ter Danck vor die wichtigen Dienste, so sie der Kir- che leisten. Wenigstens ist es billig, daß in Anse- hung des Herrn Prof. Manzels eine Ausnahme ge- machet werde.
"Nachdem er den gemeinen Wahn, daß die Ju- "risten böse Christen, kürtzlich widerleget, (posit. "1. 2.) beweiset er auf die bündigste Art, daß die "Rechtsgelehrten auch vor die ewige Seligkeit der "Menschen sorgen. Sie dringen, spricht er, (posit. "3.) auf das suum cuique, und wollen also auch, "daß man die Pflichten gegen GOtt beobachte. Die "Fürsten, als Säug-Ammen und Pfleger der Kir- "che, welches einer ihrer vornehmsten Titel, setzen "Priester, und sehen dahin, daß der Gottesdienst "zu der dazu bestimmten Zeit gehalten, und der Sab- "bath nicht entheiliget werde. (posit. 4.) Sie haben "auch Acht auf die Oerter und Gebäude, die zum "Gottesdienst gewiedmet sind. Sie sorgen vor die "reine Lehre. Sie lassen auf Concilien und Synodis "die Wahrheit befestigen, und Libros Symbolicos, "ohne welche keine Kirche bestehen kan, verfertigen, "damit nicht ein jeder sich eine eigene Religion mache "(ne quilibet pumilio proprium sibi faciat syste- "ma): Und zeigen also durch den Gebrauch ihres "Rechts in Kirchen-Sachen, wie lieb ihnen das "Seelen-Heil ihrer Unterthanen sey. (posit. 5.) "Er könnte, sagt hierauf der Hr. Verfasser (posit. "6.) untersuchen, wie weit diejenigen recht haben, "die da sagen, daß die Jurisprudentz die ewige Se- "ligkeit zum Endzweck habe, und zeigen, wie unbe- "sonnen diejenigen handeln, die dem Fürsten eine "gar zu grosse Gewalt über die Gewissen zuschreiben:
Denn
(o)
ter Danck vor die wichtigen Dienſte, ſo ſie der Kir- che leiſten. Wenigſtens iſt es billig, daß in Anſe- hung des Herrn Prof. Manzels eine Ausnahme ge- machet werde.
„Nachdem er den gemeinen Wahn, daß die Ju- „riſten boͤſe Chriſten, kuͤrtzlich widerleget, (poſit. „1. 2.) beweiſet er auf die buͤndigſte Art, daß die „Rechtsgelehrten auch vor die ewige Seligkeit der „Menſchen ſorgen. Sie dringen, ſpricht er, (poſit. „3.) auf das ſuum cuique, und wollen alſo auch, „daß man die Pflichten gegen GOtt beobachte. Die „Fuͤrſten, als Saͤug-Ammen und Pfleger der Kir- „che, welches einer ihrer vornehmſten Titel, ſetzen „Prieſter, und ſehen dahin, daß der Gottesdienſt „zu der dazu beſtimmten Zeit gehalten, und der Sab- „bath nicht entheiliget werde. (poſit. 4.) Sie haben „auch Acht auf die Oerter und Gebaͤude, die zum „Gottesdienſt gewiedmet ſind. Sie ſorgen vor die „reine Lehre. Sie laſſen auf Concilien und Synodis „die Wahrheit befeſtigen, und Libros Symbolicos, „ohne welche keine Kirche beſtehen kan, verfertigen, „damit nicht ein jeder ſich eine eigene Religion mache „(ne quilibet pumilio proprium ſibi faciat ſyſte- „ma): Und zeigen alſo durch den Gebrauch ihres „Rechts in Kirchen-Sachen, wie lieb ihnen das „Seelen-Heil ihrer Unterthanen ſey. (poſit. 5.) „Er koͤnnte, ſagt hierauf der Hr. Verfaſſer (poſit. „6.) unterſuchen, wie weit diejenigen recht haben, „die da ſagen, daß die Jurisprudentz die ewige Se- „ligkeit zum Endzweck habe, und zeigen, wie unbe- „ſonnen diejenigen handeln, die dem Fuͤrſten eine „gar zu groſſe Gewalt uͤber die Gewiſſen zuſchreiben:
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ter Danck vor die wichtigen Dienſte, ſo ſie der Kir-
che leiſten. Wenigſtens iſt es billig, daß in Anſe-
hung des Herrn Prof. Manzels eine Ausnahme ge-
machet werde.
„Nachdem er den gemeinen Wahn, daß die Ju-
„riſten boͤſe Chriſten, kuͤrtzlich widerleget, (poſit.
„1. 2.) beweiſet er auf die buͤndigſte Art, daß die
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„Menſchen ſorgen. Sie dringen, ſpricht er, (poſit.
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„bath nicht entheiliget werde. (poſit. 4.) Sie haben
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„Gottesdienſt gewiedmet ſind. Sie ſorgen vor die
„reine Lehre. Sie laſſen auf Concilien und Synodis
„die Wahrheit befeſtigen, und Libros Symbolicos,
„ohne welche keine Kirche beſtehen kan, verfertigen,
„damit nicht ein jeder ſich eine eigene Religion mache
„(ne quilibet pumilio proprium ſibi faciat ſyſte-
„ma): Und zeigen alſo durch den Gebrauch ihres
„Rechts in Kirchen-Sachen, wie lieb ihnen das
„Seelen-Heil ihrer Unterthanen ſey. (poſit. 5.)
„Er koͤnnte, ſagt hierauf der Hr. Verfaſſer (poſit.
„6.) unterſuchen, wie weit diejenigen recht haben,
„die da ſagen, daß die Jurisprudentz die ewige Se-
„ligkeit zum Endzweck habe, und zeigen, wie unbe-
„ſonnen diejenigen handeln, die dem Fuͤrſten eine
„gar zu groſſe Gewalt uͤber die Gewiſſen zuſchreiben:
Denn
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[Liscow, Christian Ludwig]: Samlung Satyrischer und Ernsthafter Schriften. Frankfurt u. a., 1739, S. 876. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liscow_samlung_1739/968>, abgerufen am 21.11.2024.
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