Pränumeration zu nennen, immaßen diese eine Vorauszahlung auf das Buch erfordert. Noch rechnen wir unter die Arten des 6) in Bausch und Bogen,Kaufhandels denjenigen Ein- und Verkauf, welcher 6) im Bausch und Bogen geschieht, da viele Waaren zusammen auf ein- mal zugleich vor |eine bedungene Summe überhaupt ein- und ver- kaufet werden . Endlich gehöret auch hieher der Ein- und Ver- 7) durch öffentlichen Ausruf oder Auction.kauf, welcher geschieht 7) vermittelst des öffentlichen Aus- rufes oder der Auction, so insbesondere in den Seestäd- ten der Verkauf bey brennender Kerze, und zu Amsterdam der Verkauf beym Becken genennet wird, und darinnen be- steht, daß die Waaren zum Verkaufe öffentlich ausgerufen, und den Meistbietenden hernach zugeschlagen werden : wenn in solchen Auctionen eine Partey Waare mit einander zu einem Preiße ausgerufen werden soll, wird solche Partey die Gabelung genennet .
(*) Siehe in unserer Akadem. der Kaufleute den Artikel: Bausch und Bogen.
(**) Siehe eben daselbst die Artikel: Auction und Kerzen.
(***) Siehe eben daselbst den Artikel Gabelung.
§. 144.
Kaufmänni- sche Gewohn- heiten beym Kaufhandel:
Bey dem Kaufhandel sind hiernächst noch einige Ge- wohnheiten der Kaufleute anzumerken; und zwar 1) in Anse- hung der Abkürzung von der Kaufsumme wegen baarer Be- zahlung solcher Waaren, die auf Zeit pflegen verkauft zu wer- 1) Rabatt,den, welcher Abzug der Rabatt oder Disconto heißt; 2) in 2) Thara,Ansehung des Abzuges der Gefäße oder Umschläge, worein die Waaren eingepackt sind, welcher Abzug die Thara ge- 3) gut Ge- wicht.nennet wird; und 3) in Ansehung der Zugabe an Gewichte, weil im Abwägen gar leicht ein kleines Versehen vorgegangen seyn kann; und nennet man diesen Ueberschuß insgemein gut Gewicht. Von allen dreyen handeln wir im 10 Capitel.
Das 8 Capitel. Von dem Einkaufe der Waaren.
§. 145.
Einkauf, was er sey?
Der Einkauf (§. 141.), so auch schlechthin der Kauf genen- net wird, ist die Erlangung des Eigenthums über eine Sache von dem, welchem sie gehöret, für eine gewisse Geld- summe.
§. 146.
Gegenstand des Einkaufs
Ohngeachtet sich der Einkauf der Waaren überhaupt bey- des auf die eigentlichen Waaren, als auf die Wechsel und Geld- sorten erstrecket (§. 3 der Einleitung. zur Kaufmanns.); so versteht man doch, wenn vom Einkaufe der Waaren geredet wird, unter dem Worte Waare gewöhnlich nur die eigentli-
chen
1 Th. 8 Cap. Von dem
Praͤnumeration zu nennen, immaßen dieſe eine Vorauszahlung auf das Buch erfordert. Noch rechnen wir unter die Arten des 6) in Bauſch und Bogen,Kaufhandels denjenigen Ein- und Verkauf, welcher 6) im Bauſch und Bogen geſchieht, da viele Waaren zuſammen auf ein- mal zugleich vor |eine bedungene Summe uͤberhaupt ein- und ver- kaufet werden . Endlich gehoͤret auch hieher der Ein- und Ver- 7) durch oͤffentlichen Ausruf oder Auction.kauf, welcher geſchieht 7) vermittelſt des oͤffentlichen Aus- rufes oder der Auction, ſo insbeſondere in den Seeſtaͤd- ten der Verkauf bey brennender Kerze, und zu Amſterdam der Verkauf beym Becken genennet wird, und darinnen be- ſteht, daß die Waaren zum Verkaufe oͤffentlich ausgerufen, und den Meiſtbietenden hernach zugeſchlagen werden : wenn in ſolchen Auctionen eine Partey Waare mit einander zu einem Preiße ausgerufen werden ſoll, wird ſolche Partey die Gabelung genennet .
(*) Siehe in unſerer Akadem. der Kaufleute den Artikel: Bauſch und Bogen.
(**) Siehe eben daſelbſt die Artikel: Auction und Kerzen.
(***) Siehe eben daſelbſt den Artikel Gabelung.
§. 144.
Kaufmaͤnni- ſche Gewohn- heiten beym Kaufhandel:
Bey dem Kaufhandel ſind hiernaͤchſt noch einige Ge- wohnheiten der Kaufleute anzumerken; und zwar 1) in Anſe- hung der Abkuͤrzung von der Kaufſumme wegen baarer Be- zahlung ſolcher Waaren, die auf Zeit pflegen verkauft zu wer- 1) Rabatt,den, welcher Abzug der Rabatt oder Diſconto heißt; 2) in 2) Thara,Anſehung des Abzuges der Gefaͤße oder Umſchlaͤge, worein die Waaren eingepackt ſind, welcher Abzug die Thara ge- 3) gut Ge- wicht.nennet wird; und 3) in Anſehung der Zugabe an Gewichte, weil im Abwaͤgen gar leicht ein kleines Verſehen vorgegangen ſeyn kann; und nennet man dieſen Ueberſchuß insgemein gut Gewicht. Von allen dreyen handeln wir im 10 Capitel.
