Leyser, Polycarp: Christliches Bedencken, was von dem Exorcismo bey der Tauff, und abschaffung desselben zu halten sey. Magdeburg, 1591.gen können / führen sie ein zu jhrem behelff die authoritatem Philippi Melanthonis, bcgehen aber in der verdolmetschung ein gedoppelt crimen falsi. Dann erstlich / da Dominus Philippus schreibet: Aliqui nati baptisabantur, aliqui ad Ecclesiam adferebantur, propter communem precationem. In welchem Spruch der Herr Philippus darauff siehet / das in der ersten Kirchen nicht alle gebohrne Kinder / vnd sonderlich / derer Eltern / da der eine theil noch Heidtnisch war / alsbaldt in der Kindheit getaufft sind worden / sondern eins theils haben sich teuffen lassen / eins theils haben jhre Tauffe auffgeschoben / bis in jhr gestanden Alter / Wie fürnemblich das bekandte Exempel des Heiligen Augustini ausweiset. Da bezeuget der Herr Philippus / das man glichwol solche Kinder in die Kirchen getragen vnd vber sie gebetet habe. Was nun der Herr Philippus von gebohrnen Kindern setzet / das ziehen die Zerbster mit einer falschen Glossa auff vngeborne Kinder / oder die in der Geburt vmbkomen. Darzu kömet dz ander Crimen falsi. Denn da der Herr Philippus sagt: Liberorum procreationem Deo placere: Welches mit dem 127. Psalm vbereinstimmet: Das Verdolmetschen sie felschlich / das auch die Kinder / aus solcher Ehe geborn / GOTT wolgefallen / vnd ziehens auff die Kinder / Welche noch die Heilige Tauff nicht empfangen haben / Welchs mit der Heiligen Schrifft streitet. Hie kan man den Zerbstern wohl fürwerffen / das sie setzen / Pag. 51. Mit Lügen / vnd Criminibus falsi, ist vnserm HERRN GOTT / der Warheit / vnd der Kirchen nicht gedienet. Man darff keiner Lügen darzu (spricht Syrach am 34. Capittel) das man das Gebot halte / vnd man hat gnung am Wort GOTT es / wenn man recht lehren wil. Denn was Vnrein ist / wie kan das Rein sein? Vnnd was falsch ist / wie kan das wahr sein? Eigen Weissagung / vnnd Deutung / vnd Träwme sind nichts / vnd Lügen sindt kein nütze. Jerem. am 7. gen können / führen sie ein zu jhrem behelff die authoritatem Philippi Melanthonis, bcgehen aber in der verdolmetschung ein gedoppelt crimen falsi. Dann erstlich / da Dominus Philippus schreibet: Aliqui nati baptisabantur, aliqui ad Ecclesiam adferebantur, propter communem precationem. In welchem Spruch der Herr Philippus darauff siehet / das in der ersten Kirchen nicht alle gebohrne Kinder / vnd sonderlich / derer Eltern / da der eine theil noch Heidtnisch war / alsbaldt in der Kindheit getaufft sind worden / sondern eins theils haben sich teuffen lassen / eins theils haben jhre Tauffe auffgeschoben / bis in jhr gestanden Alter / Wie fürnemblich das bekandte Exempel des Heiligen Augustini ausweiset. Da bezeuget der Herr Philippus / das man glichwol solche Kinder in die Kirchen getragen vnd vber sie gebetet habe. Was nun der Herr Philippus von gebohrnen Kindern setzet / das ziehen die Zerbster mit einer falschen Glossa auff vngeborne Kinder / oder die in der Geburt vmbkomen. Darzu kömet dz ander Crimen falsi. Denn da der Herr Philippus sagt: Liberorum procreationem Deo placere: Welches mit dem 127. Psalm vbereinstimmet: Das Verdolmetschen sie felschlich / das auch die Kinder / aus solcher Ehe geborn / GOTT wolgefallen / vnd ziehens auff die Kinder / Welche noch die Heilige Tauff nicht empfangen haben / Welchs mit der Heiligen Schrifft streitet. Hie kan man den Zerbstern wohl fürwerffen / das sie setzen / Pag. 51. Mit Lügen / vnd Criminibus falsi, ist vnserm HERRN GOTT / der Warheit / vnd der Kirchen nicht gedienet. Man darff keiner Lügen darzu (spricht Syrach am 34. Capittel) das man das Gebot halte / vnd man hat gnung am Wort GOTT es / wenn man recht lehren wil. Denn was Vnrein ist / wie kan das Rein sein? Vnnd was falsch ist / wie kan das wahr sein? 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gen können / führen sie ein zu jhrem behelff die authoritatem Philippi Melanthonis, bcgehen aber in der verdolmetschung ein gedoppelt crimen falsi. Dann erstlich / da Dominus Philippus schreibet: Aliqui nati baptisabantur, aliqui ad Ecclesiam adferebantur, propter communem precationem. In welchem Spruch der Herr Philippus darauff siehet / das in der ersten Kirchen nicht alle gebohrne Kinder / vnd sonderlich / derer Eltern / da der eine theil noch Heidtnisch war / alsbaldt in der Kindheit getaufft sind worden / sondern eins theils haben sich teuffen lassen / eins theils haben jhre Tauffe auffgeschoben / bis in jhr gestanden Alter / Wie fürnemblich das bekandte Exempel des Heiligen Augustini ausweiset. Da bezeuget der Herr Philippus / das man glichwol solche Kinder in die Kirchen getragen vnd vber sie gebetet habe.
Was nun der Herr Philippus von gebohrnen Kindern setzet / das ziehen die Zerbster mit einer falschen Glossa auff vngeborne Kinder / oder die in der Geburt vmbkomen. Darzu kömet dz ander Crimen falsi. Denn da der Herr Philippus sagt: Liberorum procreationem Deo placere: Welches mit dem 127. Psalm vbereinstimmet: Das Verdolmetschen sie felschlich / das auch die Kinder / aus solcher Ehe geborn / GOTT wolgefallen / vnd ziehens auff die Kinder / Welche noch die Heilige Tauff nicht empfangen haben / Welchs mit der Heiligen Schrifft streitet. Hie kan man den Zerbstern wohl fürwerffen / das sie setzen / Pag. 51. Mit Lügen / vnd Criminibus falsi, ist vnserm HERRN GOTT / der Warheit / vnd der Kirchen nicht gedienet. Man darff keiner Lügen darzu (spricht Syrach am 34. Capittel) das man das Gebot halte / vnd man hat gnung am Wort GOTT es / wenn man recht lehren wil. Denn was Vnrein ist / wie kan das Rein sein? Vnnd was falsch ist / wie kan das wahr sein? Eigen Weissagung / vnnd Deutung / vnd Träwme sind nichts / vnd Lügen sindt kein nütze. Jerem. am 7.
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Zitationshilfe: | Leyser, Polycarp: Christliches Bedencken, was von dem Exorcismo bey der Tauff, und abschaffung desselben zu halten sey. Magdeburg, 1591, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/leyser_bedencken_1591/24>, abgerufen am 26.07.2024. |