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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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Cammer-Gerichts Praesidenten, des Grafen von Manderscheid, einen andern Reichs-Grafen dazu ernennen möge. IV. 1128 gratuliret Fürst Leopolden zu Anhalt-Dessau zu angetretener Regierung. IV. 1167 wird von Churfürst Friedrich dem III. zu Brandenburg versichert, daß der Schwedische Obrist-Lieutenant Klinckenstrohm, wegen des an dem Käyserlichen Abgesandten, dem Grafen von Eck, verübten Excesses zu sattsamer Satisfaction angehalten werden solle. IV. 1170 ersuchet König Christianum V. in Dänemarck, daß er sich nicht in die innerlichen Zwistigkeiten der Stadt Hamburg mischen möge. IV. 1179 wird von dem Magistrat zu Hamburg ersuchet, die an die ausschreibende Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses zu Untersuchung ihrer Differentien ertheilte Commission wieder aufzuheben. V. 3 gegen denselben erkläret sich Churfürst Johann Hugo von Trier, daß er Hertzog Ernestum Augustum von Hannover extracollegaliter vor einen Churfürsten erkennen wolle. V. 26 bey demselben beschweret sich Churfürst Fridrich der III. zu Brandenburg über die Widersetzligkeit der Aebtissin zu Qvedlinburg. VIII. 527 demselben referiret sein zur Mediation bey denen Pinnebergischen Tractaten abgesandter Minister, Graf Christian von Eck, aus was Ursachen selbige abrumpiret worden. V. 35 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor die denen Jesuitern zu Paderborn gravirte Grafen von der Lippe. V. 48. 159. V. 490 remonstriret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz, daß die neundte Chur-Würde niemanden nachtheilig sey. V. 71 gegen denselben protestiret das Fürstliche Collegium wider die Hannoverische Chur-Investitur. V. 96. ertheilet der Aebtißin zu Hervord ein Protectorium, und ernennet zu dessen Conservatoribus den Churfürsten zu
Cammer-Gerichts Praesidenten, des Grafen von Manderscheid, einen andern Reichs-Grafen dazu ernennen möge. IV. 1128 gratuliret Fürst Leopolden zu Anhalt-Dessau zu angetretener Regierung. IV. 1167 wird von Churfürst Friedrich dem III. zu Brandenburg versichert, daß der Schwedische Obrist-Lieutenant Klinckenstrohm, wegen des an dem Käyserlichen Abgesandten, dem Grafen von Eck, verübten Excesses zu sattsamer Satisfaction angehalten werden solle. IV. 1170 ersuchet König Christianum V. in Dänemarck, daß er sich nicht in die innerlichen Zwistigkeiten der Stadt Hamburg mischen möge. IV. 1179 wird von dem Magistrat zu Hamburg ersuchet, die an die ausschreibende Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses zu Untersuchung ihrer Differentien ertheilte Commission wieder aufzuheben. V. 3 gegen denselben erkläret sich Churfürst Johann Hugo von Trier, daß er Hertzog Ernestum Augustum von Hannover extracollegaliter vor einen Churfürsten erkennen wolle. V. 26 bey demselben beschweret sich Churfürst Fridrich der III. zu Brandenburg über die Widersetzligkeit der Aebtissin zu Qvedlinburg. VIII. 527 demselben referiret sein zur Mediation bey denen Pinnebergischen Tractaten abgesandter Minister, Graf Christian von Eck, aus was Ursachen selbige abrumpiret worden. V. 35 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor die denen Jesuitern zu Paderborn gravirte Grafen von der Lippe. V. 48. 159. V. 490 remonstriret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz, daß die neundte Chur-Würde niemanden nachtheilig sey. V. 71 gegen denselben protestiret das Fürstliche Collegium wider die Hannoverische Chur-Investitur. V. 96. ertheilet der Aebtißin zu Hervord ein Protectorium, und ernennet zu dessen Conservatoribus den Churfürsten zu
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                     wird von Churfürst Friedrich dem III. zu Brandenburg versichert, daß der
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                     Differentien ertheilte Commission wieder aufzuheben. V. 3 gegen denselben
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[1024] Cammer-Gerichts Praesidenten, des Grafen von Manderscheid, einen andern Reichs-Grafen dazu ernennen möge. IV. 1128 gratuliret Fürst Leopolden zu Anhalt-Dessau zu angetretener Regierung. IV. 1167 wird von Churfürst Friedrich dem III. zu Brandenburg versichert, daß der Schwedische Obrist-Lieutenant Klinckenstrohm, wegen des an dem Käyserlichen Abgesandten, dem Grafen von Eck, verübten Excesses zu sattsamer Satisfaction angehalten werden solle. IV. 1170 ersuchet König Christianum V. in Dänemarck, daß er sich nicht in die innerlichen Zwistigkeiten der Stadt Hamburg mischen möge. IV. 1179 wird von dem Magistrat zu Hamburg ersuchet, die an die ausschreibende Fürsten des Nieder-Sächsischen Cräysses zu Untersuchung ihrer Differentien ertheilte Commission wieder aufzuheben. V. 3 gegen denselben erkläret sich Churfürst Johann Hugo von Trier, daß er Hertzog Ernestum Augustum von Hannover extracollegaliter vor einen Churfürsten erkennen wolle. V. 26 bey demselben beschweret sich Churfürst Fridrich der III. zu Brandenburg über die Widersetzligkeit der Aebtissin zu Qvedlinburg. VIII. 527 demselben referiret sein zur Mediation bey denen Pinnebergischen Tractaten abgesandter Minister, Graf Christian von Eck, aus was Ursachen selbige abrumpiret worden. V. 35 bey demselben intercediret das Corpus Evangelicum vor die denen Jesuitern zu Paderborn gravirte Grafen von der Lippe. V. 48. 159. V. 490 remonstriret Churfürst Lothario Francisco zu Mäyntz, daß die neundte Chur-Würde niemanden nachtheilig sey. V. 71 gegen denselben protestiret das Fürstliche Collegium wider die Hannoverische Chur-Investitur. V. 96. ertheilet der Aebtißin zu Hervord ein Protectorium, und ernennet zu dessen Conservatoribus den Churfürsten zu

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/1024>, abgerufen am 25.11.2024.