Das 8 Capitel. Von dem Einkaufe der Waaren.
§. 145.
Einkauf, was er ſey?
Der Einkauf (§. 141.), ſo auch ſchlechthin der Kauf genen- net wird, iſt die Erlangung des Eigenthums uͤber eine Sache von dem, welchem ſie gehoͤret, fuͤr eine gewiſſe Geld- ſumme.
§. 146.
Gegenſtand des Einkaufs
Ohngeachtet ſich der Einkauf der Waaren uͤberhaupt bey- des auf die eigentlichen Waaren, als auf die Wechſel und Geld- ſorten erſtrecket (§. 3 der Einleitung. zur Kaufmannſ.); ſo verſteht man doch, wenn vom Einkaufe der Waaren geredet wird, unter dem Worte Waare gewoͤhnlich nur die eigentli-
chen
<TEI><text><body><divn="1"><floatingText><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0700"n="96"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">1 Th. 8 Cap. Von dem</hi></fw><lb/>
Praͤnumeration zu nennen, immaßen dieſe eine Vorauszahlung<lb/>
auf das Buch erfordert. Noch rechnen wir unter die Arten des<lb/><noteplace="left">6) in Bauſch<lb/>
und Bogen,</note>Kaufhandels denjenigen Ein- und Verkauf, welcher 6) <hirendition="#fr">im<lb/>
Bauſch und Bogen</hi> geſchieht, da viele Waaren zuſammen auf ein-<lb/>
mal zugleich vor |eine bedungene Summe uͤberhaupt ein- und ver-<lb/>
kaufet werden <reftarget="#(*)"/>. Endlich gehoͤret auch hieher der Ein- und Ver-<lb/><noteplace="left">7) durch<lb/>
oͤffentlichen<lb/>
Ausruf oder<lb/>
Auction.</note>kauf, welcher geſchieht 7) vermittelſt des <hirendition="#fr">oͤffentlichen Aus-<lb/>
rufes</hi> oder der <hirendition="#fr">Auction,</hi>ſo insbeſondere in den Seeſtaͤd-<lb/>
ten der <hirendition="#fr">Verkauf bey brennender Kerze,</hi> und zu Amſterdam<lb/>
der <hirendition="#fr">Verkauf beym Becken</hi> genennet wird, und darinnen be-<lb/>ſteht, daß die Waaren zum Verkaufe oͤffentlich ausgerufen,<lb/>
und den Meiſtbietenden hernach zugeſchlagen werden <reftarget="#(**)"/>:<lb/>
wenn in ſolchen Auctionen eine Partey Waare mit einander zu<lb/>
einem Preiße ausgerufen werden ſoll, wird ſolche Partey die<lb/><hirendition="#fr">Gabelung</hi> genennet <reftarget="#(***)"/>.</p><lb/><noteplace="end"n="(*)">Siehe in unſerer <hirendition="#fr">Akadem. der Kaufleute</hi> den Artikel:<lb/><hirendition="#fr">Bauſch und Bogen.</hi></note><lb/><noteplace="end"n="(**)">Siehe eben daſelbſt die Artikel: <hirendition="#fr">Auction</hi> und <hirendition="#fr">Kerzen.</hi></note><lb/><noteplace="end"n="(***)">Siehe eben daſelbſt den Artikel <hirendition="#fr">Gabelung.</hi></note></div><lb/><divn="4"><head>§. 144.</head><lb/><noteplace="left">Kaufmaͤnni-<lb/>ſche Gewohn-<lb/>
heiten beym<lb/>
Kaufhandel:</note><p>Bey dem Kaufhandel ſind hiernaͤchſt noch einige <hirendition="#fr">Ge-<lb/>
wohnheiten</hi> der Kaufleute anzumerken; und zwar 1) in Anſe-<lb/>
hung der <hirendition="#fr">Abkuͤrzung von der Kaufſumme wegen baarer Be-<lb/>
zahlung</hi>ſolcher Waaren, die auf Zeit pflegen verkauft zu wer-<lb/><noteplace="left">1) Rabatt,</note>den, welcher Abzug der <hirendition="#fr">Rabatt</hi> oder <hirendition="#fr">Diſconto</hi> heißt; 2) in<lb/><noteplace="left">2) Thara,</note>Anſehung des <hirendition="#fr">Abzuges der Gefaͤße oder Umſchlaͤge, worein<lb/>
die Waaren eingepackt ſind,</hi> welcher Abzug die <hirendition="#fr">Thara</hi> ge-<lb/><noteplace="left">3) gut Ge-<lb/>
wicht.</note>nennet wird; und 3) in Anſehung der <hirendition="#fr">Zugabe an Gewichte,</hi><lb/>
weil im Abwaͤgen gar leicht ein kleines Verſehen vorgegangen<lb/>ſeyn kann; und nennet man dieſen Ueberſchuß insgemein gut<lb/><hirendition="#fr">Gewicht.</hi> Von allen dreyen handeln wir im 10 Capitel.</p></div></div><lb/><divn="3"><head>Das 8 Capitel.<lb/>
