Leuten, die sich alle so hertzlich liebten, nicht nöthig, und, die Kinder würden Leute genug gefunden haben, die sich ihrer angenommen.
Folglich hat der Hr. Prof. Manzel keinen zurei- chenden Grund angegeben, warum er die Gemein- schaft der Weiber, oder den vagum concubitum aus seinem Stande der Unschuld verbannet.
Laßt uns hören wie es mit der Vielweiberey stehet. "Jch habe, spricht der Hr. Prof. (§. 64.), gar merck- "lich gesagt, daß ein Mann und ein Weib sich zusam- "men gehalten hätten, daher dann zu sehen ist, daß die "Vielweiberey im Stande der Unschuld nicht gewe- "sen sey, noch seyn können, weil GOtt nur zweyerley "Geschlechte, und von einem jeden Geschlechte gleich "viel Personen erschafen hatte, daß es also unmöglich "gewsen, zwey Weiber zu haben. Wie ich in meiner "Disputation de Polygamia weitläuftiger ausge- "führet habe.
Hier sehe ich wohl, daß wenn ein jeglicher sein eigen Weib, und eine jegliche ihren eigenen Mann gehabt hat, die Vielweiberey im Stande der Unschuld nicht Platz haben können. Jch glaube auch wohl, daß dieses nicht anders habe seyn können, wenn GOtt die Män- ner und Weiber in gleicher Anzahl erschafen, und ei- nem jeden Paar einen sonderlichen Trieb, sich zusam- men zu halten, eingepreget hat: Allein ich begreife nicht, wie es möglich sey, diese gleiche Anzahl der Män- ner und Weiber zu erweisen. Der Hr. Pr. Manzel sagt zwar, er habe dieses in einer besondern Disputation gethan, die ich nicht gesehen habe, aber ich glaube es nicht. Der Hr. Prof. hat die Gewohnheit, daß er die Wörter demonstrare, demonstratio und derglei-
chen
(o)
Leuten, die ſich alle ſo hertzlich liebten, nicht noͤthig, und, die Kinder wuͤrden Leute genug gefunden haben, die ſich ihrer angenommen.
Folglich hat der Hr. Prof. Manzel keinen zurei- chenden Grund angegeben, warum er die Gemein- ſchaft der Weiber, oder den vagum concubitum aus ſeinem Stande der Unſchuld verbannet.
Laßt uns hoͤren wie es mit der Vielweiberey ſtehet. „Jch habe, ſpricht der Hr. Prof. (§. 64.), gar merck- „lich geſagt, daß ein Mann und ein Weib ſich zuſam- „men gehalten haͤtten, daher dann zu ſehen iſt, daß die „Vielweiberey im Stande der Unſchuld nicht gewe- „ſen ſey, noch ſeyn koͤnnen, weil GOtt nur zweyerley „Geſchlechte, und von einem jeden Geſchlechte gleich „viel Perſonen erſchafen hatte, daß es alſo unmoͤglich „gewſen, zwey Weiber zu haben. Wie ich in meiner „Diſputation de Polygamia weitlaͤuftiger ausge- „fuͤhret habe.
Hier ſehe ich wohl, daß wenn ein jeglicher ſein eigen Weib, und eine jegliche ihren eigenen Mann gehabt hat, die Vielweiberey im Stande der Unſchuld nicht Platz haben koͤnnen. Jch glaube auch wohl, daß dieſes nicht anders habe ſeyn koͤnnen, wenn GOtt die Maͤn- ner und Weiber in gleicher Anzahl erſchafen, und ei- nem jeden Paar einen ſonderlichen Trieb, ſich zuſam- men zu halten, eingepreget hat: Allein ich begreife nicht, wie es moͤglich ſey, dieſe gleiche Anzahl der Maͤn- ner und Weiber zu erweiſen. Der Hr. Pr. Manzel ſagt zwar, er habe dieſes in einer beſondern Diſputation gethan, die ich nicht geſehen habe, aber ich glaube es nicht. Der Hr. Prof. hat die Gewohnheit, daß er die Woͤrter demonſtrare, demonſtratio und derglei-
chen
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(o)
Leuten, die ſich alle ſo hertzlich liebten, nicht noͤthig,
und, die Kinder wuͤrden Leute genug gefunden haben,
die ſich ihrer angenommen.
Folglich hat der Hr. Prof. Manzel keinen zurei-
chenden Grund angegeben, warum er die Gemein-
ſchaft der Weiber, oder den vagum concubitum aus
ſeinem Stande der Unſchuld verbannet.
Laßt uns hoͤren wie es mit der Vielweiberey ſtehet.
„Jch habe, ſpricht der Hr. Prof. (§. 64.), gar merck-
„lich geſagt, daß ein Mann und ein Weib ſich zuſam-
„men gehalten haͤtten, daher dann zu ſehen iſt, daß die
„Vielweiberey im Stande der Unſchuld nicht gewe-
„ſen ſey, noch ſeyn koͤnnen, weil GOtt nur zweyerley
„Geſchlechte, und von einem jeden Geſchlechte gleich
„viel Perſonen erſchafen hatte, daß es alſo unmoͤglich
„gewſen, zwey Weiber zu haben. Wie ich in meiner
„Diſputation de Polygamia weitlaͤuftiger ausge-
„fuͤhret habe.
Hier ſehe ich wohl, daß wenn ein jeglicher ſein eigen
Weib, und eine jegliche ihren eigenen Mann gehabt
hat, die Vielweiberey im Stande der Unſchuld nicht
Platz haben koͤnnen. Jch glaube auch wohl, daß dieſes
nicht anders habe ſeyn koͤnnen, wenn GOtt die Maͤn-
ner und Weiber in gleicher Anzahl erſchafen, und ei-
nem jeden Paar einen ſonderlichen Trieb, ſich zuſam-
men zu halten, eingepreget hat: Allein ich begreife
nicht, wie es moͤglich ſey, dieſe gleiche Anzahl der Maͤn-
ner und Weiber zu erweiſen. Der Hr. Pr. Manzel ſagt
zwar, er habe dieſes in einer beſondern Diſputation
gethan, die ich nicht geſehen habe, aber ich glaube es
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[Liscow, Christian Ludwig]: Samlung Satyrischer und Ernsthafter Schriften. Frankfurt u. a., 1739, S. 762. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liscow_samlung_1739/854>, abgerufen am 23.11.2024.
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