Lindemann, Anna: Die Frauenstimmrechtsbewegung in Deutschland. Leipzig und Berlin, 1913.Der Allgemeine Deutsche Frauenverein Wirkungskreise die Jdeale der Bewegung zu erfüllen sucht, so unzweifel-haft die wirtschaftlichen Verhältnisse ganz von selbst die erwerbsmäßige Frauenarbeit steigern und dem Fraueneinfluß im öffentlichen Leben Nachdruck geben -- so werden die Frauen doch niemals ihre Anschau- ungen voll zur Geltung bringen, wenn sie nicht durch Ausübung des politischen Wahlrechts auch eine reale Macht im nationalen Leben dar- stellen." 1908 wurde in Breslau der von der Delegierten des Deut- schen Verbandes für Frauenstimmrecht, A. v. Welczeck, gestellte An- trag: Die Bundesvereine möchten in eine energische Agitation zur Er- langung des Gemeindewahlrechtes für die Frauen eintreten, debattelos und einstimmig angenommen. 1910 in Heidelberg wurde nach einem Vortrage von Dr. Elisabeth Altmann-Gottheiner "Wie erlangen wir das Gemeindewahlrecht?" ein Antrag des Schlesischen Frauenverban- des angenommen: "Der Bund wolle an die Parlamente aller deut- schen Bundesstaaten Petitionen einsenden, die das Gemeindewahlrecht für die Frauen beantragen", ferner ein Antrag des Schlesischen Ver- bandes für Frauenstimmrecht: der Bund möge in den Bundesstaaten, deren ländliche Grundbesitzerinnen bereits ein indirektes Gemeindewahl- recht besitzen, für dessen Umwandlung in ein direktes petitionieren und die ihm angeschlossenen Vereine auffordern, unter den ländlichen Be- sitzerinnen für die Ausübung der ihnen bereits zustehenden Rechte zu wirken. -- Der Bundesvorstand arbeitete darauf zwei Musterpetitionen aus, die er den angeschlossenen Vereinen und Verbänden zur Ver- fügung stellte. Jm Frühjahr 1912 wurden bei der Kommissionsbera- tung im preußischen Abgeordnetenhause 19 Petitionen verschiedener Frauenvereine aufgezählt, die sich auf den ersten Antrag, und 18, die sich auf den ersten Teil des zweiten beziehen. Einen greifbaren Erfolg hatte bisher keine dieser Eingaben. -- Anfang 1911 gab ferner der Bund ein eingehendes Literaturverzeichnis zur Frage des Gemeinde- wahlrechtes heraus. Jn seinem Organ, dem Centralblatt des Bundes Deutscher Frauenvereine, wird die Frauenstimmrechtssache in allen ihren Zweigen vertreten. Der Allgemeine Deutsche Frauenverein, dessen I. Vor- Der Allgemeine Deutsche Frauenverein Wirkungskreise die Jdeale der Bewegung zu erfüllen sucht, so unzweifel-haft die wirtschaftlichen Verhältnisse ganz von selbst die erwerbsmäßige Frauenarbeit steigern und dem Fraueneinfluß im öffentlichen Leben Nachdruck geben — so werden die Frauen doch niemals ihre Anschau- ungen voll zur Geltung bringen, wenn sie nicht durch Ausübung des politischen Wahlrechts auch eine reale Macht im nationalen Leben dar- stellen.“ 1908 wurde in Breslau der von der Delegierten des Deut- schen Verbandes für Frauenstimmrecht, A. v. Welczeck, gestellte An- trag: Die Bundesvereine möchten in eine energische Agitation zur Er- langung des Gemeindewahlrechtes für die Frauen eintreten, debattelos und einstimmig angenommen. 1910 in Heidelberg wurde nach einem Vortrage von Dr. Elisabeth Altmann-Gottheiner „Wie erlangen wir das Gemeindewahlrecht?