstärcken. V. 226.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <l><pb facs="#f1025"/>
Cölln, Pfaltz und Brandenburg, nebst
                     denen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten. VIII. 554 ersuchet Churfürst
                     Friedrich den III. zu Brandenburg, daß Hertzog Georg Wilhelm bey den
                     Niedersächsischen Cräyßen nicht ad Votum &amp; Sessionem möge gelassen werden,
                     biß zu völligem Austrag der Sache. VIII. 564. wird von dem Corpore Catholico
                     ersuchet um eine Intercessson an den Päbstlichen Hoff vor das Stifft Worms in
                     dessen Streitigkeiten mit dem von Boville. V. 29. ernennet Bischoff Johann
                     Philippen von Passau zu seinen Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tag zu
                     Regenspurg. V. 139. proponiret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz einige
                     Conditiones zu Befriedigung derer der neundten Chur-Würde sich opponirender
                     Fürsten. V. 141 wird von dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff ersuchet um
                     Praestirung der Guarantie gegen die von der Cron Dänemarck in seinen Landen
                     verübte Hostilitäten. V. 144. vermahnet König Friedrich den IV. in Dänemarck,
                     von allen Hostilitäten gegen den Hertzog von Hollstein-Gottorff abzustehen, und
                     die langwierigen Differentien in der Güte auszumachen. V. 147 vermahnet
                     Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß er durch seine zusammengeführte
                     Trouppen zu keiner grossen Weitläufftigkeit im Nieder-Sächstschen Cräysse Anlaß
                     geben möge. V. 195. bey demselben beschweret sich Hertzog Georg Wilhelm zu Zell,
                     daß er an Praestirung der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die
                     Chur-Brandenburgische Trouppen verhindert worden. V. 198. bey demselben
                     beschweret sich Landgraf Wilhelm von Hessen-Rheinfelß über die gewaltthätige
                     Hessen-Casselischen Attentata. V. 210. 216. 415 wird von besagtem Landgrafen
                     ersuchet, seine in der Festung Rheinfelß liegende Guarnison zu verstärcken. V.
                     226.
</l>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1025] Cölln, Pfaltz und Brandenburg, nebst denen Braunschweig-Lüneburgischen Fürsten. VIII. 554 ersuchet Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß Hertzog Georg Wilhelm bey den Niedersächsischen Cräyßen nicht ad Votum & Sessionem möge gelassen werden, biß zu völligem Austrag der Sache. VIII. 564. wird von dem Corpore Catholico ersuchet um eine Intercessson an den Päbstlichen Hoff vor das Stifft Worms in dessen Streitigkeiten mit dem von Boville. V. 29. ernennet Bischoff Johann Philippen von Passau zu seinen Principal-Commissarium auf dem Reichs-Tag zu Regenspurg. V. 139. proponiret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz einige Conditiones zu Befriedigung derer der neundten Chur-Würde sich opponirender Fürsten. V. 141 wird von dem Hertzog zu Hollstein-Gottorff ersuchet um Praestirung der Guarantie gegen die von der Cron Dänemarck in seinen Landen verübte Hostilitäten. V. 144. vermahnet König Friedrich den IV. in Dänemarck, von allen Hostilitäten gegen den Hertzog von Hollstein-Gottorff abzustehen, und die langwierigen Differentien in der Güte auszumachen. V. 147 vermahnet Churfürst Friedrich den III. zu Brandenburg, daß er durch seine zusammengeführte Trouppen zu keiner grossen Weitläufftigkeit im Nieder-Sächstschen Cräysse Anlaß geben möge. V. 195. bey demselben beschweret sich Hertzog Georg Wilhelm zu Zell, daß er an Praestirung der Guarantie des Altonaischen Vergleichs durch die Chur-Brandenburgische Trouppen verhindert worden. V. 198. bey demselben beschweret sich Landgraf Wilhelm von Hessen-Rheinfelß über die gewaltthätige Hessen-Casselischen Attentata. V. 210. 216. 415 wird von besagtem Landgrafen ersuchet, seine in der Festung Rheinfelß liegende Guarnison zu verstärcken. V. 226.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1025
Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1025>, abgerufen am 25.11.2024.