Von dem Einkaufe der Waaren.</head><lb/><divn="4"><head>§. 145.</head><lb/><noteplace="left">Einkauf,<lb/>
was er ſey?</note><p><hirendition="#in">D</hi>er <hirendition="#fr">Einkauf</hi> (§. 141.), ſo auch ſchlechthin der <hirendition="#fr">Kauf</hi> genen-<lb/>
net wird, iſt die Erlangung des Eigenthums uͤber eine<lb/>
Sache von dem, welchem ſie gehoͤret, fuͤr eine gewiſſe Geld-<lb/>ſumme.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 146.</head><lb/><noteplace="left">Gegenſtand<lb/>
des Einkaufs</note><p>Ohngeachtet ſich der Einkauf der Waaren uͤberhaupt bey-<lb/>
des auf die eigentlichen Waaren, als auf die Wechſel und Geld-<lb/>ſorten erſtrecket (§. 3 <hirendition="#fr">der Einleitung. zur Kaufmannſ.</hi>); ſo<lb/>
verſteht man doch, wenn vom Einkaufe der Waaren geredet<lb/>
wird, unter dem Worte <hirendition="#fr">Waare</hi> gewoͤhnlich nur die eigentli-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">chen</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></floatingText></div></body></text></TEI>
[96/0700]
1 Th. 8 Cap. Von dem
Praͤnumeration zu nennen, immaßen dieſe eine Vorauszahlung
auf das Buch erfordert. Noch rechnen wir unter die Arten des
Kaufhandels denjenigen Ein- und Verkauf, welcher 6) im
Bauſch und Bogen geſchieht, da viele Waaren zuſammen auf ein-
mal zugleich vor |eine bedungene Summe uͤberhaupt ein- und ver-
kaufet werden . Endlich gehoͤret auch hieher der Ein- und Ver-
kauf, welcher geſchieht 7) vermittelſt des oͤffentlichen Aus-
rufes oder der Auction, ſo insbeſondere in den Seeſtaͤd-
ten der Verkauf bey brennender Kerze, und zu Amſterdam
der Verkauf beym Becken genennet wird, und darinnen be-
ſteht, daß die Waaren zum Verkaufe oͤffentlich ausgerufen,
und den Meiſtbietenden hernach zugeſchlagen werden :
wenn in ſolchen Auctionen eine Partey Waare mit einander zu
einem Preiße ausgerufen werden ſoll, wird ſolche Partey die
Gabelung genennet .
6) in Bauſch
und Bogen,
7) durch
oͤffentlichen
Ausruf oder
Auction.
⁽*⁾ Siehe in unſerer Akadem. der Kaufleute den Artikel:
Bauſch und Bogen.
⁽**⁾ Siehe eben daſelbſt die Artikel: Auction und Kerzen.
⁽***⁾ Siehe eben daſelbſt den Artikel Gabelung.
§. 144.
Bey dem Kaufhandel ſind hiernaͤchſt noch einige Ge-
wohnheiten der Kaufleute anzumerken; und zwar 1) in Anſe-
hung der Abkuͤrzung von der Kaufſumme wegen baarer Be-
zahlung ſolcher Waaren, die auf Zeit pflegen verkauft zu wer-
den, welcher Abzug der Rabatt oder Diſconto heißt; 2) in
Anſehung des Abzuges der Gefaͤße oder Umſchlaͤge, worein
die Waaren eingepackt ſind, welcher Abzug die Thara ge-
nennet wird; und 3) in Anſehung der Zugabe an Gewichte,
weil im Abwaͤgen gar leicht ein kleines Verſehen vorgegangen
ſeyn kann; und nennet man dieſen Ueberſchuß insgemein gut
Gewicht. Von allen dreyen handeln wir im 10 Capitel.
1) Rabatt,
2) Thara,
3) gut Ge-
wicht.
Das 8 Capitel.
Von dem Einkaufe der Waaren.
§. 145.
Der Einkauf (§. 141.), ſo auch ſchlechthin der Kauf genen-
net wird, iſt die Erlangung des Eigenthums uͤber eine
Sache von dem, welchem ſie gehoͤret, fuͤr eine gewiſſe Geld-
ſumme.
§. 146.
Ohngeachtet ſich der Einkauf der Waaren uͤberhaupt bey-
des auf die eigentlichen Waaren, als auf die Wechſel und Geld-
ſorten erſtrecket (§. 3 der Einleitung. zur Kaufmannſ.); ſo
verſteht man doch, wenn vom Einkaufe der Waaren geredet
wird, unter dem Worte Waare gewoͤhnlich nur die eigentli-
chen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/700>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.