“ ein Antrag des Schlesischen Frauenverban- des angenommen: „Der Bund wolle an die Parlamente aller deut- schen Bundesstaaten Petitionen einsenden, die das Gemeindewahlrecht für die Frauen beantragen“, ferner ein Antrag des Schlesischen Ver- bandes für Frauenstimmrecht: der Bund möge in den Bundesstaaten, deren ländliche Grundbesitzerinnen bereits ein indirektes Gemeindewahl- recht besitzen, für dessen Umwandlung in ein direktes petitionieren und die ihm angeschlossenen Vereine auffordern, unter den ländlichen Be- sitzerinnen für die Ausübung der ihnen bereits zustehenden Rechte zu wirken. — Der Bundesvorstand arbeitete darauf zwei Musterpetitionen aus, die er den angeschlossenen Vereinen und Verbänden zur Ver- fügung stellte. Jm Frühjahr 1912 wurden bei der Kommissionsbera- tung im preußischen Abgeordnetenhause 19 Petitionen verschiedener Frauenvereine aufgezählt, die sich auf den ersten Antrag, und 18, die sich auf den ersten Teil des zweiten beziehen. Einen greifbaren Erfolg hatte bisher keine dieser Eingaben. — Anfang 1911 gab ferner der Bund ein eingehendes Literaturverzeichnis zur Frage des Gemeinde- wahlrechtes heraus. Jn seinem Organ, dem Centralblatt des Bundes Deutscher Frauenvereine, wird die Frauenstimmrechtssache in allen ihren Zweigen vertreten. Der Allgemeine Deutsche Frauenverein, dessen I. 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Der Allgemeine Deutsche Frauenverein
Wirkungskreise die Jdeale der Bewegung zu erfüllen sucht, so unzweifel-
haft die wirtschaftlichen Verhältnisse ganz von selbst die erwerbsmäßige
Frauenarbeit steigern und dem Fraueneinfluß im öffentlichen Leben
Nachdruck geben — so werden die Frauen doch niemals ihre Anschau-
ungen voll zur Geltung bringen, wenn sie nicht durch Ausübung des
politischen Wahlrechts auch eine reale Macht im nationalen Leben dar-
stellen.“ 1908 wurde in Breslau der von der Delegierten des Deut-
schen Verbandes für Frauenstimmrecht, A. v. Welczeck, gestellte An-
trag: Die Bundesvereine möchten in eine energische Agitation zur Er-
langung des Gemeindewahlrechtes für die Frauen eintreten, debattelos
und einstimmig angenommen. 1910 in Heidelberg wurde nach einem
Vortrage von Dr. Elisabeth Altmann-Gottheiner „Wie erlangen wir
das Gemeindewahlrecht?“ ein Antrag des Schlesischen Frauenverban-
des angenommen: „Der Bund wolle an die Parlamente aller deut-
schen Bundesstaaten Petitionen einsenden, die das Gemeindewahlrecht
für die Frauen beantragen“, ferner ein Antrag des Schlesischen Ver-
bandes für Frauenstimmrecht: der Bund möge in den Bundesstaaten,
deren ländliche Grundbesitzerinnen bereits ein indirektes Gemeindewahl-
recht besitzen, für dessen Umwandlung in ein direktes petitionieren und
die ihm angeschlossenen Vereine auffordern, unter den ländlichen Be-
sitzerinnen für die Ausübung der ihnen bereits zustehenden Rechte zu
wirken. — Der Bundesvorstand arbeitete darauf zwei Musterpetitionen
aus, die er den angeschlossenen Vereinen und Verbänden zur Ver-
fügung stellte. Jm Frühjahr 1912 wurden bei der Kommissionsbera-
tung im preußischen Abgeordnetenhause 19 Petitionen verschiedener
Frauenvereine aufgezählt, die sich auf den ersten Antrag, und 18, die
sich auf den ersten Teil des zweiten beziehen. Einen greifbaren Erfolg
hatte bisher keine dieser Eingaben. — Anfang 1911 gab ferner der
Bund ein eingehendes Literaturverzeichnis zur Frage des Gemeinde-
wahlrechtes heraus. Jn seinem Organ, dem Centralblatt des Bundes
Deutscher Frauenvereine, wird die Frauenstimmrechtssache in allen ihren
Zweigen vertreten.
Der Allgemeine Deutsche Frauenverein, dessen I. Vor-
sitzende, Helene Lange, schon 1896 in einem in der Zeitschrift „Cosmo-
polis“ erschienenen Artikel energisch für das Frauenwahlrecht eintrat,
forderte auf seiner Generalversammlung in Stuttgart 1897 nach einem
Referat von Marie Hecht in einer Resolution das Frauenstimmrecht. Jn
Absatz IV des seine Zwecke näher erläuternden Programms heißt es:
„Die Frauenbewegung vertritt die Überzeugung, daß unsere wirtschaft-
liche, soziale und geistige Entwickelung die wachsende Teilnahme der
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(2016-01-26T16:17:50Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-01-26T16:17:50Z)
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