vereinigen sich darin die Bedingungen zur Erzeugung aller Gebilde; der zur Neubildung oder in dem Proceß der Re- production nicht verbrauchte Sauerstoff vereinigt sich mit der Substanz der belebten Körpertheilchen, er bedingt, indem er in ihre Elemente aufgenommen wird, den Act der Umse- tzung, den wir mit Stoffwechsel bezeichnet haben.
79. Es ist klar, daß alle in den Capillargefäßen vorhande- nen oder abgeschiedenen oder durch Endosmose oder Imbibition zugeführten Stoffe, welcher Art sie auch sein mögen, wenn ihnen die Fähigkeit nicht völlig abgeht, sich mit Sauerstoff zu vereinigen, daß sie, bei Berührung mit den Trägern des Sauerstoffs, sich ähnlich verhalten müssen, wie die lebendi- gen Körpertheilchen selbst, sie werden, oder ihre Elemente werden mit diesem Sauerstoff in Verbindung treten, es wird in diesem Fall entweder kein Stoffwechsel stattfinden, oder er wird sich in einer andern Form, in der Bildung von Producten anderer Art, zu erkennen geben.
80. Der Begriff einer Aenderung der beiden in dem Vor- hergehenden berührten Qualitäten des Blutes durch einen in dem Blute enthaltenen oder aufgenommenen fremden Stoff (Arzneistoff) setzt demnach zweierlei Wirkungsweisen voraus.
Angenommen, daß der Arzneistoff keine, der Lebensthä- tigkeit eine Grenze setzende, chemische Verbindung mit den Bestandtheilen des Blutes einzugehen vermag, daß er ferner sich nicht im Zustande einer Umsetzung befindet, die sich auf die Bestandtheile des Blutes oder der Organe fortpflanzen und übertragen kann, daß ihm die Fähigkeit abgeht, durch
Der chemiſche Proceß der
vereinigen ſich darin die Bedingungen zur Erzeugung aller Gebilde; der zur Neubildung oder in dem Proceß der Re- production nicht verbrauchte Sauerſtoff vereinigt ſich mit der Subſtanz der belebten Körpertheilchen, er bedingt, indem er in ihre Elemente aufgenommen wird, den Act der Umſe- tzung, den wir mit Stoffwechſel bezeichnet haben.
79. Es iſt klar, daß alle in den Capillargefäßen vorhande- nen oder abgeſchiedenen oder durch Endosmoſe oder Imbibition zugeführten Stoffe, welcher Art ſie auch ſein mögen, wenn ihnen die Fähigkeit nicht völlig abgeht, ſich mit Sauerſtoff zu vereinigen, daß ſie, bei Berührung mit den Trägern des Sauerſtoffs, ſich ähnlich verhalten müſſen, wie die lebendi- gen Körpertheilchen ſelbſt, ſie werden, oder ihre Elemente werden mit dieſem Sauerſtoff in Verbindung treten, es wird in dieſem Fall entweder kein Stoffwechſel ſtattfinden, oder er wird ſich in einer andern Form, in der Bildung von Producten anderer Art, zu erkennen geben.
80. Der Begriff einer Aenderung der beiden in dem Vor- hergehenden berührten Qualitäten des Blutes durch einen in dem Blute enthaltenen oder aufgenommenen fremden Stoff (Arzneiſtoff) ſetzt demnach zweierlei Wirkungsweiſen voraus.
Angenommen, daß der Arzneiſtoff keine, der Lebensthä- tigkeit eine Grenze ſetzende, chemiſche Verbindung mit den Beſtandtheilen des Blutes einzugehen vermag, daß er ferner ſich nicht im Zuſtande einer Umſetzung befindet, die ſich auf die Beſtandtheile des Blutes oder der Organe fortpflanzen und übertragen kann, daß ihm die Fähigkeit abgeht, durch
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[178/0202]
Der chemiſche Proceß der
vereinigen ſich darin die Bedingungen zur Erzeugung aller
Gebilde; der zur Neubildung oder in dem Proceß der Re-
production nicht verbrauchte Sauerſtoff vereinigt ſich mit der
Subſtanz der belebten Körpertheilchen, er bedingt, indem er
in ihre Elemente aufgenommen wird, den Act der Umſe-
tzung, den wir mit Stoffwechſel bezeichnet haben.
79. Es iſt klar, daß alle in den Capillargefäßen vorhande-
nen oder abgeſchiedenen oder durch Endosmoſe oder Imbibition
zugeführten Stoffe, welcher Art ſie auch ſein mögen, wenn
ihnen die Fähigkeit nicht völlig abgeht, ſich mit Sauerſtoff
zu vereinigen, daß ſie, bei Berührung mit den Trägern des
Sauerſtoffs, ſich ähnlich verhalten müſſen, wie die lebendi-
gen Körpertheilchen ſelbſt, ſie werden, oder ihre Elemente
werden mit dieſem Sauerſtoff in Verbindung treten, es wird
in dieſem Fall entweder kein Stoffwechſel ſtattfinden, oder
er wird ſich in einer andern Form, in der Bildung von
Producten anderer Art, zu erkennen geben.
80. Der Begriff einer Aenderung der beiden in dem Vor-
hergehenden berührten Qualitäten des Blutes durch einen in
dem Blute enthaltenen oder aufgenommenen fremden Stoff
(Arzneiſtoff) ſetzt demnach zweierlei Wirkungsweiſen voraus.
Angenommen, daß der Arzneiſtoff keine, der Lebensthä-
tigkeit eine Grenze ſetzende, chemiſche Verbindung mit den
Beſtandtheilen des Blutes einzugehen vermag, daß er ferner
ſich nicht im Zuſtande einer Umſetzung befindet, die ſich auf
die Beſtandtheile des Blutes oder der Organe fortpflanzen
und übertragen kann, daß ihm die Fähigkeit abgeht, durch
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Liebig, Justus von: Die organische Chemie in ihrer Anwendung auf Physiologie und Pathologie. Braunschweig, 1842, S. 178. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liebig_physiologie_1842/202>, abgerufen am 16.02.2025.
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